Budgetdienst - Budgetberichte 10.09.2026

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2026

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Analyse des Budgetdienstes stellt den Stand der gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Programm­länder in der Eurokrise zum 2. Quartal 2026 dar. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kennzahlen aus der Frühjahrs­prognose 2026 der Europäischen Kommission (EK) erläutert. Auch der Stand der Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantiefonds, SURE‑Instrument) und der Unterstützung der Ukraine werden beschrieben.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2026 / PDF, 594 KB

Aus Hilfsprogrammen für Griechenland sind noch Darlehen iHv 203 Mrd. EUR ausständig. Die weiteren Programm­länder mit ausstehenden Darlehen sind Portugal (43 Mrd. EUR), Irland (36 Mrd. EUR), Spanien (7 Mrd. EUR) und Zypern (5 Mrd. EUR).

Kurzfassung

Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartalsweise über die gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungs­übernahmen für weitere Hilfs­maßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemie­folgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makro­finanz­hilfe­programm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.

Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind nach einer vorzeitigen Rückzahlung iHv 204 Mio. EUR im Juni 2026 noch 570 Mio. EUR ausständig. Die Tilgung führt zwar zu Mehr­einzahlungen in der UG 45‑Bundes­vermögen, welche aber für das Maastricht-Defizit nicht relevant sind.

Der ESM wurde als permanenter Rettungs­schirm für den Euroraum eingerichtet. Seit Ende Juni 2026 ist Bulgarien nach dem Beitritt zum Euroraum auch ein Mitglied des ESM, wodurch das Stammkapital des ESM auf etwa 715 Mrd. EUR stieg. Es ermöglicht ein Gesamt­ausleih­volumen von 500 Mrd. EUR. Zum 30. Juni 2026 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt 72 Mrd. EUR ausständig. Im 2. Quartal 2026 erfolgte eine planmäßige Rückzahlung Zyperns iHv 1,0 Mrd. EUR. Österreichs Anteil am Stamm­kapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.

Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgänger­instrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum 30. Juni 2026 waren davon noch insgesamt 166 Mrd. EUR ausständig. Der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,0 Mrd. EUR (für Kapital inkl. Übergarantien). Gemäß den von der Europäischen Kommission (EK) im Juni 2026 veröffentlichten Ergebnissen der halbjährlichen Prüf­missionen sind alle Länder in der Lage, ihre Schulden zu bedienen.

Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitglied­staaten bedrohte Arbeitsplätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitglied­staaten, welche durch Sozial­anleihen der EK bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitglied­staaten besichert, wobei der österreichische Haftungs­anteil 717 Mio. EUR beträgt.

Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitions­bank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil betrug 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungs­aufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis zum 30. Juni 2026 insgesamt etwa 33 Mio. EUR, sodass noch Garantien iHv 613 Mio. EUR ausständig sind.

Am Makro­finanz­hilfe­programm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreich mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zinskosten bis zu einem Gesamt­betrag von 100 Mio. EUR leisten. Bis zum 2. Quartal 2026 wurden dafür 36 Mio. EUR ausbezahlt.