Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 11‑Inneres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.245,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 73,7 Mio. EUR bzw. 2,3 %. Im BVA 2021 waren auch Mittel für die Krisenbewältigung iHv 13,9 Mio. EUR vorgesehen, die 2022 nicht mehr enthalten sind. Gegenüber dem Erfolg 2019 steigt der BVA‑E 2022 um 326,2 Mio. EUR bzw. 11,2 %, wobei 2019 der Zivildienst noch dem BMI zugeordnet war und die Steigerung somit noch etwas höher ausfällt. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die Steigerungen gehen zum einen auf zwei Schwerpunkte der Bundesregierung (Antiterrorpaket iHv 60 Mio. EUR und zusätzliche Maßnahmen beim Gewaltschutz von Frauen iHv 2,5 Mio. EUR) und zum anderen auf notwendige Anpassungen der Auszahlungen für den laufenden Betrieb, insbesondere im Personalbereich zurück. Rücklagenentnahmen wurden keine budgetiert.
Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) sinken die Auszahlungen zunächst auf 3.230,3 Mio. EUR im Jahr 2023 und steigen bis zum Ende der Finanzrahmenperiode auf 3.289,2 Mio. EUR im Jahr 2024 bzw. auf 3.328,6 Mio. EUR im Jahr 2025. Das BMI geht aus heutiger Sicht davon aus, dass die im BFRG‑E 2022-2025 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen eingehalten werden können. Das BMI hat einen Controllingprozess etabliert und führt laufend Maßnahmen zur Optimierung und zu Effizienzsteigerungen durch (z. B. bei Mehrdienstleistungen, Mietverträgen, IT-Verträgen). Diese schlagen sich im Budget nieder, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Im 2. Quartal 2022 ist die Einführung einer Reform der Zentralstelle mit einer neuen Geschäftseinteilung geplant.
Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 11‑Inneres 37.600 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 leicht um insgesamt 29. Im BFRG‑E 2022‑2025 sind keine weiteren Steigerungen der Planstellen bis 2025 vorgesehen. Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 39.181 vorgegeben, wobei für den Exekutivdienst inklusive Aspirant:innen (Polizist:innen in Ausbildung) 32.620 Planstellen vorgesehen sind. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 31.141 Exekutivplanstellen besetzt. Dies bedeutet eine Steigerung der Besetzung zum 31. Dezember 2020 um 277, was auf die Personaloffensive zurückzuführen ist.
Das BMI hat im BVA‑E 2022 für die UG 11‑Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Drei der Wirkungsziele sowie die Indikatoren sind gegenüber dem BVA 2021 unverändert geblieben. Die Zielwerte für das Jahr 2022 wurden bei einigen Indikatoren angepasst. Sowohl die Wirkungsziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und stellen aufgrund ihrer mehrjährigen Stabilität die mittelfristige Entwicklung in der Untergliederung gut dar. Das Gleichstellungsziel der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während sich das Wirkungsziel grundsätzlich auf alle Gruppen bezieht, werden Frauen und Minderjährige als spezielle Zielgruppen genannt.