Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 10‑Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 775,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 39,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine nahezu idente Entwicklung (Abweichung vom Finanzierungshaushalt +1,4 Mio. EUR).
Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf die Auszahlungen aus Transfers (+190,2 Mio. EUR) zurück, insbesondere wegen der Reform des Finanzierungsmodells für den österreichischen Rundfunk, höheren gesetzlich festgelegten Zuwendungen an die politischen Parteien und des EU-Wahlwerbungskostenbeitrags. Auch der Anstieg der Zuwendungen an den Integrationsfonds, die Anhebung der Mittel im Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (Gewaltschutz sowie andere gleichstellungsrelevante Maßnahmen wie z. B. Frauen‑ und Mädchenberatungsstellen) sowie die Erhöhung der Leistungen für Kultus führen zu höheren Transferauszahlungen. Der betriebliche Sachaufwand erhöht sich um 23,8 Mio. EUR (+24,1 %) insbesondere für IT‑Leistungen für die Umsetzung der Europäischen Cybersicherheitsstrategie der EU sowie im Zusammenhang mit den vom BKA bereitzustellenden Ausweichrechenzentren in Krisenfällen. Der Personalaufwand erhöht sich um 5,4 Mio. EUR (+8,4 %), vor allem aufgrund der höheren Anzahl an Planstellen sowie inflationsbedingten Gehaltsanpassungen.
Im BFRG‑E 2024-2027 steigen die Auszahlungen zunächst auf 842,4 Mio. EUR im Jahr 2024 und fallen bis Ende der Finanzrahmenperiode auf 689,9 Mio. EUR (‑18,2 %). Im Vergleich zum BFRG 2023-2026 steigt die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2024 um 279,8 Mio. EUR auf 842,4 Mio. EUR. Zu dieser Erhöhung tragen insbesondere die Reform des Finanzierungsmodells für den Rundfunk in Österreich (143,2 Mio. EUR), der EU‑Wahlwerbungskostenbeitrag (16,1 Mio. EUR), Auszahlungen für IT‑Vorhaben, die Aufstockung der Mittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung iHv 9,3 Mio. EUR (Gewaltschutz sowie andere gleichstellungsrelevante Maßnahmen wie z. B. Frauen‑ und Mädchenberatungsstellen) aber auch jene für Integration (+15,0 Mio. EUR) bei. Weiters ist für das Jahr 2024 eine Ermächtigung iHv 67,0 Mio. EUR im Bereich der Integration für Auszahlungen im Zusammenhang mit Deutschkursen vorgesehen, die im Finanzrahmen einbezogen wird. In den Jahren ab 2025 ist der Anstieg gegenüber dem BFRG 2023-2026 hauptsächlich durch die Reform des Finanzierungsmodells für den österreichischen Rundfunk bedingt.
Im Personalplan des BKA für 2024 sind 830 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 37, davon sind 32 Planstellen für die Zentralstelle, 3 für das Österreichische Staatsarchiv und 2 für die Umsetzung des Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetzes und die dafür zusätzlich zu bestellenden Mitglieder der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vorgesehen. Der Personalplan 2024 sieht bis zu 50 Planstellen als Überschreitungsermächtigung vor, die bereits in früheren BFG inkludiert waren und vorübergehende Personalaufnahmen ermöglichen sollen. Die Ermächtigung wird über die gesamte Finanzrahmenperiode fortgeschrieben.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die drei Wirkungsziele unverändert geblieben. Von den Wirkungszielen der UG 10‑Bundeskanzleramt wurden im Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 zwei als zur Gänze (WZ 1 "Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs" und WZ 3 "Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt", Gleichstellungsziel) und eines als überwiegend erreicht evaluiert (WZ 2 "Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich").