Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 01.02.2016

Internationale Einordnung der Förderungen im Förderungsbericht 2014

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Gemäß dem Förderungs­bericht 2014 betrugen die direkten und indirekten Förderungen 2014 insgesamt 19,3 Mrd. EUR, was einer Steigerung von 482 Mio. EUR (+2,6 %) gegenüber 2013 entspricht. Der internationale Vergleich von staatlichen Förderungen gestaltet sich aufgrund unterschiedlicher Begriffs­definitionen bzw. Strukturen in den Förderungs­systemen schwierig. Der Budget­dienst erstellte dazu auf Anfrage des Abgeordneten Bruno Rossmann ein Kurz­gutachten.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung Internationale Einordnung der Förderungen im Förderungsbericht 2014 / PDF, 495 KB

Kurzfassung

Der internationale Vergleich von staatlichen Förderungen gestaltet sich schwierig, weil einerseits kein einheitlicher Förderungs­begriff definiert ist und weil sich andererseits die Struktur der Förderungs­systeme länderweise stark unterscheidet und zu unterschiedlichen statistischen Zuordnungen führt. Zumeist werden für internationale Vergleiche die Daten der Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen (VGR) herangezogen. Diese haben den Vorteil einer einheitlichen Berechnungs­systematik und eines hohen Erfassungs­grades. Allerdings enthält das ESVG keinen konkreten Förderungs­begriff, weshalb die Zusammen­fassung jener Transaktionen des ESVG (Subventionen, Vermögens­transfers, sonstige laufende Transfers) erforderlich ist, die einem konventionellen bzw. haushaltsrechtlichen Förderungs­begriff am ehesten entsprechen. Die angeführten Transaktionen mit Förderungs­charakter gemäß dem ESVG unterscheiden sich dennoch signifikant vom haushaltsrechtlichen Förderungs­begriff gemäß § 30 Abs. 5 BHG 2013, der im Förderungs­bericht zur Darstellung der direkten Förderungen herangezogen wird.

Probleme beim internationalen Vergleich bereiten einerseits vorhandene strukturelle Unterschiede, weil es z. B. von besonderer Relevanz für die statistische Zuordnung ist, wie das Gesundheits- und Verkehrs­wesen organisatorisch aufgebaut sind und ob die in diesen Bereichen tätigen Einheiten im jeweiligen Land dem Sektor Staat zugeordnet sind. Sobald eine Einheit dem Sektor Staat zugeordnet wird, erhält sie aus VGR-Sicht keine Förderungen mehr, sondern rein inner­staatliche Transfers. Andererseits können Verzerrungen durch temporäre Maßnahmen wie Banken­hilfen entstehen, weil diese von der Förderungs­abgrenzung gemäß VGR mitumfasst werden. Auch in den Bereichen Wohnungs­wesen und Kultur­förderung ist die Zuordnung vermutlich stark von der jeweiligen Organisations­form der Leistungs­erstellung abhängig.

Besonders große Auswirkungen auf die für Österreich aus der VGR ermittelten Förderungs­daten hatte die Umstellung auf das ESVG 2010. Die Förderungen an Unternehmen reduzierten sich für 2012 dadurch deutlich von 6,6 % des BIP auf 2,9 % des BIP, u. a. weil mehrere Unternehmen mit hohen Subventionen und Vermögens­transfers (insbesondere ÖBB Infrastruktur AG und Kranken­anstalten der Länder und Gemeinden) zum Sektor Staat umklassifiziert wurden. Generell ist davon auszugehen, dass sich durch die Umstellung auf das ESVG 2010 die internationale Vergleichbarkeit der Daten verbessert hat.

Trotz des massiven Rückgangs weist Österreich auch nach der ESVG‑Revision noch immer höhere Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) als der EU‑Durchschnitt auf. Mit 2,7 % des BIP lag Österreich im Jahr 2013 sowohl über dem Euroraum (2,5 %) als auch über dem EU 28‑Schnitt (2,3 %), der Abstand hat sich jedoch deutlich verringert. Die Subventionen reduzierten sich in Österreich im Zeitverlauf leicht auf 1,4 %, womit der Wert nur noch 0,2 %‑Punkte über dem EU 28‑Schnitt liegt, während in der Vergangenheit die Differenz teilweise deutlich größer war, z.B. 0,5 %-Punkte im Jahr 2006. Die Vermögens­transfers sind durch die Banken­hilfen verzerrt, weshalb es 2009 und 2014 zu einem starken Anstieg gekommen ist.

Die Unternehmensförderungen in Deutschland zeigen eine fallende Tendenz und lagen 2013 um 0,9 %‑Punkte unter jenen Österreichs. Auch die Förderungen in Norwegen, Finnland und Schweden sind für die gesamte untersuchte Zeitreihe niedriger als die in Österreich. Ebenso lagen die Unternehmens­förderungen in den Vereinigten Staaten und in Japan deutlich unter dem österreichischen Niveau. In Frankreich liegen die Förderungen seit 2010 hingegen in einer ähnlichen Größen­ordnung wie in Österreich. Belgien und Schweiz weisen in allen beobachteten Jahren signifikant höhere Förderungen als Österreich aus. Die vergleichs­weise höheren Förderungen der Schweiz sind vor allem auf hohe Subventionen des Landes­sektors in den COFOG-Aufgabenbereichen Gesundheit (aufgrund der strukturellen Gegebenheiten in der Schweiz außerhalb des Staats­sektors) und Wirtschaftliche Angelegenheiten zurückzuführen. In mehreren Ländern (z. B. Slowenien, Griechenland) führten temporäre Maßnahmen, wie insbesondere Bankenhilfen, zuletzt zu deutlich höheren Werten.

Auch bei Einbeziehung der sonstigen laufenden Transfers in den Förderungsbegriff gemäß VGR liegen die ausge­wiesenen Werte seit 2011 höher als im Euroraum und dem EU 28‑Schnitt mit leicht steigender Tendenz. Im Jahr 2013 betrugen die Förderungen in Österreich 5,5 % des BIP im Vergleich zu 4,8 % der EU 28 und 4,9 % des Euroraums. Für 2014 erfolgte in Österreich ein Anstieg auf gesamt­staatlicher Ebene auf 6,6 % des BIP oder rd. 21,7 Mrd. EUR. Damit liegt der Wert um 1,1 %‑Punkte höher als im Vorjahr (aufgrund erhöhter Bankenhilfen).

Die in der Anlage III des Förderungsbericht 2014 für die Übersichten 1 (Gesamte Geld­transfers inklusive Sozial­leistungen) und 2 (Geld- und Versicherungs­leistungen an Privat­personen) herangezogenen Abgrenzungen ermöglichen hingegen keine aussagekräftigen Ergebnisse für einen internationalen Förderungs­vergleich.