Budgetdienst - Budgetberichte 13.02.2026

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2025

Überblick

Die Analyse des Budget­dienstes stellt den Stand der gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen zur Unter­stützung der Programm­länder in der Euro­krise zum 4. Quartal 2025 dar. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kenn­zahlen aus der Herbst­prognose 2025 der Europäischen Kommission (EK) erläutert. Auch der Stand der Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantie fonds, SURE-Instrument) und der Unter­stützung der Ukraine werden beschrieben.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2025 / PDF, 553 KB

Aus Hilfs­programmen für Griechen­land sind noch Darlehen iHv 211 Mrd. EUR ausständig. Die weiteren Programm­länder mit aus­stehenden Darlehen sind Portugal (44 Mrd. EUR), Irland (36 Mrd. EUR), Spanien (7 Mrd. EUR) und Zypern (6 Mrd. EUR).

Kurzfassung

Der Bundes­minister für Finanzen berichtet quartals­weise über die gemäß Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Euro­krise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechen­land, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unter­stützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungs­übernahmen für weitere Hilfs­maßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemie­folgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makro­finanz­hilfe­programm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.

Aus den bilateralen Darlehen an Griechen­land (Greek Loan Facility) sind noch 775 Mio. EUR ausständig. Die Tilgungs­zahlungen für die Jahre bis 2028 wurden bereits vorzeitig im 4. Quartal 2024 geleistet. Im Dezember 2025 erfolgte eine weitere frühzeitige Rückzahlung mit einem Anteil iHv 156 Mio. EUR für Österreich. Plan­gemäß erfolgen die weiteren Rückzahlungen von 2029 bis 2039.

Der Europäische Stabilitäts­mechanismus (ESM) wurde als permanenter Rettungs­schirm für den Euro­raum eingerichtet. Sein Stamm­kapital beträgt etwa 708 Mrd. EUR, wodurch ein Gesamt­ausleih­volumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Zum 31. Dezember 2025 waren Darlehen an Griechen­land, Spanien und Zypern iHv insgesamt 73 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stamm­kapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.

Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) über­nommen, die ein Vorgänger­instrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechen­land, Portugal und Irland vergeben. Zum 31. Dezember 2025 waren davon noch insgesamt 168 Mrd. EUR ausständig. Der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 8,8 Mrd. EUR (für Kapital inkl. Über­garantien). Gemäß den von der EK im November 2025 veröffentlichten Ergebnissen der halb­jährlichen Prüf­missionen sind alle Länder in der Lage, ihre Schulden zu bedienen.

Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitglied­staaten bedrohte Arbeits­plätze zu schützen. Die finanzielle Unter­stützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitglied­staaten, welche durch Sozial­anleihen der Europäischen Kommission (EK) bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitglied­staaten besichert, wobei der österreichische Haftungs­anteil 717 Mio. EUR beträgt.

Der Europäische Garantie­fonds der Europäischen Investitions­bank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teil­nehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil betrug 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungs­aufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt etwa 28 Mio. EUR, sodass noch Garantien iHv 618 Mio. EUR ausständig sind.

Am Makro­finanz­hilfe­programm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreich mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zins­kosten bis zu einem Gesamt­betrag von 100 Mio. EUR leisten. Bis zum 4. Quartal 2025 wurden dafür 32 Mio. EUR ausbezahlt.