Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2023

UG 01-Präsidentschaftskanzlei Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 01‑Präsidentschafts­kanzlei vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 01-Präsidentschaftskanzlei Budget 2024 / PDF, 834 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 01‑Präsidentschafts­kanzlei im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 13,1 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 1,3 Mio. EUR (11,1 %). Zu den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt ergibt sich eine Differenz von 0,3 Mio. EUR, die vor allem Abschreibungen, die Dotierung von Rück­stellungen und Auszahlungen aus der Investitions­tätigkeit betrifft.

Der Anstieg der Aus­zahlungen gegenüber dem BVA 2023 ist vor allem auf die höheren Personal­aufwendungen aufgrund der zusätzlichen Plan­stellen, den Struktur­effekt, das Dienst­recht neu sowie insbesondere auf die inflations­bedingten Gehalts­erhöhungen zurück­zuführen. Der betriebliche Sach­aufwand steigt aufgrund der höheren Vergütungen für die Räumlichkeiten an die Burg­hauptmannschaft bzw. der höheren Zahlungen für Energie und weitere Mieten.

Das BFRG‑E 2024‑2027 sieht einen konstanten Anstieg der Auszahlungs­ober­grenzen gegen­über dem bisherigen Finanz­rahmen vor. Durch die Erhöhung soll eine Weiter­führung und Intensivierung sowie ein Ausbau der internationalen Beziehungen ermöglicht werden. Ebenso sollen eine Neu­organisation von Ablauf- und Raum­strukturen und die Instand­haltung historischer Ausstattungs­objekte realisiert werden. Die über den Zeit­raum hinweg sinkende Auszahlungs­obergrenze bis 2027 ist laut Präsidentschafts­kanzlei gegebenen­falls noch Gegen­stand weiterer Erörterungen mit dem BMF.

Im Personal­plan 2024 steigen die Plan­stellen um 6 Stellen auf 93 für die Einrichtung einer Hinweis­geber­stelle, sowie für die Themen­bereiche allgemeine Rechts­angelegenheiten, Compliance, Vergabe­recht und Nachhaltig­keit. Auch im BFRG‑E 2024‑2027 ist die Anzahl der Plan­stellen bis 2027 in gleicher Höhe geplant. Der Ministerrats­vortrag vom 18. Oktober 2023 enthält für die Präsidentschafts­kanzlei einen Ziel­wert für Voll­beschäftigungs­äquivalente (VBÄ) iHv 91. Das entspricht zum 31. Dezember 2023 einem Anteil von 97,8 % der Planstellen im Personal­plan.

Die Präsidentschafts­kanzlei hat im BVA‑E 2024 zwei Wirkungs­ziele festgelegt, die gegen­über dem Vorjahr unverändert geblieben sind. Die dazugehörigen Maß­nahmen und die beiden Kenn­zahlen (Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland) wurden ebenfalls nicht verändert. Im Jahr 2022 wurden die beiden Wirkungs­ziele ebenso wie die Ziel­werte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundes­präsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID‑19-Pandemie nur teilweise bzw. nicht erreicht.