Hinsichtlich der Verteilungswirkung kommt es bei einer Einführung des beschriebenen integrierten Stufentarifs in den ersten neun Einkommensdezilen im Durchschnitt zu einer Entlastung. Am stärksten fällt diese mit einem Anstieg des durchschnittlichen verfügbaren Haushaltsäquivalenzeinkommens um 5,9 % im 1. Dezil und um 3,1 % im 2. Dezil aus. Die Finanzierung der Entlastung der übrigen Dezile erfolgt vor allem durch eine Mehrbelastung der obersten Einkommen. Im 10. Dezil sinkt das durchschnittliche verfügbare Äquivalenzeinkommen um 3,9 %, in Absolutbeträgen wird dieses Dezil mit insgesamt 1,5 Mrd. EUR zusätzlich belastet. Die Verteilungswirkung innerhalb der einzelnen Dezile schwankt jedoch erheblich. Insgesamt ergibt sich zwischen den einzelnen Haushalten ein Umverteilungsvolumen iHv 3,7 Mrd. EUR. Der Gini‑Koeffizient reduziert sich gegenüber dem Status quo von 0,259 um 3,9 % auf 0,249, die Reform führt demnach zu einer gleicheren Verteilung der verfügbaren Äquivalenzeinkommen. Für die Verteilungswirkung zeigt sich beim integrierten linear progressiven Tarif ein ähnliches Bild wie beim integrierten Stufentarif, insgesamt wirkt der integrierte linear progressive Tarif jedoch etwas stärker umverteilend. Dies spiegelt sich auch in einem stärkeren Rückgang des Gini‑Koeffizienten um 5,9 % auf 0,244 wider. Die Umverteilungswirkung der Reformszenarien wird auch durch das in der Anfrage gewünschte Ersetzen des Familienbonus durch eine allgemeine Erhöhung der Familienbeihilfe verstärkt. Eine frühere Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zur Verteilungswirkung des Familienbonus und alternativer Förderungsmodelle zeigt, dass dies insbesondere in den ersten drei Dezilen zu einer Entlastung führen würde, während das durchschnittliche Äquivalenzeinkommen ab dem 5. Dezil mit dem Familienbonus höher ausfällt.
In den Szenarien ohne Beibehaltung der im Mikrosimulationsmodell enthaltenen Frei- und Absetzbeträge (z. B. Verkehrsabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Werbungskostenpauschale) können die frei werdenden Mittel verwendet werden, um höhere Grenzen für die Steuerstufen zu implementieren. Im Allgemeinen fällt die Entlastungswirkung dadurch in den unteren sechs Dezilen etwas schwächer aus, während Haushalte ab dem 8. Dezil gegenüber den ursprünglichen Szenarien tendenziell gewinnen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die oberen Einkommen besonders stark von der Anhebung der Tarifstufen profitieren, wohingegen beispielsweise Einkommen unterhalb der ersten Tarifstufe stärker belastet werden.
Ein einheitlicher integrierter Tarif für Arbeitnehmer:innen, Selbständige und Pensionist:innen führt wegen der verschiedenen Beitragssätze zur Sozialversicherung im Status quo zu deutlichen Verschiebungen der Steuerlast zwischen diesen Gruppen. So steigt etwa bei Einführung des integrierten Stufentarifs die Abgabenlast für Pensionist:innen um insgesamt 2,3 Mrd. EUR an, während die Selbständigen mit 1,1 Mrd. EUR und die Arbeitnehmer:innen mit 1,2 Mrd. EUR entlastet werden. In einem zusätzlichen Szenario werden daher die Beitragssätze von Selbständigen und Pensionist:innen so angepasst, dass die Umstellung auf den integrierten Stufentarif auch innerhalb der jeweiligen Beitragsgruppe weitgehend aufkommensneutral gestaltet wird. Die Einkommensteuer auf die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wird dazu bis zur Höchstbeitragsgrundlage iHv 74.359 EUR um 7 %‑Punkte erhöht und auf die Pensionseinkommen um 7 %‑Punkte verringert. Die Verteilungswirkung für dieses angepasste Szenario weist im Durchschnitt zwar eine relativ ähnlich Struktur wie für den ursprünglichen integrierten Tarif auf, durch die Anpassung kommt es jedoch zu einer deutlich gleichmäßigeren Entlastung bzw. Belastung der Haushalte innerhalb der einzelnen Einkommensdezile.