Wesentliche konzeptionelle Eckpfeiler bei der fiktiven Eigenkapitalverzinsung sind die einbezogenen Unternehmen, die Bezugsbasis (gesamtes allenfalls angepasstes Eigenkapital versus Eigenkapitalzuwachs), die Höhe des Zinssatzes, eine etwaige Deckelung der Abzugsfähigkeit und der Steuerentlastungseffekt für Unternehmen bzw. der gesamte daraus resultierende Fiskaleffekt. Durch die konkrete Ausgestaltung wird festgelegt, welche Unternehmen tendenziell eher profitieren werden. So wirkt eine Deckelung der Absetzbarkeit eher zugunsten von KMU oder begünstigt die Anrechnung fiktiver Eigenkapitalzinsen auf das gesamte Eigenkapital eher kapitalstarker Unternehmen bzw. Branchen.
Eine Analyse der Eigenkapitalquoten zeigt deutliche Branchenunterschiede auf. Die höchsten Eigenkapitalanteile finden sich bei der Erbringung von freiberuflichen Dienstleistungen (Median: 42,6 %) sowie im Bergbau (36,9 %), die niedrigsten in der Beherbergung und der Gastronomie (12,5 %). Hinsichtlich der Unternehmensgröße ergibt sich kein einheitliches Bild, größere Unternehmen verfügen jedoch absolut über mehr Eigenkapital und haben tendenziell auch eine etwas höhere Eigenkapitalquote. Auch innerhalb der Branchen weisen die Unternehmen eine starke Bandbreite auf.
Eine im Europäischen Rat eingesetzte Gruppe "Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung" beurteilt die steuerlichen Maßnahmen danach, ob diese schädliche Auswirkungen aufweisen. Potenziell schädlich sind etwa Regelungen, die gemessen an den üblicherweise im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Besteuerungsniveaus eine deutlich niedrigere Effektivbesteuerung bewirken oder keine ausreichenden Missbrauchsregeln aufweisen. Neue Modelle oder jüngst erfolgte Änderungen umfassen daher jeweils auch Regeln zur Verhinderung strategischer Steuerplanungen und Missbrauch, vor allem in Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapital in Unternehmen in einer Konzernstruktur.