Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 01‑Präsidentschaftskanzlei im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 13,1 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 1,3 Mio. EUR (11,1 %). Zu den Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt sich eine Differenz von 0,3 Mio. EUR, die vor allem Abschreibungen, die Dotierung von Rückstellungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit betrifft.
Der Anstieg der Auszahlungen gegenüber dem BVA 2023 ist vor allem auf die höheren Personalaufwendungen aufgrund der zusätzlichen Planstellen, den Struktureffekt, das Dienstrecht neu sowie insbesondere auf die inflationsbedingten Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Der betriebliche Sachaufwand steigt aufgrund der höheren Vergütungen für die Räumlichkeiten an die Burghauptmannschaft bzw. der höheren Zahlungen für Energie und weitere Mieten.
Das BFRG‑E 2024‑2027 sieht einen konstanten Anstieg der Auszahlungsobergrenzen gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen vor. Durch die Erhöhung soll eine Weiterführung und Intensivierung sowie ein Ausbau der internationalen Beziehungen ermöglicht werden. Ebenso sollen eine Neuorganisation von Ablauf- und Raumstrukturen und die Instandhaltung historischer Ausstattungsobjekte realisiert werden. Die über den Zeitraum hinweg sinkende Auszahlungsobergrenze bis 2027 ist laut Präsidentschaftskanzlei gegebenenfalls noch Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF.
Im Personalplan 2024 steigen die Planstellen um 6 Stellen auf 93 für die Einrichtung einer Hinweisgeberstelle, sowie für die Themenbereiche allgemeine Rechtsangelegenheiten, Compliance, Vergaberecht und Nachhaltigkeit. Auch im BFRG‑E 2024‑2027 ist die Anzahl der Planstellen bis 2027 in gleicher Höhe geplant. Der Ministerratsvortrag vom 18. Oktober 2023 enthält für die Präsidentschaftskanzlei einen Zielwert für Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) iHv 91. Das entspricht zum 31. Dezember 2023 einem Anteil von 97,8 % der Planstellen im Personalplan.
Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA‑E 2024 zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben sind. Die dazugehörigen Maßnahmen und die beiden Kennzahlen (Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland) wurden ebenfalls nicht verändert. Im Jahr 2022 wurden die beiden Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID‑19-Pandemie nur teilweise bzw. nicht erreicht.