Grundsätzlich werden Pensionen, soweit nichts anderes bestimmt wird, jährlich um die maßgebliche Inflationsrate erhöht. Gemäß Ministerratsvortrag 104f/3 vom 30. Juli 2024 soll dieser Vorgehensweise im Jahr 2025 gefolgt werden, nur die Anpassung hoher Pensionen soll gedeckelt werden. Darüber hinaus sieht der Ministerratsvortrag eine erneute Aussetzung der aliquoten ersten Pensionserhöhung für Pensionsantritte im Jahr 2025 und eine zusätzliche Pensionserhöhung für einen Großteil dieser Pensionsantritte (Schutzklausel) vor. Zur legistischen Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte der Initiativantrag 4141/A abgeändert werden, welcher dem Budgetausschuss zugewiesen wurde.
Eine Erhöhung aller Pensionen im Jahr 2025 um die maßgebliche Inflationsrate von 4,6 % würde die Pensionsauszahlungen um jährlich 3,4 Mrd. EUR erhöhen, wovon etwa 35 % unmittelbar durch die höheren Sozialversicherungsbeiträge (SV‑Beiträge) und die höhere Einkommensteuer vom Staat wieder eingenommen werden.
Die zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung geplanten Maßnahmen führen insgesamt zu fiskalischen Kosten:
- Die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung soll für Antritte im Jahr 2025 ausgesetzt werden, wodurch die Pension für diese Personen unabhängig vom Monat des Pensionsantritts im Jahr 2025 bereits ab 1. Jänner 2026 erhöht wird und damit stärker steigt. Bei einer derzeit erwarteten gesetzlichen Anpassung der Pensionen um 2,7 % im Jahr 2026 resultieren daraus zusätzliche jährliche Pensionszahlungen iHv etwas über 40 Mio. EUR ab 2026. Die direkten fiskalischen Kosten nach Berücksichtigung der höheren Abgaben betragen jährlich knapp 30 Mio. EUR. Darüber hinaus könnte die Aussetzung negative budgetäre Auswirkungen haben, falls ein diesbezüglicher Meilenstein im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan von der Europäischen Kommission als nicht mehr erfüllt angesehen wird und Zahlungen an Österreich deshalb gekürzt werden.
- Für einen Großteil der Pensionsantritte im Jahr 2025 soll die Pension durch eine Schutzklausel um etwa 4,5 % erhöht werden. Daraus resultieren geschätzte Mehrauszahlungen iHv 64 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 130 Mio. EUR ab 2026. Nach Berücksichtigung der höheren Abgaben bleiben direkte fiskalische Kosten iHv 41 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 85 Mio. EUR ab 2026.
- Die Pensionserhöhung wird bei hohen Pensionen über monatlich 6.060 EUR durch einen Deckel auf monatlich rd. 279 EUR begrenzt, wodurch die Pensionszahlungen um etwa 7 Mio. EUR weniger steigen. Unter Berücksichtigung der dann niedrigeren Abgaben werden damit 4 Mio. EUR pro Jahr ab 2025 eingespart.
Insgesamt steigern diese drei Maßnahmen die jährlichen Pensionsausgaben um 57 Mio. EUR im Jahr 2025 und um jährlich etwa 170 Mio. EUR ab 2026. Daraus resultieren direkte Mehreinnahmen iHv 20 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 60 Mio. EUR ab 2026. Die geschätzten fiskalischen Kosten betragen somit 37 Mio. EUR im Jahr 2025 und etwa 110 Mio. EUR ab 2026. Mittel- und langfristig nehmen die jährlichen fiskalischen Kosten aufgrund von Sterbefällen ab.