Überblick
Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025) soll der vom Rat der EU festgelegte Nettoausgabenpfad innerstaatlich umgesetzt werden, indem er in verbindliche, nach Teilsektoren (Bund einschließlich Sozialversicherung sowie Länder und Gemeinden) getrennte Haushaltsziele übersetzt wird. Der ÖStP 2025 regelt zudem Zuständigkeiten, Berichts- und Transparenzpflichten sowie Korrektur- und Sanktionsmechanismen, um die Einhaltung der EU‑Vorgaben über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg sicherzustellen.
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Die Obergrenze für das Maastricht-Defizit sinkt für den Bund inkl. Sozialversicherung von 3,07 % des BIP (2026) auf 2,13 % des BIP (2029), für Länder/Gemeinden von 1,13 % des BIP (2026) auf 0,67 % des BIP (2029). Für den Bund liegt sie für 2026 unter der BMF-Prognose, für Länder/Gemeinden darüber.