In der Nationalratssitzung am 12. Dezember 2025 wurde von Abgeordneten der Regierungsparteien der Initiativantrag 658/A zu einer Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes eingebracht. Die Gesetzesinitiative sieht für das Jahr 2026 eine temporäre Senkung der Elektrizitätsabgabe vor, wobei der Steuersatz für Privathaushalte um 93,3 % und für Unternehmen um 45,3 % gesenkt werden soll.
Das Bruttovolumen der Maßnahme beläuft sich auf ungefähr 520 Mio. EUR. Damit entspricht es dem medial kolportierten Volumen zur Energiekostensenkung, das durch höhere Dividenden der Verbund AG (+200 Mio. EUR), der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG; +200 Mio. EUR) und der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG; +100 Mio. EUR) finanziert werden soll. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich ab dem Jahr 2027 aus der infolge der Reduktion des Steuersatzes geringeren Energieabgabenvergütung für Unternehmen, sodass der Nettoeffekt der Entlastung etwa 110 Mio. EUR geringer ausfällt.
Die temporäre Abgabensenkung wird auch unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung das Maastricht-Defizit 2026 erhöhen, da die höheren Dividenden zum Teil von dem Sektor Staat zugerechneten Unternehmen geleistet werden. Auch das für die EU‑Fiskalregeln maßgebliche Nettoausgabenwachstum wird erhöht, weil Einnahmenausfälle aufgrund von Steuersenkungen (diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wie Mehrausgaben behandelt werden und die höheren Dividenden voraussichtlich nicht gegengerechnet werden können.
Die Strompreise für Haushalte sind im Jahr 2025 etwa 70 % höher als im Jahr 2019, während die Gesamtinflation seither etwa 30 % betrug. Die geplante Senkung der Elektrizitätsabgabe wird die Stromkosten im Jahr 2026 um etwa 5 % reduzieren und die Gesamtinflationsrate wird dadurch um etwa 0,1 %-Punkte gesenkt.