Budgetdienst - Analysen auf Anfrage 24.10.2025

Kosten für den Bau und Erhalt von Straßen in Österreich

Überblick

Kosten für Straßenbau entstehen bei den Gemeinden, den Ländern und der ASFINAG, welche die Zuständigkeit des Bundes für das hochrangige Straßennetz wahrnimmt. Im Jahr 2024 betrugen die Aufwendungen der ASFINAG 2,3 Mrd. EUR, wovon 1,5 Mrd. EUR auf Investitionen in die Erhaltung (58 %) und den Neu- und Ausbau (32 %) entfielen. Die Auszahlungen von Ländern und Gemeinden für den Voranschlags­abschnitt Straßenbau beliefen sich im Jahr 2024 insgesamt auf etwa 3,4 Mrd. EUR. In den Ländern ohne Wien flossen 2024 731 Mio. EUR in den Neu- und Ausbau und die Erhaltung. Für die Gemeinden und Wien liegen Informationen zu den Auszahlungen für Investitions­tätigkeit und Instand­haltung im Straßenbau aus den Rechnungs­abschlüssen 2024 vor, sie betrugen in den Gemeinden ohne Wien 906 Mio. EUR und 318 Mio. EUR in Wien.

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Kurzfassung

Der Abgeordnete Jakob Schwarz ersuchte den Budgetdienst um eine Aufstellung der Kosten für Bau und Erhalt von Straßen in Österreich. Diese entstehen bei den Gemeinden für Gemeinde­straßen und den Ländern für Landes­straßen. Der Bund ist für das hochrangige Straßen­netz (Autobahnen und Schnellstraßen) zuständig. Die Zuständigkeit des Bundes wird durch die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wahrgenommen, die zu 100 % im Bundes­eigentum steht. Die ASFINAG finanziert den Bau, Erhalt und Betrieb vor allem aus Mauterlösen und ist im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamt­rechnungen (ESVG) als Marktproduzent damit außerhalb des Staats­sektors. Das bedeutet, dass die Einnahmen und Ausgaben der ASFINAG nicht direkt in die Berechnung des Maastricht-Defizits eingehen und ihre Schulden kein Teil der gesamtstaatlichen Schulden sind. Der Bund übernimmt Haftungen für Schulden der ASFINAG, sodass diese Anleihen zu ähnlichen Zinssätzen wie der Bund begeben kann.

Im Jahr 2024 betrugen die Auszahlungen von Ländern und Gemeinden für Straßenbau insgesamt etwa 3,4 Mrd. EUR. Davon entfielen 1,5 Mrd. EUR auf die Länder ohne Wien, etwas mehr als 1,5 Mrd. EUR auf die Gemeinden ohne Wien und 0,4 Mrd. EUR auf Wien. Die Auszahlungs­steigerungen seit 2020 entsprachen mit +26 % in etwa der Inflation in diesem Zeitraum (+24 %). Vergleiche mit den Auszahlungen vor 2020 sind wegen Umstellungen im Haushaltsrecht nur eingeschränkt möglich. Mit knapp 2 Mrd. EUR im Jahr 2024 entfiel etwas mehr als die Hälfte der Auszahlungen auf Investitionen und Instandhaltung.

Die Aufwendungen der ASFINAG betrugen 2,3 Mrd. EUR im Jahr 2024, wovon 1,5 Mrd. EUR auf Investitionen entfielen. Zu stärkeren Steigerungen über der Inflation kam es in den Jahren seit 2015 insbesondere bei den Aufwendungen für Erhaltung.

