Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 04.11.2021

UG 10-Bundeskanzleramt Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 10‑Bundes­kanzler­amt vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 10-Bundeskanzleramt Budget 2022 / PDF, 962 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 10‑Bundes­kanzler­amt im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 480,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 22,7 Mio. EUR bzw. 4,9 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 

Die Erhöhungen betreffen insbesondere den Gewalt­schutz aus dem beschlossenen "Maßnahmen­paket gegen Gewalt an Frauen und zu Stärkung der Gewalt­prävention" (5,5 Mio. EUR), die Medien­förderung (5 Mio. EUR), die erstmals veranschlagten Zuwendungen gemäß Österreichisch-Jüdischem Kultur­erbe­gesetz (4 Mio. EUR), die Novellierung des Islam­gesetzes (2 Mio. EUR) und zusätzliche Auszahlungen im Zusammen­hang mit der IT-Konsolidierung des Bundes (3,5 Mio. EUR).

Im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) sinken die Auszahlungen im Verlauf der Finanz­rahmen­periode zunächst auf rd. 476,9 Mio. EUR im Jahr 2023, um dann im Jahr 2024 auf 492,6 Mio. EUR anzu­steigen (insbesondere aufgrund der EU-Wahl­werbungs­kosten iHv 14 Mio. EUR) und 2025 wiederum auf 477,7 Mio. EUR zu sinken.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 10‑Bundes­kanzler­amt 769 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 15 zur Umsetzung der Maßnahmen für Prävention gegen Gewalt und Terrorismus, Förderung von Gleich­stellung von Frauen und zur Bewältigung eines stetigen Mehr­bedarfs in legistischen Angelegen­heiten aufgrund aktueller nationaler und internationaler Entwicklungen. Im BFRG‑E 2022‑2025 bleiben die Plan­stellen bis 2025 auf gleichem Niveau. Im Jahr 2021 (zum 1. Juni) werden in der UG 10 insgesamt 691 VBÄ beschäftigt, das entspricht einem Anteil von 91,6 % der Plan­stellen im Personal­plan.

Das Bundeskanzleramt (BKA) hat im BVA‑E 2022 für die UG 10‑Bundes­kanzler­amt insgesamt drei Wirkungs­ziele festgelegt, die im Vergleich zum Vor­jahr unverändert geblieben sind. Im Bereich der Indikatoren wurden zwei neu eingeführt und zwei sind entfallen. Insgesamt ergibt sich durch diese Veränderungen ein konsistenteres Gesamt­bild der Unter­gliederung. Die Wirkungs­ziele wurden im Hinblick auf die Bewältigung der COVID‑19-Pandemie kaum angepasst bzw. wurden auch keine Erläuterungen dies­bezüglich eingefügt, obwohl die Krise insbesondere das Wirkungs­ziel 3 und dort z. B. die häusliche Gewalt negativ beeinflusst hat. Von den Wirkungs­zielen der UG 10 wurden im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2020 zwei als zur Gänze erreicht, eines als über­wiegend und eines als teil­weise erreicht evaluiert.