Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 16.01.2026

Steuerliche Begünstigung Überstundenzuschläge und Beleglotterie

Überblick

Der steuerfreie Betrag für Überstunden­zuschläge soll befristet für das Jahr 2026 auf 170 EUR pro Monat erhöht werden. Darüber hinaus sollen Feiertags­arbeits­entgelte ab 2026 bis zu seiner Obergrenze steuerfrei ausbezahlt werden können. Aus den höheren steuerfreien Überstunden­zuschlägen resultieren 2026 Minder­einnahmen von etwa 105 Mio. EUR. Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Feiertags­arbeits­entgelten führen ab 2026 zu Minder­einnahmen von etwa 40 Mio. EUR pro Jahr. Außerdem soll ab 1. Oktober 2026 eine Beleg­lotterie eingeführt werden, wodurch ein Anreiz zur Entgegen­nahme von in der Registrier­kasse erfassten Belegen geschaffen werden soll. Die Änderungen im Bereich der Einkommen­steuer sollen noch im Jänner vom Nationalrat beschlossen werden, ein Beschluss der Beleglotterie wurde für Februar in Aussicht gestellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen bzw. Feiertagsarbeitsentgelten sowie Einführung einer Beleglotterie / PDF, 368 KB

Kurzfassung

Die von Abgeordneten der Regierungsparteien eingebrachten Initiativ­anträge 666/A und 630/A sehen Änderungen im Bereich der Einkommen­steuer (v. a. Ausweitung steuerfreier Überstunden­zuschläge, steuerfreies Feiertags­arbeits­entgelt) und die Einführung einer Beleg­lotterie vor. Zu beiden Initiativ­anträgen liegen keine Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen vor und die finanziellen Auswirkungen werden in den Begründungen zu den Initiativ­anträgen nicht angeführt. Der Budgetdienst erläutert in dieser Analyse die geplanten Änderungen und stellt, soweit möglich, die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf Grundlage von eigenen Berechnungen und Auskünften des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) dar.

Änderungen im Bereich der Einkommensteuer

Der Initiativantrag 666/A zu einer Änderung des Einkommen­steuer­gesetzes 1988 (EStG 1988) sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Der höchstmögliche steuerfreie Betrag für Überstunden­zuschläge soll befristet für das Jahr 2026 für die ersten 15 Überstunden auf 170 EUR pro Monat erhöht werden. Die für 2024 und 2025 befristete Erhöhung auf 200 EUR monatlich für die ersten 18 Überstunden ist ausgelaufen, ohne die geplante Änderung würde ab Jänner 2026 der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag 120 EUR für die ersten 10 Überstunden betragen.
  • Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 soll auf Feiertags­arbeits­entgelte ausgeweitet werden, sodass diese bis zu einer Ober­grenze steuerfrei ausbezahlt werden können.
  • Darüber hinaus wird die bis Ende 2025 befristete Möglichkeit zur steuer­neutralen Umwandlung virtueller Unternehmens­anteile in eine Start-up-Mitarbeiter­beteiligung um ein Jahr verlängert.

Die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer führen im Jahr 2026 zu Minder­einnahmen von etwa 145 Mio. EUR. Davon entfallen 105 Mio. EUR auf die Erhöhung der steuerfreien Überstunden­zuschläge und 40 Mio. EUR auf die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Feiertags­arbeits­entgelte. Ab 2027 betragen die Minder­einnahmen 40 Mio. EUR jährlich, da die Erhöhung der steuerfreien Über­stundenzuschläge bis Ende 2026 befristet ist. Die Verlängerung der steuer­neutralen Umwandlung von Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiter­beteiligung dürfte mit keinen wesentlichen finanziellen Auswirkungen verbunden sein.

Zur Verteilungswirkung des höheren steuerfreien Überstunden­zuschlags nahm der Budgetdienst eine eigene Abschätzung vor:

  • Etwa 90 % des Entlastungs­volumens entfallen auf Haushalte in der oberen Einkommens­hälfte und knapp 40 % auf das oberste Einkommensdezil.
  • Etwa 80 % des Volumens kommen Männern zugute, da diese mehr Überstunden leisten und im Durchschnitt höhere Einkommen erzielen.

Zur Verteilungswirkung der steuerlichen Begünstigung von Feiertags­arbeits­entgelten konnten aufgrund fehlender Daten keine Berechnungen vorgenommen werden.

Beleglotterie

Der Initiativantrag 630/A sieht für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2029 die Einführung einer Beleglotterie vor. Der Antrag wurde in der Finanz­ausschuss­sitzung am 20. Jänner zur Klärung noch offener technischer Details vertagt und soll erst im Februar vom Nationalrat beschlossen werden. Durch die Beleglotterie soll ein Anreiz zur Entgegen­nahme von in der Registrier­kasse erfassten Belegen geschaffen werden. In jedem Kalendermonat sollen aus den über die FinanzOnline Applikation für Mobilgeräte (FON+ App) übermittelten maschinen­lesbaren Codes, die auf den zugelassenen Belegen abgebildet sind, zufallsbasiert 100 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausgewählt werden. Der Preis besteht aus einer abgabenfreien Geldzuwendung iHv 2.500 EUR pro ausgewählter Person. In höchstens zwei Kalender­monaten kann eine Bonuswahl durchgeführt werden, bei der jeweils zwei Personen ausgewählt werden. Die Geldz­uwendung beträgt in diesem Fall 250.000 EUR pro Person. Die Ausgestaltung des Auswahl­algorithmus ist derzeit noch nicht bekannt. Um die intendierten Anreizwirkungen zu verstärken, könnte eine stärkere Gewichtung von Rechnungen mit hohen Beträgen oder aus betrugsanfälligeren Branchen vorgenommen werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wurden in der Begründung zum Initiativ­antrag nicht dargestellt. Die geplanten Geld­zuwendungen führen zu Mehr­ausgaben von jährlich höchstens 4 Mio. EUR, zusätzlich fallen im Zusammenhang mit der Durchführung der Beleglotterie Verwaltungs­kosten (z. B. IT-Umsetzungs­kosten, Personal­aufwand) an. Ein gegenläufiger Effekt könnte sich aus den intendierten Anreizwirkungen der Beleglotterie in Form von Umsatz­steuer­mehr­einnahmen ergeben, wenn dadurch mehr Umsätze steuerlich erfasst werden. Dieser Effekt ist ex‑ante nur schwer quantifizierbar, der zu erwartende budgetäre Nettoeffekt der Maßnahme ist daher unklar.