Mit dem Nationalen Reformprogramm 2020 legte die Bundesregierung den Umsetzungsstand sowie weitere Maßnahmen zur Erreichung der drei länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Vorjahr und zu den EU 2020‑Zielen vor. Es erläutert den Status quo zu den einzelnen Teilkomponenten der länderspezifischen Empfehlungen des Vorjahres und beschreibt Maßnahmen zur weiteren Entwicklung im jeweiligen Politikfeld. Im Text des Nationalen Reformprogrammes sowie auch in den Annexen werden dazu eine Reihe von Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Interessensvertretungen angeführt, die einen sehr unterschiedlichen Detaillierungsgrad aufweisen und deren finanzielle Auswirkungen nicht systematisch dargestellt werden.
Durch die COVID‑19-Pandemie haben sich die Prioritäten in Europa verlagert und die Überwindung der Krise sowie deren wirtschaftliche Auswirkungen stehen im Zentrum der wirtschaftspolitischen Anstrengungen. Angesichts der großen Unsicherheiten durch die sozioökonomischen Folgen der COVID‑19-Pandemie hat sich der ECOFIN auf ein vereinfachtes Verfahren für den diesjährigen Zyklus des Europäischen Semesters geeinigt. Damit soll an den wichtigsten zeitlichen Meilensteinen des Europäischen Semesters festgehalten werden, gleichzeitig wird aber berücksichtigt, dass die Mitgliedstaaten durch die COVID19-Pandemie vor großen Herausforderungen stehen. Insbesondere ist ein gestraffter Ansatz für die Vorlage der Nationalen Reformprogramme bzw. der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme durch die Mitgliedstaaten vorgesehen. Die EK hat ihre Frühjahrsprognose am 6. Mai 2020 vorgelegt, die Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen werden voraussichtlich Anfang Mai 2020 veröffentlicht.
Die einzelnen Kapitel im Nationalen Reformprogramm sind unterschiedlich strukturiert und widmen sich oftmals stärker der historischen Entwicklung und den Detailmaßnahmen als den strategischen Überlegungen zur Umsetzung der Empfehlungen. Grundsätzlich werden aber alle Teilaspekte der länderspezifischen Empfehlungen angesprochen. Zahlreiche geplante Maßnahmen leiten sich aus dem Regierungsprogramm 2020 - 2024 und bereits vorher eingeleiteten Maßnahmen ab.
Hinsichtlich der EU 2020‑Ziele liegt Österreich zwar weiterhin in allen davon erfassten Bereichen über dem EU‑Durchschnitt, wird seine nationalen Ziele jedoch voraussichtlich in mehreren Bereichen nicht erreichen. Bereits erreicht wurden die Zielwerte hinsichtlich des Anteils an Absolvent:innen mit Tertiärabschluss und der Senkung der Quote früher Schul- und Ausbildungsabgänger. Auch eine Zielerreichung in den Bereichen Beschäftigung und erneuerbare Energien bis 2020 scheint aufgrund des bisherigen Trends möglich. Verstärkte Anstrengungen wären jedoch zur Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung notwendig.