Der Abgeordnete Jakob Schwarz ersuchte den Budgetdienst um eine Aufstellung der Kosten für Bau und Erhalt von Straßen in Österreich. Diese entstehen bei den Gemeinden für Gemeindestraßen und den Ländern für Landesstraßen. Der Bund ist für das hochrangige Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) zuständig. Die Zuständigkeit des Bundes wird durch die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wahrgenommen, die zu 100 % im Bundeseigentum steht. Die ASFINAG finanziert den Bau, Erhalt und Betrieb vor allem aus Mauterlösen und ist im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) als Marktproduzent damit außerhalb des Staatssektors. Das bedeutet, dass die Einnahmen und Ausgaben der ASFINAG nicht direkt in die Berechnung des Maastricht-Defizits eingehen und ihre Schulden kein Teil der gesamtstaatlichen Schulden sind. Der Bund übernimmt Haftungen für Schulden der ASFINAG, sodass diese Anleihen zu ähnlichen Zinssätzen wie der Bund begeben kann.
Im Jahr 2024 betrugen die Auszahlungen von Ländern und Gemeinden für Straßenbau insgesamt etwa 3,4 Mrd. EUR. Davon entfielen 1,5 Mrd. EUR auf die Länder ohne Wien, etwas mehr als 1,5 Mrd. EUR auf die Gemeinden ohne Wien und 0,4 Mrd. EUR auf Wien. Die Auszahlungssteigerungen seit 2020 entsprachen mit +26 % in etwa der Inflation in diesem Zeitraum (+24 %). Vergleiche mit den Auszahlungen vor 2020 sind wegen Umstellungen im Haushaltsrecht nur eingeschränkt möglich. Mit knapp 2 Mrd. EUR im Jahr 2024 entfiel etwas mehr als die Hälfte der Auszahlungen auf Investitionen und Instandhaltung.
Die Aufwendungen der ASFINAG betrugen 2,3 Mrd. EUR im Jahr 2024, wovon 1,5 Mrd. EUR auf Investitionen entfielen. Zu stärkeren Steigerungen über der Inflation kam es in den Jahren seit 2015 insbesondere bei den Aufwendungen für Erhaltung.
Im Jahr 2024 betrug das Investitionsvolumen der ASFINAG 1.519 Mio. EUR. Dabei entfielen 874 Mio. EUR bzw. 58 % auf die Erhaltung und 486 Mio. EUR bzw. 32 % auf den Neu- und Ausbau. Von 2015 bis 2024 stiegen die Investitionen um 60 % und damit stärker als die Verbraucherpreise (+34 %) und der Index der Straßenbaukosten (+45 %) in diesem Zeitraum. Zu starken Zuwächsen bei den Investitionen kam es seit 2015 insbesondere bei jenen für die Erhaltung (+76 %). Auch im Bauprogramm für die Jahre 2025 bis 2030 sind in diesem Bereich stärkere Steigerungen vorgesehen. Das Gesamtnetz der Autobahnen und Schnellstraßen war mit 2.266 km Anfang 2025 um 83 km länger als Anfang 2015. Bei Umsetzung der Projekte des 2024 vorgelegten Bauprogramms 2025 bis 2030 kommen weitere 98 km dazu.
Die Mauterlöse im Jahr 2024 betrugen insgesamt 2.751 Mio. EUR, wovon 2.534 Mio. EUR für die ASFINAG ergebniswirksam waren. Für den Bund wurden 217 Mio. EUR zur Querfinanzierung des Brenner Basistunnels und aus der Anlastung externer Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie CO2-Emissionen eingehoben. In den Jahren 2025 und 2026 wird es zu deutlichen Steigerungen bei den Erlösen für den Bund kommen, weil für den Zuschlag für die CO2-Emissionen bereits gemäß Beschlussfassung im Jahr 2023 eine schrittweise Steigerung vorgesehen war. Zusätzlich soll dieser als Teil der Konsolidierungsmaßnahmen erhöht werden. Im Gegenzug soll allerdings die Valorisierung der Lkw-Maut für 2026 ausgesetzt werden, wodurch für die ASFINAG Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe entstehen. Der dann niedrigere Gewinn schmälert die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer und mögliche zukünftige Dividenden.
Das Ergebnis vor Steuern betrug 953 Mio. EUR im Jahr 2024. Die gesamten Aufwendungen beliefen sich auf 2.303 Mio. EUR, davon entfielen knapp 500 Mio. EUR auf den Neu- und Ausbau. Die Aufwendungen für Neu- und Ausbau verschlechtern dabei nicht das Ergebnis, weil sie buchhalterisch an den Bund weiterverrechnet und als Erlös in gleicher Höhe gebucht werden. Sie reduzieren aber den Cashflow, sodass dieser vor Finanzierungstätigkeit 376 Mio. EUR im Jahr 2024 betrug. Er war damit geringer als die Summe von daraus bezahlten Zinsen (194 Mio. EUR) und der Dividende (255 Mio. EUR). Dementsprechend kam es bei einem etwa gleich hohen Schuldenstand zu einem Abbau von liquiden Mitteln. Im Gegensatz dazu wurde in den Jahren 2015 bis 2023 ein höherer Cashflow vor Finanzierungstätigkeit bei durchschnittlich geringeren Dividendenzahlungen zu einem Abbau von Schulden verwendet.
Die in den nächsten Jahren weiter zunehmenden Ausgaben für die Erhaltung des Straßennetzes haben einen unmittelbaren negativen Effekt auf das Ergebnis der ASFINAG. Höhere Aufwendungen für Bau und Erhalt, geringere Einnahmensteigerungen, etwa durch die Nichtvalorisierung von Mauttarifen, und höhere Dividendenzahlungen würden die Schulden und damit auch den Zinsaufwand erhöhen. Neu- und Ausbaumaßnahmen, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche und dadurch zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen führen, erhöhen mittel- und langfristig die Mauterlöse der ASFINAG.
Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Straßen betrafen seit 2015 unter anderem Transfers an Wien und Burgenland für zwei Straßenabschnitte, die ursprünglich als Schnellstraße bzw. Autobahn vorgesehen waren. Statt einer solchen Errichtung durch die ASFINAG wurden bzw. werden sie von den Ländern als kostengünstigere Landesstraßen gebaut, wobei der Bund als Ausgleich Zuschüsse leistet. Durch diese Zuschüsse für die Pullendorfer Straße im Burgenland (37 Mio. EUR) und die Stadtstraße in Wien (232 Mio. EUR) kam es für Bund und ASFINAG zu Einsparungen iHv 519 Mio. EUR, weil die Errichtung der beiden Abschnitte im hochrangigen Netz durch die ASFINAG 788 Mio. EUR gekostet hätte.
Weitere Auszahlungen im Zeitraum 2015 bis 2024 betrafen Zuschüsse für die Gemeinden in Zusammenhang mit Straßenbau im Rahmen der Kommunalinvestitionsgesetze (402 Mio. EUR) und für Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen (38 Mio. EUR). Zahlungen aus dem Katastrophenfonds für das hochrangige Straßennetz und Landesstraßen B betrugen 34 Mio. EUR, Beträge zu den Zahlungen aus dem Katastrophenfonds für Schäden auf Landesstraßen L und Gemeindestraßen stehen nicht zur Verfügung.
Einzahlungen im Bundeshaushalt entstehen im Zusammenhang mit der ASFINAG. Neben der abgeführten Körperschaftsteuer (219 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2024) erhielt der Bund Dividenden, Zuschläge zu den Mauttarifen (Querfinanzierung, Anlastung externer Kosten) und Haftungsentgelte.