Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 soll das Pendlerpauschale um 50 % angehoben und der Pendlereuro vervierfacht werden. Für Pendler:innen mit niedrigem Einkommen steigt die Negativsteuer um 100 EUR. In einem Ministerratsvortrag wurde das Entlastungsvolumen durch diese Maßnahmen mit 400 Mio. EUR beziffert, in den Schätzungen des Budgetdienstes ist die Entlastung mit 550 Mio. EUR höher.
Die Ersparnis für die einzelnen Pendler:innen steigt tendenziell mit der Wegstrecke und dem Einkommen sowie dem Anspruch auf ein "großes" Pendlerpauschale (öffentlicher Verkehr für die Wegstrecke nicht zumutbar). Die Entlastung beträgt beispielsweise bei Pendler:innen mit 30 km Entfernung und einem großen Pendlerpauschale insgesamt 382 EUR bei einem Bruttoeinkommen iHv 1.700 EUR bzw. 480 EUR bei einem Bruttoeinkommen iHv 3.000 EUR. Für Haushalte mit Pendler:innen entspricht die zusätzliche Förderung einer durchschnittlichen Entlastung von knapp 30 Cent pro Liter Treibstoff, den diese Haushalte insgesamt (alle Fahrtstrecken und Personen) verbrauchen.
Den überwiegenden Teil dieser Steuerersparnis erhalten Haushalte im oberen Einkommensbereich, auf Personen im obersten Fünftel entfällt knapp die Hälfte des Entlastungsvolumens. Dies liegt primär daran, dass der Anteil von Pendler:innen mit dem Einkommen wächst, sodass sich 40 % der Pendler:innen im obersten Fünftel befinden. Auch Pendler:innen mit niedrigem Einkommen profitieren von der Entlastung, allerdings sind nur 20 % der Pendler:innen in der unteren Hälfte der Einkommensverteilung. Diese erhalten netto auch deshalb weniger, weil sie bei einem durchschnittlich geringeren Grenzsteuersatz weniger vom Pendlerpauschale profitieren.
Von der Entlastung für Pendler:innen entfallen mit 360 Mio. EUR fast zwei Drittel auf Männer (höhere Anzahl und höherer Pendleranteil der männlichen Arbeitnehmer, durchschnittlich höhere Pendlerpauschalien und höherer Pendlereuro sowie höherer effektiver Grenzsteuersatz bei männlichen Pendlern).