Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 05.11.2021

UG 11-Inneres Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 11‑Inneres vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 11-Inneres Budget 2022 / PDF, 939 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 11‑Inneres im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.245,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 73,7 Mio. EUR bzw. 2,3 %. Im BVA 2021 waren auch Mittel für die Krisen­bewältigung iHv 13,9 Mio. EUR vorgesehen, die 2022 nicht mehr enthalten sind. Gegen­über dem Erfolg 2019 steigt der BVA‑E 2022 um 326,2 Mio. EUR bzw. 11,2 %, wobei 2019 der Zivil­dienst noch dem BMI zugeordnet war und die Steigerung somit noch etwas höher ausfällt. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Die Steigerungen gehen zum einen auf zwei Schwer­punkte der Bundes­regierung (Anti­terror­paket iHv 60 Mio. EUR und zusätzliche Maßnahmen beim Gewalt­schutz von Frauen iHv 2,5 Mio. EUR) und zum anderen auf notwendige Anpassungen der Auszahlungen für den laufenden Betrieb, insbesondere im Personal­bereich zurück. Rücklagen­entnahmen wurden keine budgetiert.

Im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) sinken die Auszahlungen zunächst auf 3.230,3 Mio. EUR im Jahr 2023 und steigen bis zum Ende der Finanz­rahmen­periode auf 3.289,2 Mio. EUR im Jahr 2024 bzw. auf 3.328,6 Mio. EUR im Jahr 2025. Das BMI geht aus heutiger Sicht davon aus, dass die im BFRG‑E 2022-2025 vorgesehenen Auszahlungs­ober­grenzen eingehalten werden können. Das BMI hat einen Controlling­prozess etabliert und führt laufend Maßnahmen zur Optimierung und zu Effizienz­steigerungen durch (z. B. bei Mehr­dienst­leistungen, Miet­verträgen, IT-Verträgen). Diese schlagen sich im Budget nieder, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Im 2. Quartal 2022 ist die Einführung einer Reform der Zentralstelle mit einer neuen Geschäfts­einteilung geplant. 

Für das Jahr 2022 sind im Personal­plan der UG 11‑Inneres 37.600 Planstellen vorgesehen. Die Plan­stellen sinken gegenüber dem BVA 2021 leicht um insgesamt 29. Im BFRG‑E 2022‑2025 sind keine weiteren Steigerungen der Plan­stellen bis 2025 vor­gesehen. Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerrats­vortrag vom 13. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 39.181 vorgegeben, wobei für den Exekutiv­dienst inklusive Aspirant:innen (Polizist:innen in Ausbildung) 32.620 Plan­stellen vorgesehen sind. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 31.141 Exekutiv­plan­stellen besetzt. Dies bedeutet eine Steigerung der Besetzung zum 31. Dezember 2020 um 277, was auf die Personal­offensive zurück­zuführen ist.

Das BMI hat im BVA‑E 2022 für die UG 11‑Inneres insgesamt vier Wirkungs­ziele festgelegt. Drei der Wirkungs­ziele sowie die Indikatoren sind gegenüber dem BVA 2021 unverändert geblieben. Die Ziel­werte für das Jahr 2022 wurden bei einigen Indikatoren angepasst. Sowohl die Wirkungs­ziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und stellen aufgrund ihrer mehr­jährigen Stabilität die mittelfristige Entwicklung in der Unter­gliederung gut dar. Das Gleichstellungs­ziel der Unter­gliederung betrifft den Cluster Gewalt­schutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewalt­schutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während sich das Wirkungs­ziel grundsätzlich auf alle Gruppen bezieht, werden Frauen und Minder­jährige als spezielle Ziel­gruppen genannt.