Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 12‑Äußeres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 677,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 41,71 Mio. EUR oder 6,6 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Zusätzliche Mittel gegenüber dem BVA 2023 sind für den Personalaufwand iHv 16,4 Mio. EUR, für den betrieblichen Sachaufwand iHv 23,4 Mio. EUR (v. a. für den Teuerungsausgleich, den laufenden Betrieb der Vertretungsbehörden im Ausland sowie für Konferenztätigkeiten) und für Investitionen iHv 4,3 Mio. EUR (v. a. für Gebäude im Ausland und IT-Investitionsmaßnahmen) vorgesehen. Der Transferaufwand sinkt insgesamt leicht um 2,4 Mio. EUR, wobei die operationellen Mittel für die Entwicklungshilfe um 2,0 Mio. EUR und der Auslandskatastrophenfonds um 2,5 Mio. EUR (auf 80,0 Mio. EUR) steigen und die Beiträge an internationale Organisationen — gemäß Informationsstand des BMEIA zum Zeitpunkt der Budgeterstellung — um 8,8 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2023 fallen.
Der Rückgang der Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 auf 642,9 Mio. EUR für 2025, 630,5 Mio. EUR für 2026 und weiter auf 609,8 Mio. EUR für 2027 ist insbesondere auf den Rückgang des Auslandskatastrophenfonds um 20 Mio. EUR und die im Voranschlag für 2024 höher berücksichtigten Investitionsmaßahmen (IT und Bauwesen) zurückzuführen. Der starke Rückgang trotz der anhaltenden allgemeinen Teuerung wäre nur durch Einsparungsmaßnahmen im Bereich der steuerbaren Leistungen, bei denen keine vertraglichen Verpflichtungen vorliegen, einhaltbar. Das BMEIA erwartet allerdings eine den Erfordernissen entsprechende Anpassung der Obergrenzen in den genannten Bereichen (Auslandskatastrophenfonds und Sicherheitsinvestitionsmaßnahmen), so wie dies auch in den vergangenen Jahren praktiziert wurde. Eine solche mittelfristige Finanzplanung entspricht nur eingeschränkt dem Prinzip der Planungssicherheit.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 12‑Äußeres 1.259 Planstellen vorgesehen, dies entspricht einer Erhöhung um 10 Planstellen gegenüber dem Vorjahr. Im weiteren Verlauf des BFRG‑E 2024-2027 bleiben die Planstellen konstant. Für das Jahr 2024 ist für das Ressort laut Ministerratsvortrag vom 18. Oktober 2023 ein VBÄ-Zielwert von 1.148 vorgegeben, das bedeutet einen Anstieg um 21 VBÄ gegenüber 2023. Der Zielwert entspricht einem Anteil von 91,2 % der Planstellen im Personalplan. Zum Stichtag 1. Juni 2023 sind 1.127 Stellen (VBÄ) besetzt, die sich jeweils etwa zur Hälfte auf die Zentralstelle und zur anderen Hälfte auf die Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten Planstellen dient als Personal- und beim BMEIA speziell auch als Rotationsreserve.
Das BMEIA hat im BVA‑E 2024 für die UG 12‑Äußeres vier Wirkungsziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2023 wurden die Wirkungsziele auf Grund ihrer hohen Relevanz inhaltlich weitgehend unverändert beibehalten und sind allen SDGs zugeordnet. Das WZ 2 zur Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs wurde gegenüber dem BVA 2023 textuell um die Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes aktualisiert. Die Indikatoren wurden ebenfalls beibehalten, die Zielwerte wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen ambitionierter festgelegt, als das noch im BVA 2023 geplant war. In den Erläuterungen wurde ein umfassender Kontext über die Kennzahlenentwicklungen angegeben.