Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 11.03.2015

Stabilitätsabgabe

Überblick

Der Abgeordnete Hubert Kuzdas (SPÖ) ersuchte den Budgetdienst in einer Anfrage zur Banken­abgabe um Information zu den Einzahlungen (getrennt nach Stabilitäts­abgabe und Sonder­abgabe) in den einzelnen Jahren seit Einführung, sowie um die Auskunft darüber, wieviel von der Stabilitäts­abgabe in den einzelnen Jahren an die Bundes­länder (je Land) überwiesen wurde.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zur Stabilitätsabgabe / PDF, 322 KB

Kurzfassung

Die Stabilitätsabgabe wurde im Jahr 2011 eingeführt, ihr unterliegt der Betrieb von Kredit­instituten. Bemessungs­grundlage ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanz­summe des Krediti­nstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 Stabilitäts­abgabe­gesetz aufgelisteten Beträge (z. B. gesicherte Einlagen gemäß § 93 BWG, gezeichnetes Kapital und Rücklagen). Die Stabilitäts­abgabe beträgt für jene Teile der Bemessungs­grundl­age, die einen Betrag von 1 Mrd. EUR überschreiten und 20 Mrd. EUR nicht überschreiten 0,09 %, und 0,11 % für jene Teile der Bemessungs­grundlage, die 20 Mrd. EUR überschreiten. Im Frühjahr 2012 wurde ein von 2012 bis 2017 befristeter Sonderbeitrags zur Stabilitäts­abgabe beschlossen. Bemessungs­grundlage für den Sonder­beitrag ist die Stabilitäts­abgabe selbst. Mit dem Abgaben­änderungs­gesetz 2014 wurde der Steuersatzes für den Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe von 25 % auf 45 % erhöht. Für diese Maßnahme erwartete das BMF (laut WFA zur Regierungs­vorlage) bis 2017 jährlich 90 Mio. EUR an Mehr­einnahmen. Das Aufkommen aus dem Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe ist zweck­gebunden und fließt laut Stabilitätsabgabe­gesetz in den "Fonds für Maßnahmen gemäß FinStaG".

Die Einzahlungen aus der Stabilitäts­abgabe betrugen im Jahr der Einführung 2011 510 Mio. EUR und stiegen 2012 geringfügig auf 511 Mio. EUR an. Zusätzlich konnten im Jahr 2012 Einzahlungen aus dem neu eingeführten Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe iHv 72 Mio. EUR erzielt werden. Im Jahr 2013 entfielen von insgesamt 588 Mio. EUR 472 Mio. EUR auf die Stabilitäts­abgabe, 116 Mio. EUR auf den Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe. Im Vorjahr betrugen laut vorläufigen Erfolg 2014 die Einzahlungen aus beiden Abgaben in Summe rd. 586 Mio. EUR. Die für 2014 veranschlagten Einzahlungen iHv insgesamt 640 Mio. EUR wurden um rd. 54 Mio. EUR unterschritten. Der Anteil des Sonder­beitrages zur Stabilitäts­abgabe wurde im Monatserfolg Dezember nicht getrennt ausgewiesen. Im BVA 2014 und 2015 wurden für die Stabilitäts­abgabe 512 Mio. EUR, für den Sonder­beitrag zur Stabilitäts­abgabe 128 Mio. EUR budgetiert.

Die Stabilitätsabgabe ist eine zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgabe, die nach einem einheitlichem Schlüssel aufgeteilt wird. Bei Abgaben mit einheitlichem Schlüssel entfallen rd. 67,4 % auf den Bund, 20,7 % auf die Länder und rd. 11,9 % auf die Gemeinden Gemäß Medien­berichten flossen im Jahr 2013 von den insgesamt 472 Mio. EUR aus der Stabilitäts­abgabe rd. 149 Mio. EUR an Länder und Gemeinden. Der Sonderbeitrag zur Stabilitäts­abgabe ist hingegen eine ausschließliche Bundes­abgabe und fließt daher zur Gänze dem Bund zu.