Budgetdienst - Budgetberichte 12.09.2025

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2025

Überblick

Die Analyse des Budget­dienstes stellt den Stand der gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Programm­länder in der Eurokrise zum 2. Quartal 2025 dar. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kennzahlen aus der Frühjahrs­prognose 2025 der Europäischen Kommission (EK) erläutert. Auch die Auswirkungen der neuen EU-Fiskalregeln auf die Programm­länder sowie der Stand der Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantiefonds, SURE-Instrument) und der Unterstützung der Ukraine werden beschrieben.

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2025 (barrierefreie Version) / PDF, 518 KB

Aus Hilfsprogrammen für Griechenland sind noch Darlehen iHv 218 Mrd. EUR ausständig. Die weiteren Programm­länder mit ausstehenden Darlehen sind Portugal (48 Mrd. EUR), Irland (38 Mrd. EUR), Spanien (12 Mrd. EUR) und Zypern (6 Mrd. EUR).

Kurzfassung

Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartals­weise über die gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungs­übernahmen für weitere Hilfs­maßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemie­folgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makro­finanz­hilfe­programm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.

Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind noch 931 Mio. EUR ausständig. Die Tilgungs­zahlungen für die Jahre bis 2028 wurden bereits vorzeitig im 4. Quartal 2024 geleistet. Planmäßig laufen die Rückzahlungen noch bis zum Jahr 2041.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde als permanenter Rettungsschirm für den Euroraum eingerichtet. Sein Stammkapital beträgt etwa 708 Mrd. EUR, wodurch ein Gesamt­ausleih­volumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Zum 30. Juni 2025 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt 78 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stammkapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.

Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgänger­instrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum 30. Juni 2025 waren davon noch insgesamt 170 Mrd. EUR ausständig. Der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,1 Mrd. EUR (für Kapital inkl. Übergarantien).

Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitgliedstaaten bedrohte Arbeitsplätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitglied­staaten, welche durch Sozial­anleihen der Europäischen Kommission (EK) bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitglied­staaten besichert, wobei der österreichische Haftungsanteil 717 Mio. EUR beträgt.

Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitions­bank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil betrug 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungs­aufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis zum 30. Juni 2025 insgesamt etwa 20 Mio. EUR, sodass noch Garantien iHv 626 Mio. EUR ausständig sind.

Am Makro­finanz­hilfe­programm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreich mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zins­kosten bis zu einem Gesamt­betrag von 100 Mio. EUR leisten. Bis zum 2. Quartal 2025 wurden dafür 20 Mio. EUR ausbezahlt.