Der Initiativantrag 630/A sieht für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2029 die Einführung einer Beleglotterie vor. Der Antrag wurde in der Finanzausschusssitzung am 20. Jänner zur Klärung noch offener technischer Details vertagt und soll erst im Februar vom Nationalrat beschlossen werden. Durch die Beleglotterie soll ein Anreiz zur Entgegennahme von in der Registrierkasse erfassten Belegen geschaffen werden. In jedem Kalendermonat sollen aus den über die FinanzOnline Applikation für Mobilgeräte (FON+ App) übermittelten maschinenlesbaren Codes, die auf den zugelassenen Belegen abgebildet sind, zufallsbasiert 100 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausgewählt werden. Der Preis besteht aus einer abgabenfreien Geldzuwendung iHv 2.500 EUR pro ausgewählter Person. In höchstens zwei Kalendermonaten kann eine Bonuswahl durchgeführt werden, bei der jeweils zwei Personen ausgewählt werden. Die Geldzuwendung beträgt in diesem Fall 250.000 EUR pro Person. Die Ausgestaltung des Auswahlalgorithmus ist derzeit noch nicht bekannt. Um die intendierten Anreizwirkungen zu verstärken, könnte eine stärkere Gewichtung von Rechnungen mit hohen Beträgen oder aus betrugsanfälligeren Branchen vorgenommen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wurden in der Begründung zum Initiativantrag nicht dargestellt. Die geplanten Geldzuwendungen führen zu Mehrausgaben von jährlich höchstens 4 Mio. EUR, zusätzlich fallen im Zusammenhang mit der Durchführung der Beleglotterie Verwaltungskosten (z. B. IT-Umsetzungskosten, Personalaufwand) an. Ein gegenläufiger Effekt könnte sich aus den intendierten Anreizwirkungen der Beleglotterie in Form von Umsatzsteuermehreinnahmen ergeben, wenn dadurch mehr Umsätze steuerlich erfasst werden. Dieser Effekt ist ex‑ante nur schwer quantifizierbar, der zu erwartende budgetäre Nettoeffekt der Maßnahme ist daher unklar.