Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 22.03.2024

Konjunkturpaket für den Wohnbau

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Bundesregierung hat aufgrund der schwachen Entwicklung der Bau­konjunktur am 27. Februar 2024 ein Konjunktur­paket für den Wohn­bau mit einem Gesamt­volumen von etwa 2,5 Mrd. EUR präsentiert. Weite Teil des Konjunktur­pakets wurden in der Nationalrats­sitzung am 20. März 2024 beschlossen. In dieser Analyse werden die einzelnen Maßnahmen des Konjunktur­pakets und ihre finanziellen Auswirkungen soweit verfügbar dargestellt. Darüber hinaus werden die Rahmen­bedingungen zur Entwicklung der Bau­konjunktur skizziert und die Ausgaben der Länder für Wohnbau­förderung bzw. die Einnahmen aus dem Wohnbau­förderungs­beitrag dargestellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Konjunkturpaket für den Wohnbau / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Die Baukonjunktur hat sich im Vorjahr insbesondere im Bereich des Hoch­baus deutlich eingetrübt und in den aktuellen Prognosen wird für 2024 eine Fort­setzung des Abschwungs in der Bau­wirtschaft erwartet. Diese Entwicklung zeigt sich auch bereits in den steigenden Arbeitslosen­zahlen im Bausektor.

Die Bundes­regierung hat in diesem Zusammen­hang am 27. Februar 2024 ein Konjunktur­paket für den Wohnbau mit einem Gesamt­volumen von etwa 2,5 Mrd. EUR präsentiert, dessen Eckpunkte mit dem Ministerratsvortrag 89/10 näher erläutert wurden. Es sieht steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Bau­konjunktur, die Bereit­stellung von Bundes­mitteln für die Schaffung von mehr und leistbarem Wohn­raum, befristete Maßnahmen zur Erleichterung der Schaffung von Eigentum und Förderungen zur Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wohn­raums vor.

Zur konkreten Umsetzung der einzelnen im Ministerrats­vortrag angeführten Maßnahmen wurden in der Nationalrats­sitzung am 28. Februar 2024 einige Gesetzes­anträge eingebracht, die zunächst nur wenige Details enthielten. In der Finanzausschuss­sitzung am 14. März 2024 bzw. in der Nationalrats­sitzung am 20. März 2024 wurden zu diesen Anträgen dann umfassende Abänderungs­anträge eingebracht. Wesentliche Teile des Konjunktur­pakets wurden mittlerweile vom Nationalrat beschlossen. Noch offen sind insbesondere die Kompetenz­änderung zur Wohnraum­mobilisierung (z. B. Leerstands­abgaben), die eine Verfassungs­änderung erfordert, und der Handwerker­bonus. Zum bereits am 28. Februar 2024 eingebrachten Initiativantrag 3944/A zu einer Änderung des Bundes-Verfassungs­gesetzes läuft bis 3. April eine Ausschuss­begutachtung. Für die Umsetzung des Handwerker­bonus wurde in der Nationalrats­sitzung am 21. März 2024 der Initiativantrag 3988/A eingebracht, der dann voraussichtlich in der Nationalrats­sitzung Mitte April beschlossen werden wird.

Die eingebrachten Initiativ­anträge und die umfassenden Abänderungs­anträge zu diesen Gesetzes­anträgen enthalten keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen bzw. zu deren Bedeckung. Auch nähere Angaben zu volks­wirtschaftlichen und umwelt­politischen Auswirkungen oder Annahmen zu den betroffenen Unternehmen bzw. Bürger:innen liegen mangels Wirkungs­orientierter Folgen­abschätzung (WFA) nicht vor. Durch diese Vorgehens­weise wird die Qualität und Transparenz des Gesetzgebungs­prozesses deutlich eingeschränkt.

Die konjunkturelle Wirkung des Wohnbau­pakets hängt maßgeblich vom Ausmaß der zusätzlich ausgelösten Investitionen in den Wohnbau (inklusive Sanierungen) ab. Bei einigen Maßnahmen, wie etwa dem Handwerker­bonus und der Aussetzung der Neben­gebühren für das Eigen­heim, ist von hohen Mitnahme­effekten und somit von einer geringen konjunkturellen Wirkung auszugehen. Bei den an die Länder gerichteten Maßnahmen hängen die Effekte stark davon ab, inwieweit die Länder die vom Bund bereit­gestellten Mittel für zusätzliche Wohnbau­projekte verwenden. Das WIFO erwartet in seiner aktuellen Konjunktur­prognose für 2024 nur sehr geringe konjunkturelle Effekte und auch die für 2025 angenommenen Effekte fallen moderat aus. Ein etwas stärkerer Konjunktur­effekt wird dann für 2026 erwartet. Das IHS rechnet in seiner aktuellen Konjunktur­prognose mit etwas höheren konjunkturellen Effekten. Da die Wirkung der Maßnahmen teilweise erst verzögert eintritt und der Gültigkeits­zeitraum der meisten Maßnahmen mit zwei bis drei Jahren für eine Konjunktur­stabilisierung eher großzügig angelegt ist, besteht die Gefahr, dass das Konjunktur­paket mittelfristig prozyklisch wirkt.

Im Hinblick auf die Auswirkungen des Konjunktur­pakets auf das Preisniveau ist zu erwarten, dass es durch die höhere Nachfrage zu leicht preis­treibenden Effekten in der Bau­wirtschaft kommt. Auf die Immobilien­preise sollte die Ausweitung des Angebots hingegen mittelfristig einen dämpfenden Effekt haben. Der Boden­verbrauch wird durch das Konjunktur­paket weiter steigen, einen dämpfenden Effekt haben die Mittel für Sanierungen und die für den Zweck­zuschuss festgelegten Einschränkungen auf verdichteten und mehr­geschossigen Wohnbau. Die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik­anlagen unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energie.

In dieser Analyse werden auf Grundlage der bisher erfolgten Beschlüsse bzw. eingebrachten Gesetzes­anträge die einzelnen Maßnahmen des Konjunktur­pakets und ihre finanziellen Auswirkungen dargestellt, soweit Informationen in den vorliegenden Unterlagen enthalten sind bzw. von den Ressorts dazu Informationen bereit­gestellt wurden. Darüber hinaus werden die Ausgaben der Länder für Wohnbau­förderung und die Einnahmen aus dem Wohnbau­förderungs­beitrag dargestellt. Eingangs werden die Rahmen­bedingungen zur Entwicklung der Bau­konjunktur skizziert.