Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartalsweise über die gemäß Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungsübernahmen für weitere Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemiefolgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makrofinanzhilfeprogramm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.
Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind noch 775 Mio. EUR ausständig. Die Tilgungszahlungen für die Jahre bis 2028 wurden bereits vorzeitig im 4. Quartal 2024 geleistet. Im Dezember 2025 erfolgte eine weitere frühzeitige Rückzahlung mit einem Anteil iHv 156 Mio. EUR für Österreich. Plangemäß erfolgen die weiteren Rückzahlungen von 2029 bis 2039.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde als permanenter Rettungsschirm für den Euroraum eingerichtet. Sein Stammkapital beträgt etwa 708 Mrd. EUR, wodurch ein Gesamtausleihvolumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Zum 31. Dezember 2025 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt 73 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stammkapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.
Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgängerinstrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum 31. Dezember 2025 waren davon noch insgesamt 168 Mrd. EUR ausständig. Der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 8,8 Mrd. EUR (für Kapital inkl. Übergarantien). Gemäß den von der EK im November 2025 veröffentlichten Ergebnissen der halbjährlichen Prüfmissionen sind alle Länder in der Lage, ihre Schulden zu bedienen.
Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE‑Instrument ("European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitgliedstaaten bedrohte Arbeitsplätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitgliedstaaten, welche durch Sozialanleihen der Europäischen Kommission (EK) bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitgliedstaaten besichert, wobei der österreichische Haftungsanteil 717 Mio. EUR beträgt.
Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil betrug 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungsaufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt etwa 28 Mio. EUR, sodass noch Garantien iHv 618 Mio. EUR ausständig sind.
Am Makrofinanzhilfeprogramm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreich mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Außerdem kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zinskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Mio. EUR leisten. Bis zum 4. Quartal 2025 wurden dafür 32 Mio. EUR ausbezahlt.