Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartalsweise über die gemäß Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungsübernahmen für weitere Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemiefolgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makrofinanzhilfeprogramm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.
Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind nach einer vorzeitigen Rückzahlung iHv 204 Mio. EUR im Juni 2026 noch 570 Mio. EUR ausständig. Die Tilgung führt zwar zu Mehreinzahlungen in der UG 45‑Bundesvermögen, welche aber für das Maastricht-Defizit nicht relevant sind.
Der ESM wurde als permanenter Rettungsschirm für den Euroraum eingerichtet. Seit Ende Juni 2026 ist Bulgarien nach dem Beitritt zum Euroraum auch ein Mitglied des ESM, wodurch das Stammkapital des ESM auf etwa 715 Mrd. EUR stieg. Es ermöglicht ein Gesamtausleihvolumen von 500 Mrd. EUR. Zum 30. Juni 2026 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt 72 Mrd. EUR ausständig. Im 2. Quartal 2026 erfolgte eine planmäßige Rückzahlung Zyperns iHv 1,0 Mrd. EUR. Österreichs Anteil am Stammkapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.
Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgängerinstrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum 30. Juni 2026 waren davon noch insgesamt 166 Mrd. EUR ausständig. Der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,0 Mrd. EUR (für Kapital inkl. Übergarantien). Gemäß den von der Europäischen Kommission (EK) im Juni 2026 veröffentlichten Ergebnissen der halbjährlichen Prüfmissionen sind alle Länder in der Lage, ihre Schulden zu bedienen.
Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitgliedstaaten bedrohte Arbeitsplätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitgliedstaaten, welche durch Sozialanleihen der EK bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitgliedstaaten besichert, wobei der österreichische Haftungsanteil 717 Mio. EUR beträgt.
Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil betrug 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungsaufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis zum 30. Juni 2026 insgesamt etwa 33 Mio. EUR, sodass noch Garantien iHv 613 Mio. EUR ausständig sind.
Am Makrofinanzhilfeprogramm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreich mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zinskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Mio. EUR leisten. Bis zum 2. Quartal 2026 wurden dafür 36 Mio. EUR ausbezahlt.