Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 03‑Verfassungsgerichtshof im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 18,78 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 eine Erhöhung der Budgetmittel um 1,45 Mio. EUR bzw. +8,4 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die höheren Auszahlungen betreffen inflationsbedingt vor allem höhere Auszahlungen beim Personal (vor allem Struktureffekt, Gehaltsanpassungen, Erhöhung der Planstellen), bei Mieten und Energie sowie bei den Bezügen und Ruhebezügen der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 über den Betrachtungszeitraum um rd. 10 %, damit sollen Gehaltserhöhungen, Inflation, Personalstellenerhöhungen und die bisher regelmäßige Rücklagenentnahme für den laufenden Betrieb im Regelbudget abgedeckt werden.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan 108 Planstellen ausgewiesen, das heißt um eine Planstelle mehr als 2022, die für einen Bibliothekar vorgesehen ist. Die Anzahl der Planstellen verbleibt bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2026 auf diesem Niveau. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2022 beträgt für die UG 03‑Verfassungsgerichtshof 100 VBÄ und entspricht damit einem Anteil von 93,4 % der Planstellen des Finanzjahres 2022.
Der VfGH hat im BVA‑E 2023 drei Wirkungsziele festgelegt, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind. Beim Gleichstellungsziel wurde eine neue Kennzahl zu den umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgenommen.