Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 10‑Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 480,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 22,7 Mio. EUR bzw. 4,9 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die Erhöhungen betreffen insbesondere den Gewaltschutz aus dem beschlossenen "Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zu Stärkung der Gewaltprävention" (5,5 Mio. EUR), die Medienförderung (5 Mio. EUR), die erstmals veranschlagten Zuwendungen gemäß Österreichisch-Jüdischem Kulturerbegesetz (4 Mio. EUR), die Novellierung des Islamgesetzes (2 Mio. EUR) und zusätzliche Auszahlungen im Zusammenhang mit der IT-Konsolidierung des Bundes (3,5 Mio. EUR).
Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) sinken die Auszahlungen im Verlauf der Finanzrahmenperiode zunächst auf rd. 476,9 Mio. EUR im Jahr 2023, um dann im Jahr 2024 auf 492,6 Mio. EUR anzusteigen (insbesondere aufgrund der EU-Wahlwerbungskosten iHv 14 Mio. EUR) und 2025 wiederum auf 477,7 Mio. EUR zu sinken.
Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 10‑Bundeskanzleramt 769 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 15 zur Umsetzung der Maßnahmen für Prävention gegen Gewalt und Terrorismus, Förderung von Gleichstellung von Frauen und zur Bewältigung eines stetigen Mehrbedarfs in legistischen Angelegenheiten aufgrund aktueller nationaler und internationaler Entwicklungen. Im BFRG‑E 2022‑2025 bleiben die Planstellen bis 2025 auf gleichem Niveau. Im Jahr 2021 (zum 1. Juni) werden in der UG 10 insgesamt 691 VBÄ beschäftigt, das entspricht einem Anteil von 91,6 % der Planstellen im Personalplan.
Das Bundeskanzleramt (BKA) hat im BVA‑E 2022 für die UG 10‑Bundeskanzleramt insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind. Im Bereich der Indikatoren wurden zwei neu eingeführt und zwei sind entfallen. Insgesamt ergibt sich durch diese Veränderungen ein konsistenteres Gesamtbild der Untergliederung. Die Wirkungsziele wurden im Hinblick auf die Bewältigung der COVID‑19-Pandemie kaum angepasst bzw. wurden auch keine Erläuterungen diesbezüglich eingefügt, obwohl die Krise insbesondere das Wirkungsziel 3 und dort z. B. die häusliche Gewalt negativ beeinflusst hat. Von den Wirkungszielen der UG 10 wurden im Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 zwei als zur Gänze erreicht, eines als überwiegend und eines als teilweise erreicht evaluiert.