Überblick
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die bestehende Förderung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bzw. Weinkulturen und versicherbaren Ackergrund durch Hagel und Frost auf ungünstige Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle, ausgeweitet. Durch diese vorgeschlagene Maßnahme soll ein leistbarer Versicherungsschutz für die Landwirt:innen ermöglicht werden. Zukünftig werden dementsprechend Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds für diese Schadereignisse ausgeschlossen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Die Förderungshöhe beträgt gemäß vorgeschlagener Fassung 50 % der Versicherungsprämie und wird zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 und Hagelversicherungs-Förderungsgesetz / PDF, 160 KB