Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 06‑Rechnungshof im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 46,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 10,6 %. Gegenüber dem Gebarungserfolg 2022 steigen die budgetierten Auszahlungen damit deutlich um 24,5 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Die deutliche Erhöhung erfolgt aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die dem RH ab 2023 übertragen wurden. Diese betreffen die Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Rechnungshofes (RH) nach dem Parteiengesetz (PartG) und die Ausweitung der Möglichkeiten von Verlangensprüfungen durch eine Minderheit von Abgeordneten im Nationalrat nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG‑NR).
Aufgrund der hohen Personaltagente ändert sich die Ausgabenstruktur des RH im Zeitablauf nur wenig. Erhöhungen bei den budgetierten Auszahlungen sind zumeist durch einen höheren Personalstand bedingt. Auch der Anstieg im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 ist insbesondere auf höhere Personalaufwendungen (+4,0 Mio. EUR) zurückzuführen, die mit 39,3 Mio. EUR rd. 84,3 % der Gesamtauszahlungen des RH ausmachen. Die Auszahlungen für den betrieblichen Sachaufwand werden im BVA‑E 2024 mit 6,4 Mio. EUR ebenfalls höher als im Vorjahr veranschlagt (+0,9 Mio. EUR) und stehen wie bereits im Vorjahr insbesondere im Zusammenhang mit der Modernisierung der IT‑Infrastruktur, der Weiterentwicklung der IT‑Sicherheitsstrategie sowie weiteren Digitalisierungsmaßnahmen. Rückläufig sind 2024 mit 0,7 Mio. EUR hingegen die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (‑0,4 Mio. EUR). Im BVA‑E 2024 sind Rücklagenentnahmen iHv 0,2 Mio. EUR veranschlagt.
Auch im BFRG‑E 2024‑2027 spiegeln sich die erhöhten Ressourcen für die neu übertragenen Aufgabenstellungen wider. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungsobergrenzen in allen Jahren zwischen 4,0 Mio. EUR (2024) und 3,6 Mio. EUR (2026). Nach der starken Erhöhung im Jahr 2024 auf 46,5 Mio. EUR steigt die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2025 jedoch nur noch geringfügig auf 47,1 Mio. EUR. Für die Jahre 2026 und 2027 sind dann Steigerungsraten von rd. 1,4 Mio. EUR und 1,1 Mio. EUR (3,0 % bzw. 2,3 % gegenüber dem Vorjahr) vorgesehen.
Mit 328 Planstellen im Personalplan 2024 stehen dem RH gegenüber 2023 um 5 Planstellen mehr zur Verfügung. Der RH verfügt über freie Planstellen, die er bisher aufgrund der budgetären Restriktionen nicht besetzen konnte. Aufgrund der neu übertragenen Aufgaben konnten im Jahr 2023 zusätzliche Personalkapazitäten aufgenommen werden, sodass der RH die verfügbare personelle Ausstattung auf durchschnittlich rd. 281 VBÄ leicht erhöhen konnte. Die angestrebte Aufstockung des tatsächlichen Personalstands um rd. 15 VBÄ (10 VBÄ für die zusätzlichen Aufgaben nach dem Parteiengesetz und 5 VBÄ für zusätzliche Minderheitenverlangen) auf rd. 295 VBÄ bleibt weiterhin Zielsetzung des RH für das Jahr 2024.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die vier Wirkungsziele des RH unverändert geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Wirkungsinformation im BVA‑E 2024 nur geringfügig verändert. Beim Wirkungsziel 4 ("Erhöhung der Wirksamkeit des Rechnungshofes, insbesondere durch Kooperation mit anderen Kontrolleinrichtungen und durch ein modernes Wissensmanagement im Rechnungshof) ist die Kennzahl zum "Strukturierten Informationsaustausch mit anderen Kontrolleinrichtungen auf internationaler Ebene" entfallen bzw. in der bisherigen Kennzahl zu den "Veranstaltungen zum Wissensaustausch mit anderen Kontrolleinrichtungen" aufgegangen. Mehrfach in den Wirkungsinformationen angeführt wird der Beitrag des RH zu den UN‑Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs).
Der Grad der Zielerreichung war im Jahr 2022 bei den einzelnen Kennzahlen unterschiedlich. Sehr positiv haben sich 2022 insbesondere die Werte zum Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen sowohl im Nachfrageverfahren mit 89,1 % als auch im Rahmen der Follow-up-Überprüfungen des RH mit 87,3 % entwickelt. Nicht erreicht wurden die angestrebten Einladungen des RH zu den Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungskörper. Die vom RH im BVA‑E 2024 festgelegten Zielwerte für die Jahre ab 2024 wurden weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres beibehalten. Auf Basis seiner Gebarungsüberprüfungen erstellt der RH seit 2023 Themenpapiere. Bereits veröffentlicht wurde das Themenpapier zu den Lessons learned aus COVID‑19-Prüfungen, zwei weitere Themenpapiere wurden für 2024 angekündigt. Thematisieren will der RH auch weiterhin die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Bundeshaushaltsrechts.