Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 05.09.2024

Pensionserhöhung 2025 und begleitende Maßnahmen

Überblick

In der Budget­ausschuss­sitzung am 12. September 2024 haben die Regierungsparteien einen Abänderungs­antrag zum Initiativ­antrag 4141/A eingebracht, mit dem die Pensions­erhöhung für das Jahr 2025, die Schutz­klausel für Pensions­antritte 2025 und die erneute Aussetzung der aliquoten ersten Pensions­erhöhung für Pension­santritte 2025 umgesetzt werden. In dieser Analyse werden die Änderungen näher erläutert. Darüber hinaus werden die fiskalischen Kosten dieser Maßnahmen auf Grundlage eigener Berechnungen dargestellt. Diese belaufen sich bis 2025 auf insgesamt 37 Mio. EUR, bis 2028 steigen sie auf 111 Mio. EUR an.

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BD - Pensionserhöhung 2025 und begleitende Maßnahmen / PDF, 731 KB

Kurzfassung

Grundsätzlich werden Pensionen, soweit nichts anderes bestimmt wird, jährlich um die maßgebliche Inflations­rate erhöht. Gemäß Ministerrats­vortrag 104f/3 vom 30. Juli 2024 soll dieser Vorgehens­weise im Jahr 2025 gefolgt werden, nur die Anpassung hoher Pensionen soll gedeckelt werden. Darüber hinaus sieht der Ministerrats­vortrag eine erneute Aussetzung der aliquoten ersten Pensions­erhöhung für Pensions­antritte im Jahr 2025 und eine zusätzliche Pensions­erhöhung für einen Großteil dieser Pensions­antritte (Schutz­klausel) vor. Zur legistischen Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte der Initiativantrag 4141/A abgeändert werden, welcher dem Budget­ausschuss zugewiesen wurde.

Eine Erhöhung aller Pensionen im Jahr 2025 um die maßgebliche Inflationsrate von 4,6 % würde die Pensions­auszahlungen um jährlich 3,4 Mrd. EUR erhöhen, wovon etwa 35 % unmittelbar durch die höheren Sozial­versicherungs­beiträge (SV‑Beiträge) und die höhere Einkommen­steuer vom Staat wieder eingenommen werden.

Die zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung geplanten Maßnahmen führen insgesamt zu fiskalischen Kosten:

  • Die Aliquotierung der ersten Pensions­erhöhung soll für Antritte im Jahr 2025 ausgesetzt werden, wodurch die Pension für diese Personen unabhängig vom Monat des Pensions­antritts im Jahr 2025 bereits ab 1. Jänner 2026 erhöht wird und damit stärker steigt. Bei einer derzeit erwarteten gesetzlichen Anpassung der Pensionen um 2,7 % im Jahr 2026 resultieren daraus zusätzliche jährliche Pensions­zahlungen iHv etwas über 40 Mio. EUR ab 2026. Die direkten fiskalischen Kosten nach Berücksichtigung der höheren Abgaben betragen jährlich knapp 30 Mio. EUR. Darüber hinaus könnte die Aussetzung negative budgetäre Auswirkungen haben, falls ein dies­bezüglicher Meilen­stein im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan von der Europäischen Kommission als nicht mehr erfüllt angesehen wird und Zahlungen an Österreich deshalb gekürzt werden.
  • Für einen Großteil der Pensions­antritte im Jahr 2025 soll die Pension durch eine Schutzklausel um etwa 4,5 % erhöht werden. Daraus resultieren geschätzte Mehr­auszahlungen iHv 64 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 130 Mio. EUR ab 2026. Nach Berücksichtigung der höheren Abgaben bleiben direkte fiskalische Kosten iHv 41 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 85 Mio. EUR ab 2026.
  • Die Pensions­erhöhung wird bei hohen Pensionen über monatlich 6.060 EUR durch einen Deckel auf monatlich rd. 279 EUR begrenzt, wodurch die Pensions­zahlungen um etwa 7 Mio. EUR weniger steigen. Unter Berücksichtigung der dann niedrigeren Abgaben werden damit 4 Mio. EUR pro Jahr ab 2025 eingespart.

Insgesamt steigern diese drei Maßnahmen die jährlichen Pensions­ausgaben um 57 Mio. EUR im Jahr 2025 und um jährlich etwa 170 Mio. EUR ab 2026. Daraus resultieren direkte Mehreinnahmen iHv 20 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 60 Mio. EUR ab 2026. Die geschätzten fiskalischen Kosten betragen somit 37 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 110 Mio. EUR ab 2026. Mittel- und langfristig nehmen die jährlichen fiskalischen Kosten aufgrund von Sterbefällen ab.