Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2021 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge für die zwölfte Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF‑13) und die siebente Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank sowie für die zwölfte Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD‑12) geschaffen werden. Dafür sind in den Jahren 2021 bis 2031 im Finanzierungshaushalt Budgetmittel iHv insgesamt 34,9 Mio. EUR (18,9 Mio. EUR entfallen auf AsEF‑13 und 16,0 Mio. EUR auf IFAD‑12) vorgesehen.
Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel 4 der UG 45‑Bundesvermögen im Bundesvoranschlag 2021 bei, das auf die Qualität der Leistungserbringung der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Official Development Assistance (ODA) Leistungen des BMF ausgerichtet ist. Die Zahlungen sind zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD festgelegten Beitragsschlüssel teilweise auch für die internationale Klimafinanzierung angerechnet. Die Programmschwerpunkte sind auf Klima, Ernährung, Gender und Jugend ausgerichtet.
Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich Internationaler Finanzinstitutionen stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) dar. Österreich hat zugesagt, die ODA-Quote auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen und die Beiträge aus der aktuellen Regierungsvorlage dienen der Annäherung an dieses Ziel. Im Jahr 2019 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 1,1 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE. Für 2021 ist eine deutliche Steigerung auf 1,8 Mrd. EUR oder 0,45 % des BNE geplant.