Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2023

UG 06-Rechnungshof Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 06‑Rechnungs­hof vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 06-Rechnungshof Budget 2024 / PDF, 993 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 06‑Rechnungs­hof im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 46,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 10,6 %. Gegen­über dem Gebarungs­erfolg 2022 steigen die budgetierten Aus­zahlungen damit deutlich um 24,5 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Die deutliche Erhöhung erfolgt aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die dem RH ab 2023 über­tragen wurden. Diese betreffen die Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Rechnungs­hofes (RH) nach dem Parteien­gesetz (PartG) und die Ausweitung der Möglichkeiten von Verlangens­prüfungen durch eine Minderheit von Abgeordneten im National­rat nach dem Geschäfts­ordnungs­gesetz des National­rates (GOG‑NR).

Aufgrund der hohen Personal­tagente ändert sich die Ausgaben­struktur des RH im Zeitablauf nur wenig. Erhöhungen bei den budgetierten Aus­zahlungen sind zumeist durch einen höheren Personal­stand bedingt. Auch der Anstieg im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 ist insbesondere auf höhere Personal­aufwendungen (+4,0 Mio. EUR) zurück­zuführen, die mit 39,3 Mio. EUR rd. 84,3 % der Gesamt­auszahlungen des RH ausmachen. Die Auszahlungen für den betrieblichen Sach­aufwand werden im BVA‑E 2024 mit 6,4 Mio. EUR ebenfalls höher als im Vorjahr veranschlagt (+0,9 Mio. EUR) und stehen wie bereits im Vorjahr insbesondere im Zusammen­hang mit der Modernisierung der IT‑Infrastruktur, der Weiter­entwicklung der IT‑Sicherheits­strategie sowie weiteren Digitalisierungs­maßnahmen. Rückläufig sind 2024 mit 0,7 Mio. EUR hingegen die Auszahlungen aus der Investitions­tätigkeit (‑0,4 Mio. EUR). Im BVA‑E 2024 sind Rücklagen­entnahmen iHv 0,2 Mio. EUR veranschlagt.

Auch im BFRG‑E 2024‑2027 spiegeln sich die erhöhten Ressourcen für die neu übertragenen Aufgaben­stellungen wider. Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen in allen Jahren zwischen 4,0 Mio. EUR (2024) und 3,6 Mio. EUR (2026). Nach der starken Erhöhung im Jahr 2024 auf 46,5 Mio. EUR steigt die Auszahlungs­ober­grenze für das Jahr 2025 jedoch nur noch gering­fügig auf 47,1 Mio. EUR. Für die Jahre 2026 und 2027 sind dann Steigerungs­raten von rd. 1,4 Mio. EUR und 1,1 Mio. EUR (3,0 % bzw. 2,3 % gegenüber dem Vorjahr) vorgesehen.

Mit 328 Plan­stellen im Personal­plan 2024 stehen dem RH gegenüber 2023 um 5 Plan­stellen mehr zur Verfügung. Der RH verfügt über freie Plan­stellen, die er bisher aufgrund der budgetären Restriktionen nicht besetzen konnte. Aufgrund der neu über­tragenen Aufgaben konnten im Jahr 2023 zusätzliche Personal­kapazitäten aufgenommen werden, sodass der RH die verfügbare personelle Ausstattung auf durchschnittlich rd. 281 VBÄ leicht erhöhen konnte. Die angestrebte Aufstockung des tatsächlichen Personal­stands um rd. 15 VBÄ (10 VBÄ für die zusätzlichen Aufgaben nach dem Parteien­gesetz und 5 VBÄ für zusätzliche Minderheiten­verlangen) auf rd. 295 VBÄ bleibt weiterhin Zielsetzung des RH für das Jahr 2024.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung sind die vier Wirkungs­ziele des RH unverändert geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Wirkungs­information im BVA‑E 2024 nur gering­fügig verändert. Beim Wirkungs­ziel 4 ("Erhöhung der Wirksamkeit des Rechnungs­hofes, insbesondere durch Kooperation mit anderen Kontroll­einrichtungen und durch ein modernes Wissens­management im Rechnungs­hof) ist die Kenn­zahl zum "Strukturierten Informations­austausch mit anderen Kontroll­einrichtungen auf internationaler Ebene" entfallen bzw. in der bisherigen Kennzahl zu den "Veranstaltungen zum Wissens­austausch mit anderen Kontroll­einrichtungen" aufgegangen. Mehrfach in den Wirkungs­informationen angeführt wird der Beitrag des RH zu den UN‑Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Der Grad der Ziel­erreichung war im Jahr 2022 bei den einzelnen Kenn­zahlen unterschiedlich. Sehr positiv haben sich 2022 insbesondere die Werte zum Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen sowohl im Nachfrage­verfahren mit 89,1 % als auch im Rahmen der Follow-up-Überprüfungen des RH mit 87,3 % entwickelt. Nicht erreicht wurden die angestrebten Einladungen des RH zu den Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungs­körper. Die vom RH im BVA‑E 2024 fest­gelegten Ziel­werte für die Jahre ab 2024 wurden weitgehend auf dem Niveau des Vor­jahres beibehalten. Auf Basis seiner Gebarungs­überprüfungen erstellt der RH seit 2023 Themen­papiere. Bereits veröffentlicht wurde das Themen­papier zu den Lessons learned aus COVID‑19-Prüfungen, zwei weitere Themen­papiere wurden für 2024 angekündigt. Thematisieren will der RH auch weiterhin die Notwendigkeit der Weiter­entwicklung des Bundes­haushalts­rechts.