Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2023

UG 10-Bundeskanzleramt Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 10‑Bundes­kanzler­amt vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 10-Bundeskanzleramt Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 10‑Bundes­kanzler­amt im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv ins­gesamt 775,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 39,8 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine nahezu idente Entwicklung (Abweichung vom Finanzierungs­haushalt +1,4 Mio. EUR).

Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf die Auszahlungen aus Transfers (+190,2 Mio. EUR) zurück, insbesondere wegen der Reform des Finanzierungs­modells für den österreichischen Rund­funk, höheren gesetzlich festgelegten Zuwendungen an die politischen Parteien und des EU-Wahlwerbungs­kosten­beitrags. Auch der Anstieg der Zuwendungen an den Integrations­fonds, die Anhebung der Mittel im Bereich Frauen­angelegenheiten und Gleich­stellung (Gewalt­schutz sowie andere gleichstellungs­relevante Maßnahmen wie z. B. Frauen‑ und Mädchen­beratungs­stellen) sowie die Erhöhung der Leistungen für Kultus führen zu höheren Transfer­auszahlungen. Der betriebliche Sach­aufwand erhöht sich um 23,8 Mio. EUR (+24,1 %) insbesondere für IT‑Leistungen für die Umsetzung der Europäischen Cyber­sicherheits­strategie der EU sowie im Zusammenhang mit den vom BKA bereit­zustellenden Ausweich­rechen­zentren in Krisen­fällen. Der Personal­aufwand erhöht sich um 5,4 Mio. EUR (+8,4 %), vor allem aufgrund der höheren Anzahl an Planstellen sowie inflationsbedingten Gehalts­anpassungen.

Im BFRG‑E 2024-2027 steigen die Auszahlungen zunächst auf 842,4 Mio. EUR im Jahr 2024 und fallen bis Ende der Finanz­rahmen­periode auf 689,9 Mio. EUR (‑18,2 %). Im Vergleich zum BFRG 2023-2026 steigt die Auszahlungs­obergrenze im Jahr 2024 um 279,8 Mio. EUR auf 842,4 Mio. EUR. Zu dieser Erhöhung tragen insbesondere die Reform des Finanzierungs­modells für den Rundfunk in Österreich (143,2 Mio. EUR), der EU‑Wahlwerbungs­kosten­beitrag (16,1 Mio. EUR), Auszahlungen für IT‑Vorhaben, die Aufstockung der Mittel für Frauen­angelegenheiten und Gleichstellung iHv 9,3 Mio. EUR (Gewalt­schutz sowie andere gleichstellungs­relevante Maßnahmen wie z. B. Frauen‑ und Mädchen­beratungs­stellen) aber auch jene für Integration (+15,0 Mio. EUR) bei. Weiters ist für das Jahr 2024 eine Ermächtigung iHv 67,0 Mio. EUR im Bereich der Integration für Auszahlungen im Zusammenhang mit Deutschkursen vorgesehen, die im Finanz­rahmen einbezogen wird. In den Jahren ab 2025 ist der Anstieg gegenüber dem BFRG 2023-2026 hauptsächlich durch die Reform des Finanzierungs­modells für den österreichischen Rund­funk bedingt.

Im Personal­plan des BKA für 2024 sind 830 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 37, davon sind 32 Plan­stellen für die Zentral­stelle, 3 für das Österreichische Staatsarchiv und 2 für die Umsetzung des Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetzes und die dafür zusätzlich zu bestellenden Mitglieder der Kommunikations­behörde Austria (KommAustria) vorgesehen. Der Personal­plan 2024 sieht bis zu 50 Plan­stellen als Überschreitungs­ermächtigung vor, die bereits in früheren BFG inkludiert waren und vorübergehende Personal­aufnahmen ermöglichen sollen. Die Ermächtigung wird über die gesamte Finanz­rahmen­periode fort­geschrieben.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die drei Wirkungs­ziele unverändert geblieben. Von den Wirkungs­zielen der UG 10‑Bundes­kanzler­amt wurden im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 zwei als zur Gänze (WZ 1 "Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Service­leistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs" und WZ 3 "Verbesserung der umfassenden Gleich­stellung einschließlich der ökonomischen Gleich­stellung der Frauen, Weiter­entwicklung der Anti­diskriminierung und Eindämmung von Gewalt", Gleichstellungs­ziel) und eines als überwiegend erreicht evaluiert (WZ 2 "Hoher Beitrag des Bundes­kanzler­amts für ein friedliches, sicheres und chancen­gleiches Zusammen­leben der Bevölkerung in Österreich").