Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 11‑Inneres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,1 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 403,8 Mio. EUR oder 11,1 %, der vor allem auf die Aufstockung der Mittel für die innere Sicherheit laut Budgetbericht einschließlich eines Bezugserhöhungs- bzw. Teuerungsausgleichs zurückzuführen ist. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Gegenüber dem BVA 2023 steigt der Personalaufwand um 244,8 Mio. EUR bzw. 9,1 %. Der betriebliche Sachaufwand wird um 76,5 Mio. EUR bzw. 9,4 % erhöht, das zum einen auf Inflationsanpassungen und zum anderen auf erhöhte Werkleistungen vor allem im Bereich IKT zurückzuführen ist. Die Transfers steigen deutlich um 67,1 % für dauerhaft zur Verfügung gestellte höhere Mittel an die Länder für Rettungsorganisationen (+21,5 Mio. EUR) sowie für Transfers an Gemeinden im Zusammenhang mit der Abhaltung von Wahlen im Jahr 2024 (+7,4 Mio. EUR).
Im Vergleich zum vorangegangenen Finanzrahmen steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 im Jahr 2024 um 342,6 Mio. EUR bzw. 9,3 % an. Die Auszahlungsobergrenze für 2024 beträgt 4.024,2 Mio. EUR, sinkt 2025 auf 3.976,6 Mio. EUR und steigt 2026 sowie 2027 auf 4.105,1 Mio. EUR bzw. 4.135,3 Mio. EUR. Obwohl im Voranschlag für 2024 einige Einmaleffekte wie etwa die Transfers für Wahlen oder Investitionen enthalten sind, entsprechen die Veränderungen der Obergrenzen im weiteren Zeitablauf nicht der geplanten Inflation. Das BMI geht aus heutiger Sicht dennoch davon aus, dass die im BFRG‑E 2024‑2027 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen eingehalten werden können, sofern nicht exogene vom BMI nicht steuerbare Faktoren eintreten.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 11‑Inneres 37.947 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um 383, die aufgrund einer Geschäftseinteilungsänderung und hinzugekommener gesetzlicher Verpflichtungen etwa in der Zentralstelle oder beim Zivil- und Katastrophenschutz neu geschaffen werden. Im BFRG‑E 2024-2027 sind keine weiteren Steigerungen der Planstellen bis 2027 vorgesehen.
Das BMI hat im BVA‑E 2024 für die UG 11‑Inneres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, die die Bereiche öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, die Kriminalitätsbekämpfung, den Gewaltschutz und das Innenressort als Servicebetrieb umfassen. Die Wirkungsziele sowie die Indikatoren sind gegenüber dem BVA 2023 großteils unverändert geblieben. Die Zielwerte für das Jahr 2024 wurden in mehreren Fällen entsprechend der Entwicklung der Istzustände anspruchsvoller festgelegt. Sowohl die Wirkungsziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und stellen aufgrund ihrer Stabilität über die Jahre die mittelfristige Entwicklung in der Untergliederung gut dar. Das Gleichstellungsziel der Untergliederung (WZ 3) betrifft den Cluster Gewaltschutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewaltschutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während sich das Wirkungsziel grundsätzlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen bezieht, sind von Gewalt überwiegend Frauen und Minderjährige betroffen, weshalb diese auch als spezielle Zielgruppen genannt werden.