Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2023

UG 11-Inneres Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 11‑Inneres vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 11-Inneres Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 11‑Inneres im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 4,1 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 403,8 Mio. EUR oder 11,1 %, der vor allem auf die Auf­stockung der Mittel für die innere Sicherheit laut Budgetbericht einschließlich eines Bezugs­erhöhungs- bzw. Teuerungs­ausgleichs zurück­zuführen ist. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Gegenüber dem BVA 2023 steigt der Personal­aufwand um 244,8 Mio. EUR bzw. 9,1 %. Der betriebliche Sach­aufwand wird um 76,5 Mio. EUR bzw. 9,4 % erhöht, das zum einen auf Inflations­anpassungen und zum anderen auf erhöhte Werk­leistungen vor allem im Bereich IKT zurück­zuführen ist. Die Transfers steigen deutlich um 67,1 % für dauerhaft zur Verfügung gestellte höhere Mittel an die Länder für Rettungs­organisationen (+21,5 Mio. EUR) sowie für Transfers an Gemeinden im Zusammenhang mit der Abhaltung von Wahlen im Jahr 2024 (+7,4 Mio. EUR).

Im Vergleich zum vorangegangenen Finanz­rahmen steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 im Jahr 2024 um 342,6 Mio. EUR bzw. 9,3 % an. Die Auszahlungs­ober­grenze für 2024 beträgt 4.024,2 Mio. EUR, sinkt 2025 auf 3.976,6 Mio. EUR und steigt 2026 sowie 2027 auf 4.105,1 Mio. EUR bzw. 4.135,3 Mio. EUR. Obwohl im Voranschlag für 2024 einige Einmal­effekte wie etwa die Transfers für Wahlen oder Investitionen enthalten sind, entsprechen die Veränderungen der Ober­grenzen im weiteren Zeit­ablauf nicht der geplanten Inflation. Das BMI geht aus heutiger Sicht dennoch davon aus, dass die im BFRG‑E 2024‑2027 vorgesehenen Auszahlungs­ober­grenzen eingehalten werden können, sofern nicht exogene vom BMI nicht steuerbare Faktoren eintreten.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 11‑Inneres 37.947 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um 383, die aufgrund einer Geschäfts­einteilungs­änderung und hinzu­gekommener gesetzlicher Verpflichtungen etwa in der Zentral­stelle oder beim Zivil- und Katastrophen­schutz neu geschaffen werden. Im BFRG‑E 2024-2027 sind keine weiteren Steigerungen der Plan­stellen bis 2027 vorgesehen.

Das BMI hat im BVA‑E 2024 für die UG 11‑Inneres insgesamt vier Wirkungs­ziele festgelegt, die die Bereiche öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, die Kriminalitätsbekämpfung, den Gewalt­schutz und das Innen­ressort als Service­betrieb umfassen. Die Wirkungs­ziele sowie die Indikatoren sind gegenüber dem BVA 2023 großteils unverändert geblieben. Die Ziel­werte für das Jahr 2024 wurden in mehreren Fällen entsprechend der Entwicklung der Ist­zustände anspruchs­voller festgelegt. Sowohl die Wirkungs­ziele als auch die definierten Indikatoren sind relevant und stellen aufgrund ihrer Stabilität über die Jahre die mittel­fristige Entwicklung in der Unter­gliederung gut dar. Das Gleichstellungs­ziel der Unter­gliederung (WZ 3) betrifft den Cluster Gewalt­schutz und bezieht sich auf jene Bereiche des Gewalt­schutzes, die im BMI angesiedelt sind. Während sich das Wirkungs­ziel grund­sätzlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen bezieht, sind von Gewalt überwiegend Frauen und Minder­jährige betroffen, weshalb diese auch als spezielle Ziel­gruppen genannt werden.