Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 04.11.2022

UG 11-Inneres Budget 2023

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 11‑Inneres vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 11-Inneres Budget 2023 / PDF, 948 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 11‑Inneres im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3,65 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 404,9 Mio. EUR oder 12,5 %, der vor allem auf die Aufstockung der Mittel für die innere Sicherheit zurückzuführen ist. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Mit diesen Mitteln können begonnene Reformen, wie insbesondere die Aufnahme­offensive, fortgesetzt und weitere Initiativen finanziert werden. Der Personalaufwand steigt des­halb um 236,4 Mio. EUR bzw. 9,6 % gegenüber 2022. Für 2023 sind für Resilienz- und Krisen­vorsorge (insbesondere Notbetankung, Notstromaggregate, autonome Heiz­systeme, Trink­­wasser­­be­vorratung) 28,1 Mio. EUR, für den Ausbau polizeilicher IT-Anwendungen/Digitali­sier­ung 32,1 Mio. EUR sowie für Schutz­ausrüstung, Einsatztechnik und Ausstattung der Polizei­­beamt:innen 33,6 Mio. EUR zusätzlich budgetiert.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungs­obergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 im Jahr 2023 um 400,5 Mio. EUR bzw. 12,4 % an. Diese Anhebung wird auch 2024 und 2025 fortgeschrieben. Die Auszahlungs­obergrenze von 3.630,8 Mio. EUR für 2023 steigt im Finanz­rahmen in den nachfolgenden Jahren zwar nominell jeweils weiter, jedoch nur um 1,4 % im Jahr 2024, um 0,7 % im Jahr 2025 und um 2,6 % im Jahr 2026. Berücksichtigt man Einmaleffekte im Jahr 2023 für die Umsetzung der NIS II Richtlinie zu Cybersecurity iHv 13 Mio. EUR, ist die Anpassung unter der zu erwartenden Inflation. Das BMI geht dennoch aus heutiger Sicht davon aus, dass die im BFRG‑E 2023‑2026 vorgesehenen Auszahlungs­obergrenzen eingehalten werden können, sofern nicht exogene vom BMI nicht steuerbare Faktoren eintreten.

Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 11‑Inneres 37.564 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2022 leicht um 36, die aufgrund einer Geschäfts­­einteilungs­änderung in die UG 18‑Fremden­wesen umgeschichtet wurden. Im BFRG‑E 2023‑2026 sind keine weiteren Steigerungen der Planstellen bis 2026 vorgesehen. Für das Jahr 2023 wird dem gesamten Ressort laut Ministerrats­vortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ-Zielwert von 39.184 vorgegeben, wobei für den Exekutivdienst inklusive der Aspirant:innen (Polizist:innen in Ausbildung) 32.614 Planstellen vorgesehen sind. Zum Stichtag 1. Juni 2022 sind 31.114 Exekutiv­plan­stellen besetzt. Dies bedeutet einen Anstieg besetzter Exekutiv­­plan­stellen gegenüber dem 31. Dezember 2021 um 74.

Das BMI hat im BVA‑E 2023 für die UG 11‑Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Die Wirkungsziele sowie die Indikatoren sind gegenüber dem BVA 2022 unverändert ge­blie­ben. Die Zielwerte für das Jahr 2023 wurden in mehreren Fällen entsprechend der Ent­wicklung der Istzustände angepasst. Sowohl die Wirkungs­ziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und stellen aufgrund ihrer Stabilität über die Jahre die mittelfristige Entwicklung in der Untergliederung gut dar. Das Gleichstellungs­ziel der Untergliederung betrifft den Cluster Gewaltschutz und damit jene Bereiche des Gewalt­schutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während sich das Wirkungsziel grundsätzlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen bezieht, sind von Gewalt überwiegend Frauen und Minderjährige betroffen, weshalb diese auch als spezielle Zielgruppen genannt werden.