Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 15.12.2025

Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026

Überblick

Der Steuersatz bei der Elektrizitäts­abgabe soll für Privathaushalte im Jahr 2026 um 93,3 % und für Unternehmen um 45,3 % gesenkt werden. Das Brutto­entlastungs­volumen beläuft sich auf 520 Mio. EUR. Durch eine geringere Energie­abgaben­vergütung sinkt das Entlastungs­volumen um etwa 110 Mio. EUR. Die temporäre Abgaben­senkung wird auch unter Berücksichtigung der geplanten Gegen­finanzierung das Maastricht-Defizit 2026 erhöhen, da die höheren Dividenden zum Teil von dem Sektor Staat zugerechneten Unternehmen geleistet werden. Auch das für die EU‑Fiskalregeln maßgebliche Netto­ausgaben­wachstum wird erhöht. Die Stromkosten sinken aufgrund der Steuersenkung 2026 um 5 %, die Gesamt­inflationsrate wird dadurch um etwa 0,1 %‑Punkte gesenkt.

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BD - Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026 / PDF, 607 KB

Kurzfassung

In der Nationalratssitzung am 12. Dezember 2025 wurde von Abgeordneten der Regierungs­parteien der Initiativantrag 658/A zu einer Änderung des Elektrizitäts­abgabe­gesetzes eingebracht. Die Gesetzes­initiative sieht für das Jahr 2026 eine temporäre Senkung der Elektrizitäts­abgabe vor, wobei der Steuersatz für Privat­haushalte um 93,3 % und für Unternehmen um 45,3 % gesenkt werden soll.

Das Bruttovolumen der Maßnahme beläuft sich auf ungefähr 520 Mio. EUR. Damit entspricht es dem medial kolportierten Volumen zur Energie­kosten­senkung, das durch höhere Dividenden der Verbund AG (+200 Mio. EUR), der Bundes­immobilien­gesellschaft m.b.H. (BIG; +200 Mio. EUR) und der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG; +100 Mio. EUR) finanziert werden soll. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich ab dem Jahr 2027 aus der infolge der Reduktion des Steuersatzes geringeren Energie­abgaben­vergütung für Unternehmen, sodass der Nettoeffekt der Entlastung etwa 110 Mio. EUR geringer ausfällt.

Die temporäre Abgaben­senkung wird auch unter Berücksichtigung der Gegen­finanzierung das Maastricht-Defizit 2026 erhöhen, da die höheren Dividenden zum Teil von dem Sektor Staat zugerechneten Unternehmen geleistet werden. Auch das für die EU‑Fiskalregeln maßgebliche Netto­ausgaben­wachstum wird erhöht, weil Einnahmen­ausfälle aufgrund von Steuer­senkungen (diskretionäre einnahmen­seitige Maßnahmen) wie Mehr­ausgaben behandelt werden und die höheren Dividenden voraussichtlich nicht gegen­gerechnet werden können.

Die Strompreise für Haushalte sind im Jahr 2025 etwa 70 % höher als im Jahr 2019, während die Gesamt­inflation seither etwa 30 % betrug. Die geplante Senkung der Elektrizitäts­abgabe wird die Stromkosten im Jahr 2026 um etwa 5 % reduzieren und die Gesamt­inflations­rate wird dadurch um etwa 0,1 %-Punkte gesenkt.