Mit dem IFI‑Beitragsgesetz 2023 wird die gesetzliche Grundlage für bestimmte Beitragsleistungen an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) geschaffen, zu denen sich Österreich verpflichtet hat. Diese Mittel werden regelmäßig in einem Dreijahreszyklus aufgestockt. Die österreichischen Beiträge betreffen die 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-16) und eine außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – AfEF-MDRI). Dafür sind in den Jahren 2023 bis 2035 im Finanzierungshaushalt Budgetmittel iHv insgesamt 138,4 Mio. EUR vorgesehen, davon werden 2023 bis 2027 rd. 83,2 Mio. EUR zahlungswirksam. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind gleich hoch, werden jedoch anderen Finanzjahren zugerechnet.
Der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfEF) ist organisatorisch und personalmäßig eng mit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) verbunden. Er ist der zweitgrößte in Afrika tätige multilaterale Entwicklungsfonds. Österreich ist seit 1981 Mitglied. Zweck des AfEF ist es, den ärmsten und fragilsten afrikanischen Ländern, die sich die regulären Darlehen der AfEB nicht leisten können, Mittel zu günstigen Bedingungen (lange Laufzeiten, keine Zinsen, zum Teil auch nicht rückzahlbare Zuschüsse) zur Verfügung zu stellen. Die Schwerpunkte der dreijährigen AfEF‑16 Periode werden auf die Schaffung qualitativ hochwertiger, dem Klimawandel gegenüber resilienter, nachhaltiger Infrastruktur ausgelegt. Die Verpflichtungen Österreichs aus der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) gehen auf eine internationale Vereinbarung aus 2006 zurück. Rückzahlungen für damals erlassene Schulden werden von der Gebergemeinschaft gegenüber dem AfEF kompensiert. Die Zahlungen stellen einen Beitrag zur Initiative für eine dauerhafte Lösung des Verschuldungsproblems hoch verschuldeter armer Länder (HIPC‑Initiative) dar.
Die finanziellen Beiträge sind zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD definierten Beitragsschlüssel auch für die Klimafinanzierung angerechnet. Im Jahr 2022 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit gemäß Vorausmeldung der OECD insgesamt 1,76 Mrd. EUR oder 0,39 % des BNE, davon entfielen 1,03 Mrd. EUR auf die bilaterale und 0,73 Mrd. EUR auf die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.