Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 04‑Verwaltungsgerichtshof im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 21,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 3,1 %, insbesondere aufgrund höherer Sachaufwendungen für den Betrieb der Datenbank eVA+ und höherer Personalaufwendungen.
In den darauffolgenden Jahren bis 2023 steigt die Auszahlungsobergrenze weiter (2023: 22,9 Mio. EUR). Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten.
Die Planstellen im Personalplan 2020 sinken um eine Stelle im Vergleich zu 2019 (Wegfall einer Richterplanstelle). Für das Jahr 2020 sind im Personalplan 202 Planstellen vorgesehen. Im BFRG‑E 2020‑2023 verbleiben die Planstellen auf gleichem Niveau.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im BVA‑E 2020 für die UG 04‑Verwaltungsgerichtshof insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung (Wirkungsziele und Kennzahlen) des VwGH haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, was die Vergleichbarkeit der Entwicklung der Angaben zur Wirkungsorientierung unterstützt. Wesentliche Aspekte bei den Kennzahlen betreffen insbesondere die Reduktion der anhängigen Verfahren, die Umstellung auf elektronische Dienstleistungen und im Gleichstellungsbereich die Telearbeit. Das Gleichstellungsziel (Telearbeit) des VwGH bezieht sich nur auf einen verwaltungsinternen Bereich. Im Rahmen der COVID‑19-Krise wurde Homeoffice im Bereich der Justizverwaltung genutzt und wird die Zielerreichung wahrscheinlich positiv beeinflussen. Laut interner Evaluierung im Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 wurden alle Wirkungsziele zur Gänze erreicht.