Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 07.05.2020

UG 04-Verwaltungsgerichtshof Budget 2020

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 04‑Verwaltungs­gerichts­hof vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2020 (BFG‑E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 04-Verwaltungsgerichtshof Budget 2020 / PDF, 701 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlags­beträgen und den Angaben zur Wirkungs­orientierung die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berück­sichtigt, sieht für die UG 04‑Verwaltungs­gerichts­hof im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 21,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 3,1 %, insbesondere auf­grund höherer Sach­aufwendungen für den Betrieb der Daten­bank eVA+ und höherer Personal­aufwendungen.

In den darauf­folgenden Jahren bis 2023 steigt die Auszahlungs­obergrenze weiter (2023: 22,9 Mio. EUR). Rücklagen­entnahmen sind in den Auszahlungs­obergrenzen des Finanz­rahmens nicht enthalten.

Die Plan­stellen im Personal­plan 2020 sinken um eine Stelle im Vergleich zu 2019 (Wegfall einer Richter­plan­stelle). Für das Jahr 2020 sind im Personal­plan 202 Plan­stellen vor­gesehen. Im BFRG‑E 2020‑2023 verbleiben die Plan­stellen auf gleichem Niveau.

Der Verwaltungs­gerichts­hof (VwGH) hat im BVA‑E 2020 für die UG 04‑Verwaltungs­gerichts­hof insgesamt drei Wirkungs­ziele fest­gelegt. Die Angaben zur Wirkungs­orientierung (Wirkungs­ziele und Kenn­zahlen) des VwGH haben sich im Vergleich zum Vor­jahr nicht verändert, was die Vergleichbarkeit der Entwicklung der Angaben zur Wirkungs­orientierung unter­stützt. Wesentliche Aspekte bei den Kenn­zahlen betreffen insbesondere die Reduktion der anhängigen Verfahren, die Umstellung auf elektronische Dienst­leistungen und im Gleichstellungs­bereich die Tele­arbeit. Das Gleichstellungs­ziel (Tele­arbeit) des VwGH bezieht sich nur auf einen verwaltungs­internen Bereich. Im Rahmen der COVID‑19-Krise wurde Home­office im Bereich der Justiz­verwaltung genutzt und wird die Ziel­erreichung wahrscheinlich positiv beeinflussen. Laut interner Evaluierung im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2018 wurden alle Wirkungs­ziele zur Gänze erreicht.