Anfragegemäß hat der Budgetdienst für nachfolgende Bildungsreformmaßnahmen, die höhere Ausgaben mit sich bringen würden, Kostenschätzungen durchgeführt. Die Maßnahmen sind laut Anfrage nicht in Stein gemeißelt, sondern so formuliert, dass sie ausreichend Anhaltspunkte für Berechnungen bzw. Schätzungen beinhalten. Einige Reformvorschläge beinhalten unterschiedliche Optionen. Die Kostenschätzungen werden daher ohne Gesamtsumme ausgewiesen.
Die Umsetzung sämtlicher vorgeschlagener Reformmaßnahmen im Elementarbereich, wie die Anpassung der Gehälter aller Elementarpädagog:innen an jene des Lehrpersonals, die Senkung der Gruppengröße im Kindergarten auf unter 15 Kinder, in der Kleinkindgruppe auf unter 8 Kinder und in altersgemischten Gruppen auf 12 Kinder, würden zu jährlichen finanziellen Mehrbelastungen von etwa 1 Mrd. EUR führen. Für den notwendigen Ausbau der Betreuungseinrichtungen zur Senkung der Gruppengrößen wären einmalig weitere 4 Mrd. EUR erforderlich.
Kostenlose Mittagessen für Kinder im Kindergarten bzw. Schüler:innen bis zur Unterstufe würden jährliche Kosten von etwa 1,3 Mrd. EUR bedeuten.
Für die Anstellung von zusätzlichem Supportpersonal an Schulen wurden anfragegemäß vier Szenarien berechnet. Die Kosten für 1 Psycholog:in und 1 Sozialarbeiter:in an allen Pflichtschulen mit mehr als 100 Schüler:innen würden 341 Mio. EUR pro Jahr betragen. Bei einer Einschränkung auf sozial benachteiligte Schulen wären die Kosten mit 148 Mio. EUR weniger als halb so hoch. Alle Schulen mit mehr als 400 Schüler:innen (inkl. Bundesschulen) mit 1 Education Technologist oder 1 School Nurse auszustatten, würde jeweils etwa 50 Mio. EUR pro Jahr kosten.
Der Bund stellt den Ländern für die Betreuung von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Pflichtschulen Planstellen für Lehrer:innen zur Verfügung. Ein Reformvorschlag zielt auf die Erhöhung dieser Planstellen durch eine Anhebung des Deckels von 2,7 % auf 5 % der zugrunde liegenden Schüler:innen ab. Die Umsetzung dieser Maßnahme würde finanzielle Mehrbelastungen von etwa 343 Mio. EUR verursachen.
Die finanzielle Gleichstellung von Privatschulen und öffentlichen Schulen, welche eine Ausstattung mit gleichen Mitteln pro Schüler:in bedeuten würde, ergäbe geschätzte jährliche Mehrkosten von 390 Mio. EUR. In diesem Betrag ist nicht nur der Personalaufwand, sondern auch der Betriebsaufwand enthalten, der vom jeweiligen Schulerhalter zu tragen wäre.
Eine weitere Gruppe von Vorschlägen betrifft die im Dienstrecht verankerte Fortbildung der Lehrer:innen. Im Jahr 2023 wurden 35 Mio. EUR für das Fortbildungsangebot an den Pädagogischen Hochschulen (PH) veranschlagt. Dies entspricht 320 EUR pro Lehrer:in. Eine Einführung bzw. Erhöhung der Fortbildungsverpflichtung auf 30 Stunden würde zu einem jährlichen Mehrbedarf iHv 12 Mio. EUR für die Ausweitung des Kursangebotes der PH führen. Diese Kostenschätzung stellt eine Untergrenze dar, da Infrastruktur- und Overheadkosten der PH oder Kosten anderer Institutionen nicht berücksichtigt sind. Die ergänzende Einführung einer Teamwoche für Lehrer:innen in den Ferien, die auch aliquot finanziell abgegolten wird, würde zu jährlichen Mehrkosten von 165 Mio. EUR führen.
Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrer:innen und ein Anreiz zur Vollzeitarbeit durch eine Ausstattung der Lehrer:innen in Vollzeit mit Dienstlaptop und ‑handy (inkl. Vertrag) würden einmalig etwa 109 Mio. EUR kosten und danach einen jährlichen Aufwand von etwa 10 Mio. EUR verursachen. Ein kostenloses Mittagessen für Lehrer:innen in Vollzeit würde zu jährlichen Mehrbelastungen iHv 112 Mio. EUR führen.
Die analysierten Maßnahmen zum Schulmanagement und zu Karrieremöglichkeiten für Lehrer:innen würden insgesamt jährliche Mehrbelastungen iHv 544 Mio. EUR verursachen. Darunter fallen die Anhebung der Gehälter von Schulleiter:innen auf das Gehalt von Schulqualitätsmanager:innen (128 Mio. EUR) und die Einführung eines mittleren Managements (237 Mio. EUR) sowie von Expert:innenstellen (67 Mio. EUR). Die Kosten für Sekretariatskräfte an allen Pflichtschulen vormittags bzw. an allen Ganztagsschulen und größeren Schulen auch nachmittags würden abzüglich bestehender Zahlungen des Bundes jährlich 112 Mio. EUR betragen.
Die Vorschläge zur finanziellen Besserstellung von Quereinsteiger:innen und Sondervertragslehrer:innen würden insgesamt zu jährlichen finanziellen Mehrbelastungen iHv 128 Mio. EUR führen. Dies betrifft eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten und den Entfall von Gehaltsabschlägen für Sondervertragslehrer:innen.