Budgetdienst - Budgetberichte 31.05.2024

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 1. Quartal 2024

Überblick

Die Analyse des Budgetdienstes stellt den Stand der gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Programm­länder in der Euro­krise zum 1. Quartal 2024 dar. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kenn­zahlen aus der Frühjahrs­prognose 2024 der Europäischen Kommission erläutert. Die Darstellung umfasst auch den Stand der Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantie­fonds, SURE-Instrument) und der Unter­stützung der Ukraine.

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 1. Quartal 2024 (barrierefreie Version) / PDF, 519 KB

Kurzfassung

Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartals­weise über die gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Euro­krise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungs­übernahmen für weitere Hilfs­maßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemie­folgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makro­finanz­hilfe­programm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.

Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind noch 1,16 Mrd. EUR ausständig. Die Tilgungszahlungen für die Jahre 2024 und 2025 wurden bereits vorzeitig im 4. Quartal 2023 geleistet. Planmäßig laufen die Rück­zahlungen noch bis zum Jahr 2041.

Der Europäische Stabilitäts­mechanismus (ESM) wurde als permanenter Rettungs­schirm für den Euroraum eingerichtet. Sein Stamm­kapital beträgt rd. 708 Mrd. EUR, wodurch ein Gesamt­ausleihvolumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Zum 31. März 2024 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt rd. 83 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stamm­kapital beträgt 19,43 Mrd. EUR, wovon 2,22 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Ruf­kapital darstellt.

Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanz­stabilisierungsfazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgänger­instrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum 31. März 2024 waren davon noch insgesamt rd. 172 Mrd. EUR ausständig und der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,28 Mrd. EUR (für Kapital inklusive Über­garantien).

Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitgliedstaaten bedrohte Arbeits­plätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitglied­staaten, welche durch Sozialanleihen der Europäischen Kommission (EK) bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitglied­staaten besichert, wobei der österreichische Haftungsanteil 717 Mio. EUR beträgt.

Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitions­bank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt rd. 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil beträgt 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungs­aufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis 31. März 2024 insgesamt 6,2 Mio. EUR.

Am Makro­finanz­hilfe­programm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreichs mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zins­kosten bis zu einem Gesamt­betrag von 100 Mio. EUR leisten, welche bis zum 1. Quartal 2024 noch nicht geflossen sind.