Budgetdienst - Budgetberichte 11.02.2022

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2021

Überblick

Die Analyse des Budget­dienstes gibt einen Überblick über die Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums und die Finanz­hilfen an die einzelnen Programm­länder mit Stichtag 31. Dezember 2021. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kenn­zahlen aus der Winter­prognose 2022 der Europäischen Kommission vom 10. Februar 2022 und der Herbst­prognose 2021 vom 11. November 2021 dargestellt. Die Analyse umfasst auch einzelne Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantie­fonds, SURE-Instrument).

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2021 (barrierefreie Version) / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums

Als Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums dienen bilaterale Darlehen, der Europäische Finanz­stabilisierungs­mechanismus (EFSM), die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) sowie Zuschüsse an Griechenland aus Zins­einkünften für griechische Anleihen, die von den Noten­banken im Rahmen des Ankauf­programms der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Wert­papier­märkte erworben wurden. EFSM und EFSF wurden durch den Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) abgelöst. Über diesen permanenten Rettungs­schirm werden seit 1. Juli 2013 neue Programme abgewickelt.

Die Unterstützung von Griechenland, Irland und Portugal erfolgte aus der EFSF bzw. über den EFSM, Spanien und Zypern erhielten ESM-Mittel. Das dritte Hilfs­programm für Griechenland wurde ebenfalls aus dem ESM finanziert. Aus den europäischen Stabilisierungs­instrumenten, bilateralen Finanz­hilfen und den IWF‑Darlehen waren zum 31. Dezember 2021 Darlehensbeträge von insgesamt 361,4 Mrd. EUR ausständig (Griechenland 242,8 Mrd. EUR, Irland 40,2 Mrd. EUR, Portugal 48,4 Mrd. EUR, Spanien 23,7 Mrd. EUR, Zypern 6,3 Mrd. EUR). Bis Juni 2022 sollen Griechenland halbjährlich schulden­erleichternde Maßnahmen gewährt werden, sofern es seinen Verpflichtungen zur Reformkontinuität und -vollendung nachkommt.

Nach deutlichen BIP‑Einbrüchen im Jahr 2020 in allen Programm­ländern außer Irland kam es im Jahr 2021 zu einer Erholung. Am stärksten waren dabei die Anstiege in Irland (+13,7 %) und in Griechenland (+8,5 %). Für die Jahre 2022 und 2023 wird in der aktuellen Winter­prognose der EK eine weitere Erholung in allen Ländern erwartet. Bei den Arbeitslosen­quoten zeigten sich ebenfalls Rück­gänge im Jahr 2021, welche sich in der Zukunft fortsetzen sollen. Griechenland wies mit 15,3 % im Jahr 2021 noch das höchste Niveau auf, allerdings kam es dort selbst im Jahr 2020 zu keinem Anstieg. Die Inflation hat im Jahr 2021 deutlich zugenommen und betrug durchschnittlich 2,6 % im Euroraum. In Griechenland (0,6 %) und in Portugal (0,9 %) war sie weiterhin relativ gering. Für das Jahr 2022 hat die EK ihre Erwartungen in der aktuellen Winterprognose angehoben.

Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank

Der Europäische Garantiefonds (EGF) der Europäischen Investitions­bank (EIB) wurde geschaffen, um Liquidität für Unternehmen bereitzustellen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU‑Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24,4 Mrd. EUR. Damit sollen Finanzierungen iHv bis zu 200 Mrd. EUR ermöglicht werden. In der Garantie­vereinbarung der Republik Österreich und der EIB wurde der Beitrag Österreichs entsprechend dem Kapital­anteil an der EIB mit rd. 646 Mio. EUR festgelegt (die Ermächtigung im ZaBiStaG beträgt bis zu 650 Mio. EUR zuzüglich allfälliger Verwaltungs­kosten). Mindestens 65 % der durch den EGF garantierten Mittel sind für KMU bestimmt und bis zu 23 % für Unternehmen ab 250 Beschäftigten Beim EGF der EIB beträgt das vom Ausschuss der beitragenden Mitglied­staaten und der EIB genehmigte Garantie­volumen per 31. Dezember 2021 rd. 23,8 Mrd. EUR, mit welchem Investitionen iHv 174,4 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Etwa ein Viertel der bisher genehmigten Projekte ist länderübergreifend, vier Projekte mit einer Genehmigungs­summe iHv 244 Mio. EUR betreffen ausschließlich Österreich.

SURE-Instrument

Das SURE‑Instrument („Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“) soll durch die COVID‑19-Krise bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbs­tätige schützen. Finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen soll den Mitglied­staaten helfen, öffentliche Ausgaben für Beschäftigungs­erhaltungs­maßnahmen zu bedecken. Insgesamt sind Darlehen aus dem Unions­haushalt von bis zu 100 Mrd. EUR vorgesehen. Zur Finanzierung begibt die EK Sozial­anleihen, welche durch Garantien der Mitglied­staaten iHv 25 Mrd. EUR abgesichert werden. Die Republik Österreich kann dabei Haftungen in Form von Garantien von bis zu 720 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten übernehmen. Gemäß den Vorschlägen der EK hat der Rat EU‑Darlehen für 19 Mitglied­staaten iHv insgesamt rd. 94,3 Mrd. EUR genehmigt. Die EK hat davon bereits 89,6 Mrd. EUR als SURE‑Sozial­anleihen emittiert und an die Mitglied­staaten ausbezahlt.