Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 10‑Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 519,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 38,7 Mio. EUR bzw. 8,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die höheren Auszahlungen betreffen vor allem den betrieblichen Sachaufwand (+12,9 Mio. EUR) insbesondere bei den ressortübergreifenden Vorhaben für die Projekte des Bundesrechenzentrum (BRZ), für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bereich Gewaltschutz sowie in der Zentralstelle für Personalleihe, Energie und Instandhaltungen. Zu Mehrauszahlungen beim Transferaufwand (+21,1 Mio. EUR) führen die Erhöhung der Basisabgeltung für die Statistik Austria um 7 Mio. EUR sowie die höheren Transfers für den Gewaltschutz bei den Frauenangelegenheiten und Gleichstellung und für den Österreichischen Integrationsfonds. Auch die gesetzlich höher vorgesehenen Zuwendungen für die politischen Parteien sowie valorisierte Leistungen für Kultus führen zu höheren Auszahlungen für Transferaufwand. Der Personalaufwand erhöht sich um 4,9 Mio. EUR, vor allem aufgrund des Struktureffekts, der höheren Anzahl an Planstellen, inflationsbedingten höheren Gehaltsanpassungen und dem Dienstrecht neu.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 im Jahr 2023 um 84,6 Mio. EUR auf 561,5 Mio. EUR. Zunächst ist nur für das Jahr 2023 eine Ermächtigung iHv 42 Mio. EUR für Auszahlungen im Zusammenhang mit Deutschkursen im Bereich der Integration enthalten. Weiters tragen zu dieser Erhöhung insbesondere Auszahlungen für die Erhöhung der Basisabgeltung der Statistik Austria, die Valorisierung der Kultuszahlungen, die Weiterführung der Gewaltschutzmittel, die gesetzliche Valorisierung der Parteienförderung und die Valorisierung der Personalkosten bzw. zusätzliche Planstellen bei. Im weiteren Verlauf der Finanzrahmenperiode sinken die Auszahlungen auf 527,2 Mio. EUR im Jahr 2024 und auf 507,8 Mio. EUR im Jahr 2025. Am Ende der Periode im Jahr 2026 steigen sie vergleichsweise geringfügig auf 509,4 Mio. EUR.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 10‑Bundeskanzleramt 793 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen 2023 gegenüber dem BVA 2022 um insgesamt 22 für das gewachsene Aufgabenspektrum im BKA. Im BFRG‑E 2023‑2026 erhöhen sich die Planstellen weiter auf 843. Im Entwurf zum Personalplan 2023 werden bis zu 50 Planstellen als Überschreitungsermächtigung angegeben, die bereits in früheren BFG aufgenommen waren und vorübergehende Personalaufnahmen ermöglichen sollen. Die Ermächtigung wird über die gesamte Finanzrahmenperiode fortgeschrieben.
Das BKA hat im BVA‑E 2023 für die UG 10‑Bundeskanzleramt insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind. Im Bereich der Indikatoren wurden zwei neu eingeführt, da mit diesen auch Qualitätsaspekte gemessen werden und nicht nur quantitative Zählungen erfolgen. Insgesamt ergibt sich durch diese Veränderungen ein konsistenteres Gesamtbild der Untergliederung. Von den Wirkungszielen der UG 10 wurden im Bericht zur Wirkungsorientierung 2021 eines als zur Gänze (WZ 3 – Gleichstellungsziel) und zwei als überwiegend (WZ 1, WZ 2) erreicht evaluiert.