Der internationale Vergleich von staatlichen Förderungen gestaltet sich schwierig, weil einerseits kein einheitlicher Förderungsbegriff definiert ist und weil sich andererseits die Struktur der Förderungssysteme länderweise stark unterscheidet und zu unterschiedlichen statistischen Zuordnungen führt. Zumeist werden für internationale Vergleiche die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) herangezogen. Diese haben den Vorteil einer einheitlichen Berechnungssystematik und eines hohen Erfassungsgrades. Allerdings enthält das ESVG keinen konkreten Förderungsbegriff, weshalb die Zusammenfassung jener Transaktionen des ESVG (Subventionen, Vermögenstransfers, sonstige laufende Transfers) erforderlich ist, die einem konventionellen bzw. haushaltsrechtlichen Förderungsbegriff am ehesten entsprechen. Die angeführten Transaktionen mit Förderungscharakter gemäß dem ESVG unterscheiden sich dennoch signifikant vom haushaltsrechtlichen Förderungsbegriff gemäß § 30 Abs. 5 BHG 2013, der im Förderungsbericht zur Darstellung der direkten Förderungen herangezogen wird.
Probleme beim internationalen Vergleich bereiten einerseits vorhandene strukturelle Unterschiede, weil es z. B. von besonderer Relevanz für die statistische Zuordnung ist, wie das Gesundheits- und Verkehrswesen organisatorisch aufgebaut sind und ob die in diesen Bereichen tätigen Einheiten im jeweiligen Land dem Sektor Staat zugeordnet sind. Sobald eine Einheit dem Sektor Staat zugeordnet wird, erhält sie aus VGR-Sicht keine Förderungen mehr, sondern rein innerstaatliche Transfers. Andererseits können Verzerrungen durch temporäre Maßnahmen wie Bankenhilfen entstehen, weil diese von der Förderungsabgrenzung gemäß VGR mitumfasst werden. Auch in den Bereichen Wohnungswesen und Kulturförderung ist die Zuordnung vermutlich stark von der jeweiligen Organisationsform der Leistungserstellung abhängig.
Besonders große Auswirkungen auf die für Österreich aus der VGR ermittelten Förderungsdaten hatte die Umstellung auf das ESVG 2010. Die Förderungen an Unternehmen reduzierten sich für 2012 dadurch deutlich von 6,6 % des BIP auf 2,9 % des BIP, u. a. weil mehrere Unternehmen mit hohen Subventionen und Vermögenstransfers (insbesondere ÖBB Infrastruktur AG und Krankenanstalten der Länder und Gemeinden) zum Sektor Staat umklassifiziert wurden. Generell ist davon auszugehen, dass sich durch die Umstellung auf das ESVG 2010 die internationale Vergleichbarkeit der Daten verbessert hat.
Trotz des massiven Rückgangs weist Österreich auch nach der ESVG‑Revision noch immer höhere Unternehmensförderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) als der EU‑Durchschnitt auf. Mit 2,7 % des BIP lag Österreich im Jahr 2013 sowohl über dem Euroraum (2,5 %) als auch über dem EU 28‑Schnitt (2,3 %), der Abstand hat sich jedoch deutlich verringert. Die Subventionen reduzierten sich in Österreich im Zeitverlauf leicht auf 1,4 %, womit der Wert nur noch 0,2 %‑Punkte über dem EU 28‑Schnitt liegt, während in der Vergangenheit die Differenz teilweise deutlich größer war, z.B. 0,5 %-Punkte im Jahr 2006. Die Vermögenstransfers sind durch die Bankenhilfen verzerrt, weshalb es 2009 und 2014 zu einem starken Anstieg gekommen ist.
Die Unternehmensförderungen in Deutschland zeigen eine fallende Tendenz und lagen 2013 um 0,9 %‑Punkte unter jenen Österreichs. Auch die Förderungen in Norwegen, Finnland und Schweden sind für die gesamte untersuchte Zeitreihe niedriger als die in Österreich. Ebenso lagen die Unternehmensförderungen in den Vereinigten Staaten und in Japan deutlich unter dem österreichischen Niveau. In Frankreich liegen die Förderungen seit 2010 hingegen in einer ähnlichen Größenordnung wie in Österreich. Belgien und Schweiz weisen in allen beobachteten Jahren signifikant höhere Förderungen als Österreich aus. Die vergleichsweise höheren Förderungen der Schweiz sind vor allem auf hohe Subventionen des Landessektors in den COFOG-Aufgabenbereichen Gesundheit (aufgrund der strukturellen Gegebenheiten in der Schweiz außerhalb des Staatssektors) und Wirtschaftliche Angelegenheiten zurückzuführen. In mehreren Ländern (z. B. Slowenien, Griechenland) führten temporäre Maßnahmen, wie insbesondere Bankenhilfen, zuletzt zu deutlich höheren Werten.
Auch bei Einbeziehung der sonstigen laufenden Transfers in den Förderungsbegriff gemäß VGR liegen die ausgewiesenen Werte seit 2011 höher als im Euroraum und dem EU 28‑Schnitt mit leicht steigender Tendenz. Im Jahr 2013 betrugen die Förderungen in Österreich 5,5 % des BIP im Vergleich zu 4,8 % der EU 28 und 4,9 % des Euroraums. Für 2014 erfolgte in Österreich ein Anstieg auf gesamtstaatlicher Ebene auf 6,6 % des BIP oder rd. 21,7 Mrd. EUR. Damit liegt der Wert um 1,1 %‑Punkte höher als im Vorjahr (aufgrund erhöhter Bankenhilfen).
Die in der Anlage III des Förderungsbericht 2014 für die Übersichten 1 (Gesamte Geldtransfers inklusive Sozialleistungen) und 2 (Geld- und Versicherungsleistungen an Privatpersonen) herangezogenen Abgrenzungen ermöglichen hingegen keine aussagekräftigen Ergebnisse für einen internationalen Förderungsvergleich.