Budgetdienst - Europäisches Semester 06.05.2020

Nationales Reformprogramm 2020

Überblick

In seiner Analyse des Nationalen Reform­programms 2020 stellt der Budget­dienst den Konnex zum Länder­bericht 2020 der Europäischen Kommission sowie zu den von ihr im Juni 2019 vorgelegten Vorschlag für die Länder­spezifischen Empfehlungen 2019 dar.

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BD - Nationales Reformprogramm 2020 / PDF, 802 KB

Kurzfassung

Mit dem Nationalen Reform­programm 2020 legte die Bundes­regierung den Umsetzungs­stand sowie weitere Maßnahmen zur Erreichung der drei länder­spezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Vorjahr und zu den EU 2020‑Zielen vor. Es erläutert den Status quo zu den einzelnen Teil­komponenten der länder­spezifischen Empfehlungen des Vor­jahres und beschreibt Maßnahmen zur weiteren Entwicklung im jeweiligen Politik­feld. Im Text des Nationalen Reform­programmes sowie auch in den Annexen werden dazu eine Reihe von Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Interessens­vertretungen angeführt, die einen sehr unterschiedlichen Detaillierungs­grad auf­weisen und deren finanzielle Aus­wirkungen nicht systematisch dar­gestellt werden.

Durch die COVID‑19-Pandemie haben sich die Prioritäten in Europa verlagert und die Über­windung der Krise sowie deren wirtschaftliche Aus­wirkungen stehen im Zentrum der wirtschafts­politischen Anstrengungen. Angesichts der großen Unsicherheiten durch die sozio­ökonomischen Folgen der COVID‑19-Pandemie hat sich der ECOFIN auf ein vereinfachtes Verfahren für den diesjährigen Zyklus des Europäischen Semesters geeinigt. Damit soll an den wichtigsten zeitlichen Meilen­steinen des Europäischen Semesters festgehalten werden, gleich­zeitig wird aber berücksichtigt, dass die Mitglied­staaten durch die COVID­19-Pandemie vor großen Herausforderungen stehen. Insbesondere ist ein gestraffter Ansatz für die Vorlage der Nationalen Reform­programme bzw. der Stabilitäts- und Konvergenz­programme durch die Mitglied­staaten vorgesehen. Die EK hat ihre Frühjahrs­prognose am 6. Mai 2020 vorgelegt, die Entwürfe der länder­spezifischen Empfehlungen werden voraussichtlich Anfang Mai 2020 veröffentlicht.

Die einzelnen Kapitel im Nationalen Reform­programm sind unterschiedlich strukturiert und widmen sich oftmals stärker der historischen Entwicklung und den Detail­maßnahmen als den strategischen Über­legungen zur Umsetzung der Empfehlungen. Grund­sätzlich werden aber alle Teilaspekte der länder­spezifischen Empfehlungen angesprochen. Zahl­reiche geplante Maßnahmen leiten sich aus dem Regierungs­programm 2020 - 2024 und bereits vorher eingeleiteten Maßnahmen ab.

Hinsichtlich der EU 2020‑Ziele liegt Österreich zwar weiterhin in allen davon erfassten Bereichen über dem EU‑Durchschnitt, wird seine nationalen Ziele jedoch voraus­sichtlich in mehreren Bereichen nicht erreichen. Bereits erreicht wurden die Ziel­werte hinsichtlich des Anteils an Absolvent:innen mit Tertiär­abschluss und der Senkung der Quote früher Schul- und Ausbildungs­abgänger. Auch eine Ziel­erreichung in den Bereichen Beschäftigung und erneuerbare Energien bis 2020 scheint aufgrund des bisherigen Trends möglich. Verstärkte Anstrengungen wären jedoch zur Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, zur Reduktion der Treibhausgas­emissionen und des Energieverbrauchs sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung notwendig.