Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 11.05.2016

Novelle Katastrophenfondsg. 1996 und Hagelversicherungs-Förderungsg.

Überblick

Mit dem vorliegenden Gesetzes­entwurf wird die bestehende Förderung der Versicherungs­prämien für Schäden an land­wirtschaftlichen Kulturen bzw. Wein­kulturen und versicherbaren Acker­grund durch Hagel und Frost auf ungünstige Witterungs­verhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regen­fälle, ausgeweitet. Durch diese vorgeschlagene Maßnahme soll ein leistbarer Versicherungs­schutz für die Landwirt:innen ermöglicht werden. Zukünftig werden dementsprechend Entschädigungs­zahlungen aus dem Katastrophen­fonds für diese Schad­ereignisse ausgeschlossen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Die Förderungs­höhe beträgt gemäß vorgeschlagener Fassung 50 % der Versicherungs­prämie und wird zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 und Hagelversicherungs-Förderungsgesetz / PDF, 160 KB

Kurzfassung

Durch die Förderung der Versicherungs­prämien sowie durch den Weg­fall der Entschädigungs­zahlungen des Katastrophen­fonds für versicherbare Risiken werden Anreize zu einem höheren Durch­versicherungs­grad gesetzt. Die Maßnahmen sollen zu einer Verbesserung des Risiko­managements in der Landwirtschaft führen. Die Förderungs­maßnahme des Bundes wird aus Mitteln des Katastrophen­fonds bedeckt. Die Bedeckung der Mehr­kosten der Förderung der Versicherungs­prämien für die Erweiterung des Versicherungs­umfangs um Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle im Ausmaß von 5,6 Mio. EUR für 2016, 7,1 Mio. EUR für 2017 und jeweils 8,4 Mio. EUR für die Jahre 2018 bis 2020 erfolgt in der UG 44‑Finanz­ausgleich aus dem Detail­budget 44.02.01-"Katastrophen­fonds, variabel". In Summe sind von 2016 bis 2020 jeweils 37,9 Mio. EUR an Mehrkosten für den Bund und die Länder zu erwarten.

Die Förderungs­maßnahme der Regierungs­vorlage wird zu Änderungen in der Verwendung der Mittel des Katastrophen­fonds führen. Grundsätzlich sind die Mittel des Katastrophen­fonds (ohne Mittel für die Landes­straßen B) zu 73,3 % für Vorbeugungs­maßnahmen zu verwenden, darunter fielen bislang auch die Hagel­versicherungs­prämien, die in den Jahren 2012 bis 2015 zwischen 18,9 Mio. EUR und 19,8 Mio. EUR jährlich betrugen und nun im Ausmaß der Erweiterung der Prämien­zuschüsse entsprechend ansteigen werden. Eine Zahlungs­verpflichtung des Katastrophen­fonds aus Dürre­schäden entstand in den letzten vier Jahren nur im Jahr 2013, für die Entschädigungen iHv 17,6 Mio. EUR ausgezahlt wurden.