Überblick
Der Steuersatz bei der Elektrizitätsabgabe soll für Privathaushalte im Jahr 2026 um 93,3 % und für Unternehmen um 45,3 % gesenkt werden. Das Bruttoentlastungsvolumen beläuft sich auf 520 Mio. EUR. Durch eine geringere Energieabgabenvergütung sinkt das Entlastungsvolumen um etwa 110 Mio. EUR. Die temporäre Abgabensenkung wird auch unter Berücksichtigung der geplanten Gegenfinanzierung das Maastricht-Defizit 2026 erhöhen, da die höheren Dividenden zum Teil von dem Sektor Staat zugerechneten Unternehmen geleistet werden. Auch das für die EU‑Fiskalregeln maßgebliche Nettoausgabenwachstum wird erhöht. Die Stromkosten sinken aufgrund der Steuersenkung 2026 um 5 %, die Gesamtinflationsrate wird dadurch um etwa 0,1 %‑Punkte gesenkt.
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