Die Stabilitätsabgabe wurde im Jahr 2011 eingeführt, ihr unterliegt der Betrieb von Kreditinstituten. Bemessungsgrundlage ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 Stabilitätsabgabegesetz aufgelisteten Beträge (z. B. gesicherte Einlagen gemäß § 93 BWG, gezeichnetes Kapital und Rücklagen). Die Stabilitätsabgabe beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage, die einen Betrag von 1 Mrd. EUR überschreiten und 20 Mrd. EUR nicht überschreiten 0,09 %, und 0,11 % für jene Teile der Bemessungsgrundlage, die 20 Mrd. EUR überschreiten. Im Frühjahr 2012 wurde ein von 2012 bis 2017 befristeter Sonderbeitrags zur Stabilitätsabgabe beschlossen. Bemessungsgrundlage für den Sonderbeitrag ist die Stabilitätsabgabe selbst. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde der Steuersatzes für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe von 25 % auf 45 % erhöht. Für diese Maßnahme erwartete das BMF (laut WFA zur Regierungsvorlage) bis 2017 jährlich 90 Mio. EUR an Mehreinnahmen. Das Aufkommen aus dem Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe ist zweckgebunden und fließt laut Stabilitätsabgabegesetz in den "Fonds für Maßnahmen gemäß FinStaG".
Die Einzahlungen aus der Stabilitätsabgabe betrugen im Jahr der Einführung 2011 510 Mio. EUR und stiegen 2012 geringfügig auf 511 Mio. EUR an. Zusätzlich konnten im Jahr 2012 Einzahlungen aus dem neu eingeführten Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe iHv 72 Mio. EUR erzielt werden. Im Jahr 2013 entfielen von insgesamt 588 Mio. EUR 472 Mio. EUR auf die Stabilitätsabgabe, 116 Mio. EUR auf den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe. Im Vorjahr betrugen laut vorläufigen Erfolg 2014 die Einzahlungen aus beiden Abgaben in Summe rd. 586 Mio. EUR. Die für 2014 veranschlagten Einzahlungen iHv insgesamt 640 Mio. EUR wurden um rd. 54 Mio. EUR unterschritten. Der Anteil des Sonderbeitrages zur Stabilitätsabgabe wurde im Monatserfolg Dezember nicht getrennt ausgewiesen. Im BVA 2014 und 2015 wurden für die Stabilitätsabgabe 512 Mio. EUR, für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe 128 Mio. EUR budgetiert.
Die Stabilitätsabgabe ist eine zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgabe, die nach einem einheitlichem Schlüssel aufgeteilt wird. Bei Abgaben mit einheitlichem Schlüssel entfallen rd. 67,4 % auf den Bund, 20,7 % auf die Länder und rd. 11,9 % auf die Gemeinden Gemäß Medienberichten flossen im Jahr 2013 von den insgesamt 472 Mio. EUR aus der Stabilitätsabgabe rd. 149 Mio. EUR an Länder und Gemeinden. Der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe ist hingegen eine ausschließliche Bundesabgabe und fließt daher zur Gänze dem Bund zu.