Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 21.06.2021

IFI-Beitragsgesetz 2021 und Änderung des Bundesschatzscheingesetzes

Überblick

Durch das Vorbelastungsgesetz soll die Bundes­ministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Techno­logie im Ein­verneh­men mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, Vor­belastungen hin­sichtlich der Finanz­jahre 2022 bis 2027 von bis zu 46,581 Mrd. EUR ein­zugehen. Die Vor­belastungs­ermächti­gungen werden auf Basis einer "rollierenden" Gesetz­gebung beschlossen, sodass in den Gesamt­summen jeweils auch die aus den Vor­jahren noch offenen Ver­bindlich­keiten des Bundes ent­halten sind. Die Vor­belastungen stehen in Zusammen­hang mit dem ÖBB-Rahmen­plan 2022-2027, welcher ebenfalls analysiert wird.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - IFI-Beitragsgesetz 2021 und Änderung Bundesschatzscheingesetz / PDF, 365 KB

BD - IFI-Beitragsgesetz 2021 und Änderung Bundesschatzscheingesetz_BF / PDF, 184 KB

Kurzfassung

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2021 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge für die zwölfte Wieder­auffüllung des Asiatischen Entwicklungs­fonds (AsEF‑13) und die siebente Wieder­auffüllung des Technische Hilfe Sonder­fonds der Asiatischen Ent­wicklungs­bank sowie für die zwölfte Wieder­auffüllung des Internationalen Fonds für land­wirtschaft­liche Ent­wicklung (IFAD‑12) geschaffen werden. Dafür sind in den Jahren 2021 bis 2031 im Finanzierungs­haushalt Budget­mittel iHv insgesamt 34,9 Mio. EUR (18,9 Mio. EUR entfallen auf AsEF‑13 und 16,0 Mio. EUR auf IFAD‑12) vorgesehen.

Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel 4 der UG 45‑Bundes­vermögen im Bundes­voranschlag 2021 bei, das auf die Qualität der Leistungs­erbringung der Inter­nationalen Finanz­institutionen (IFIs) und der Official Develop­ment Assistance (ODA) Leistungen des BMF ausgerichtet ist. Die Zahlungen sind zur Gänze auf die öster­reichische ODA-Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD fest­ge­legten Beitrags­schlüssel teilweise auch für die inter­nationale Klima­finanzierung ange­rechnet. Die Programm­schwerpunkte sind auf Klima, Ernährung, Gender und Jugend ausgerichtet.

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich Internationaler Finanz­institutionen stellt einen Kern­bereich der inter­nationalen Anstren­gungen zur Um­setzung der Agenda 2030 für Nach­haltige Ent­wicklung und zur Er­reichung der Nachhaltigen Entwick­lungsziele (SDGs) dar. Österreich hat zugesagt, die ODA-Quote auf 0,7 % des Brutto­­national­einkommens (BNE) zu erhöhen und die Beiträge aus der aktuellen Regierungs­vorlage dienen der Annäh­erung an dieses Ziel. Im Jahr 2019 betrugen die öffent­lichen Leistungen Österreichs für Ent­wicklungs­zusammen­­arbeit insgesamt 1,1 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE. Für 2021 ist eine deut­liche Steigerung auf 1,8 Mrd. EUR oder 0,45 % des BNE geplant.