Budgetdienst - Budgetvollzug 17.12.2020

NPO-Unterstützungsfonds November 2020

Überblick

Der Non-Profit-Organisationen-Unterstützungs­fonds (NPO-Unterstützungs­fonds) wird vom Bundes­minister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwaltet. Ende November 2020 lag das Antrags­volumen der 13.700 Anträge bei 281,6 Mio. EUR, wovon 255,6 Mio. EUR bereits zugesagt wurden. Die bis dahin erfolgten Aus­zahlungen betrugen 172,7 Mio. EUR.

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Kurzfassung

Der NPO-Unterstützungsfonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwaltet. Aus dem NPO-Unterstützungs­fonds werden Förderungen an gemeinnützige Organisation aus allen gesellschaftlichen Bereichen, an kirchliche Organisationen sowie an freiwillige Feuerwehren vergeben. Ziel des NPO‑Unterstützungs­fonds ist es sicher­zustellen, dass die geförderten Organisationen ihre satzungs­gemäßen Tätig­keiten weiter­hin erbringen können. Die NPO‑Fonds-Richtlinien­verordnung trat am 6. Juli 2020 in Kraft, sodass seither Anträge eingebracht und Aus­zahlungen durch­geführt werden können. Der budgetäre Rahmen wurde zunächst mit 700 Mio. EUR begrenzt und wurde mit dem Budget­begleit­gesetz 2021 um weitere 250 Mio. EUR für das Kalender­jahr 2021 erhöht. Für Aus­zahlungen im Jahr 2021 sind im BVA‑E 2021 insgesamt 400 Mio. EUR budgetiert. Die Abwicklung erfolgt durch die aws.

Die Dotierung des NPO‑Unterstützungs­fonds erfolgt über den COVID‑19-Krisen­bewältigungs­fonds. Der Gesamt­rahmen für 2020 von 700 Mio. EUR wurde dem BMKÖS vollständig zur Verfügung gestellt. Ende November 2020 lag das Antrags­volumen der 13.700 Anträge bei 281,6 Mio. EUR bzw. 40,2 % des Rahmens für 2020, wovon 255,6  Mio. EUR (36,5 % des Rahmens) bereits zugesagt wurden. Die bis dahin erfolgten Aus­zahlungen betrugen 172,7 Mio. EUR bzw. 24,7 % des Gesamt­rahmens 2020.

Die Anzahl der bis Ende November eingelangten Anträge nach Sektoren unter­scheidet sich teilweise sehr deutlich vom beantragten Förder­volumen, was auf die unter­schiedlichen Strukturen der jeweiligen Sektoren zurück­zuführen sein dürfte. Aus dem Sektor "Sport" sind mit 30,0 % die meisten Anträge ein­gegangen, gefolgt von den "Feuer­wehren" mit 17,0 %, dem Sektor "Kunst und Kultur" mit 17,6 % bzw. "Religion und kirchliche Zwecke" mit 13,8 % der Gesamt­anträge. In den Bereichen "Gesundheit, Pflege, Soziales" sowie "Weiter­bildung, Bildung und Wissenschaft" wurden hingegen jeweils höhere Förderungen beantragt, sodass die Anzahl der Anträge (5,8 % bzw. 3,9 %) im Vergleich zum beantragten Förderungs­volumen (23,9 % bzw. 15,4 %) deutlich geringer ist.