Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 03.10.2023

IFI-Beitragsgesetz 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Mit dem IFI‑Beitragsgesetz 2023 wird die gesetzliche Grund­lage für bestimmte Beitrags­leistungen an Internationale Finanz­institutionen (IFIs) geschaffen, zu denen sich Österreich verpflichtet hat. Diese Mittel werden regel­mäßig in einem Dreijahres­zyklus aufgestockt. Die österreichischen Beiträge betreffen die 16. Wieder­auffüllung des Afrikanischen Entwicklungs­fonds (AfEF‑16) und eine außer­ordentliche Wieder­auffüllung des Afrikanischen Entwicklungs­fonds (Multi­laterale Entschuldungs­initiative — AfEF‑MDRI). Dafür sind von 2023 bis 2035 Budget­mittel iHv insgesamt 138,4 Mio. EUR vorgesehen.

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Kurzfassung

Mit dem IFI‑Beitragsgesetz 2023 wird die gesetzliche Grundlage für bestimmte Beitrags­leistungen an Internationale Finanz­institutionen (IFIs) geschaffen, zu denen sich Österreich verpflichtet hat. Diese Mittel werden regelmäßig in einem Drei­jahreszyklus aufgestockt. Die österreichischen Beiträge betreffen die 16. Wieder­auffüllung des Afrikanischen Entwicklungs­fonds (AfEF-16) und eine außer­ordentliche Wieder­auffüllung des Afrikanischen Entwicklungs­fonds (Multi­laterale Entschuldungs­initiative – AfEF-MDRI). Dafür sind in den Jahren 2023 bis 2035 im Finanzierungshaushalt Budgetmittel iHv insgesamt 138,4 Mio. EUR vorgesehen, davon werden 2023 bis 2027 rd. 83,2 Mio. EUR zahlungs­wirksam. Die Aufwendungen im Ergebnis­haushalt sind gleich hoch, werden jedoch anderen Finanzjahren zugerechnet.

Der Afrikanische Entwicklungs­fonds (AfEF) ist organisatorisch und personal­mäßig eng mit der Afrikanischen Entwicklungs­bank (AfEB) verbunden. Er ist der zweit­größte in Afrika tätige multilaterale Entwicklungs­fonds. Österreich ist seit 1981 Mitglied. Zweck des AfEF ist es, den ärmsten und fragilsten afrikanischen Ländern, die sich die regulären Darlehen der AfEB nicht leisten können, Mittel zu günstigen Bedingungen (lange Laufzeiten, keine Zinsen, zum Teil auch nicht rück­zahlbare Zuschüsse) zur Verfügung zu stellen. Die Schwerpunkte der dreijährigen AfEF‑16 Periode werden auf die Schaffung qualitativ hochwertiger, dem Klima­wandel gegenüber resilienter, nachhaltiger Infra­struktur ausgelegt. Die Verpflichtungen Österreichs aus der Multilateralen Entschuldungs­initiative (MDRI) gehen auf eine internationale Vereinbarung aus 2006 zurück. Rück­zahlungen für damals erlassene Schulden werden von der Geber­gemeinschaft gegenüber dem AfEF kompensiert. Die Zahlungen stellen einen Beitrag zur Initiative für eine dauerhafte Lösung des Verschuldungs­problems hoch verschuldeter armer Länder (HIPC‑Initiative) dar.

Die finanziellen Beiträge sind zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD definierten Beitrags­schlüssel auch für die Klima­finanzierung angerechnet. Im Jahr 2022 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungs­zusammenarbeit gemäß Voraus­meldung der OECD insgesamt 1,76 Mrd. EUR oder 0,39 % des BNE, davon entfielen 1,03 Mrd. EUR auf die bilaterale und 0,73 Mrd. EUR auf die multilaterale Entwicklungs­zusammenarbeit.