Im Jahr 2024 betrug das Investitionsvolumen der ASFINAG 1.519 Mio. EUR. Dabei entfielen 874 Mio. EUR bzw. 58 % auf die Erhaltung und 486 Mio. EUR bzw. 32 % auf den Neu- und Ausbau. Von 2015 bis 2024 stiegen die Investitionen um 60 % und damit stärker als die Verbraucher­preise (+34 %) und der Index der Straßen­bau­kosten (+45 %) in diesem Zeitraum. Zu starken Zuwächsen bei den Investitionen kam es seit 2015 insbesondere bei jenen für die Erhaltung (+76 %). Auch im Bauprogramm für die Jahre 2025 bis 2030 sind in diesem Bereich stärkere Steigerungen vorgesehen. Das Gesamtnetz der Autobahnen und Schnellstraßen war mit 2.266 km Anfang 2025 um 83 km länger als Anfang 2015. Bei Umsetzung der Projekte des 2024 vorgelegten Bau­programms 2025 bis 2030 kommen weitere 98 km dazu.

Die Mauterlöse im Jahr 2024 betrugen insgesamt 2.751 Mio. EUR, wovon 2.534 Mio. EUR für die ASFINAG ergebnis­wirksam waren. Für den Bund wurden 217 Mio. EUR zur Querfinanzierung des Brenner Basis­tunnels und aus der Anlastung externer Kosten aus Luft­verschmutzung und Lärm­belastung sowie CO2-Emissionen eingehoben. In den Jahren 2025 und 2026 wird es zu deutlichen Steigerungen bei den Erlösen für den Bund kommen, weil für den Zuschlag für die CO2-Emissionen bereits gemäß Beschluss­fassung im Jahr 2023 eine schrittweise Steigerung vorgesehen war. Zusätzlich soll dieser als Teil der Konsolidierungsmaßnahmen erhöht werden. Im Gegenzug soll allerdings die Valorisierung der Lkw-Maut für 2026 ausgesetzt werden, wodurch für die ASFINAG Minder­einnahmen in ähnlicher Höhe entstehen. Der dann niedrigere Gewinn schmälert die Einnahmen aus der Körperschaft­steuer und mögliche zukünftige Dividenden.

Das Ergebnis vor Steuern betrug 953 Mio. EUR im Jahr 2024. Die gesamten Aufwendungen beliefen sich auf 2.303 Mio. EUR, davon entfielen knapp 500 Mio. EUR auf den Neu- und Ausbau. Die Aufwendungen für Neu- und Ausbau verschlechtern dabei nicht das Ergebnis, weil sie buchhalterisch an den Bund weiter­verrechnet und als Erlös in gleicher Höhe gebucht werden. Sie reduzieren aber den Cashflow, sodass dieser vor Finanzierungs­tätigkeit 376 Mio. EUR im Jahr 2024 betrug. Er war damit geringer als die Summe von daraus bezahlten Zinsen (194 Mio. EUR) und der Dividende (255 Mio. EUR). Dementsprechend kam es bei einem etwa gleich hohen Schulden­stand zu einem Abbau von liquiden Mitteln. Im Gegensatz dazu wurde in den Jahren 2015 bis 2023 ein höherer Cashflow vor Finanzierungs­tätigkeit bei durchschnittlich geringeren Dividenden­zahlungen zu einem Abbau von Schulden verwendet.

Die in den nächsten Jahren weiter zunehmenden Ausgaben für die Erhaltung des Straßen­netzes haben einen unmittelbaren negativen Effekt auf das Ergebnis der ASFINAG. Höhere Aufwendungen für Bau und Erhalt, geringere Einnahmen­steigerungen, etwa durch die Nicht­valorisierung von Mauttarifen, und höhere Dividenden­zahlungen würden die Schulden und damit auch den Zins­aufwand erhöhen. Neu- und Ausbau­maßnahmen, die zu einer Vermehrung der Verkehrs­fläche und dadurch zu zusätzlichem Verkehrs­aufkommen führen, erhöhen mittel- und langfristig die Mauterlöse der ASFINAG.

Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Straßen betrafen seit 2015 unter anderem Transfers an Wien und Burgenland für zwei Straßen­abschnitte, die ursprünglich als Schnellstraße bzw. Autobahn vorgesehen waren. Statt einer solchen Errichtung durch die ASFINAG wurden bzw. werden sie von den Ländern als kosten­günstigere Landes­straßen gebaut, wobei der Bund als Ausgleich Zuschüsse leistet. Durch diese Zuschüsse für die Pullendorfer Straße im Burgenland (37 Mio. EUR) und die Stadtstraße in Wien (232 Mio. EUR) kam es für Bund und ASFINAG zu Einsparungen iHv 519 Mio. EUR, weil die Errichtung der beiden Abschnitte im hochrangigen Netz durch die ASFINAG 788 Mio. EUR gekostet hätte.

Weitere Auszahlungen im Zeitraum 2015 bis 2024 betrafen Zuschüsse für die Gemeinden in Zusammenhang mit Straßenbau im Rahmen der Kommunal­investitions­gesetze (402 Mio. EUR) und für Eisenbahn­kreuzungen auf Gemeindestraßen (38 Mio. EUR). Zahlungen aus dem Katastrophen­fonds für das hochrangige Straßennetz und Landesstraßen B betrugen 34 Mio. EUR, Beträge zu den Zahlungen aus dem Katastrophen­fonds für Schäden auf Landesstraßen L und Gemeinde­straßen stehen nicht zur Verfügung.

Einzahlungen im Bundeshaushalt entstehen im Zusammenhang mit der ASFINAG. Neben der abgeführten Körperschaft­steuer (219 Mio. EUR für das Geschäfts­jahr 2024) erhielt der Bund Dividenden, Zuschläge zu den Mauttarifen (Querfinanzierung, Anlastung externer Kosten) und Haftungs­entgelte.

Auszahlungen von Ländern und Gemeinden für Neu- und Ausbau und Erhaltung

Um eine Zeitreihe ab dem Jahr 2015 für die Auszahlungen für Neu- und Ausbau, Erhaltung und Katastrophen­schäden gemäß Anfrage zu erhalten, ersuchte der Budgetdienst die Länder um diesbezügliche Informationen. Mit Ausnahme von Wien wurden entsprechende Daten bereitgestellt.

Im Jahr 2024 betrugen die Auszahlungen für Neu- und Ausbau, Erhaltung und Katastrophen­schäden in den Ländern ohne Wien 731 Mio. EUR. Davon entfielen 332 Mio. EUR auf Neu- und Ausbau, 320 Mio. EUR auf Erhaltung und 80 Mio. EUR auf Katastrophen­schäden. Im Zeitverlauf seit 2015 zeigten sich vor allem bei der Erhaltung stärkere Auszahlungs­anstiege, die Auszahlungen für Katastrophen­schäden waren im Jahr 2024 außergewöhnlich hoch. Von 2015 bis 2024 war das Auszahlungs­wachstum für Investitionen mit 26 % geringer als jenes der Verbraucher­preise (+34 %) oder des Index für die Straßenbau­kosten (+45 %). Seit 2020 betrug es 31 % und lag damit zwischen der Entwicklung von Verbraucher­preisen (+24 %) und Straßenbau­kosten (+35 %).

Für die Gemeinden und Wien liegen keine Details zu Zahlungen für Neu- und Ausbau bzw. Erhaltung vor. Für den Zeitraum ab 2020 sind aber Auszahlungen für die Investitions­tätigkeit und Instandhaltung im Voranschlags­abschnitt Straßenbau in der ökonomischen Gliederung der Rechnungs­abschlüsse verfügbar.

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit und Instandhaltung im Straßenbau im Jahr 2024 betrugen in den Gemeinden ohne Wien 906 Mio. EUR und 318 Mio. EUR in Wien. Bei den Gemeinden ohne Wien lag der Anstieg mit 164 Mio. EUR bzw. 22 % seit 2020 unter der Inflation. In Wien waren die Auszahlungen 2024 mehr als doppelt so hoch wie 2020 (+184 Mio. EUR). Dies lag vor allem an höheren Zahlungen aus der Investitions­tätigkeit (+174 Mio. EUR) unter anderem wegen zusätzlicher Zahlungen für die Stadtstraße (+74 Mio. EUR), für die das Land entsprechende Transfers vom Bund erhält.