Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 15.11.2023

UG 12-Äußeres Budget 2024

Überblick

Die Unter­gliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 12‑Äußeres vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024-2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 12-Äußeres Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 12‑Äußeres im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 677,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 41,71 Mio. EUR oder 6,6 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Zusätzliche Mittel gegenüber dem BVA 2023 sind für den Personal­aufwand iHv 16,4 Mio. EUR, für den betrieblichen Sach­aufwand iHv 23,4 Mio. EUR (v. a. für den Teuerungs­ausgleich, den laufenden Betrieb der Vertretungs­behörden im Ausland sowie für Konferenz­tätigkeiten) und für Investitionen iHv 4,3 Mio. EUR (v. a. für Gebäude im Ausland und IT-Investitions­maßnahmen) vorgesehen. Der Transfer­aufwand sinkt insgesamt leicht um 2,4 Mio. EUR, wobei die operationellen Mittel für die Entwicklungs­hilfe um 2,0 Mio. EUR und der Auslands­katastrophen­fonds um 2,5 Mio. EUR (auf 80,0 Mio. EUR) steigen und die Beiträge an internationale Organisationen — gemäß Informations­stand des BMEIA zum Zeit­punkt der Budget­erstellung — um 8,8 Mio. EUR gegen­über dem BVA 2023 fallen.

Der Rückgang der Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 auf 642,9 Mio. EUR für 2025, 630,5 Mio. EUR für 2026 und weiter auf 609,8 Mio. EUR für 2027 ist insbesondere auf den Rück­gang des Auslands­katastrophen­fonds um 20 Mio. EUR und die im Voranschlag für 2024 höher berücksichtigten Investitions­maßahmen (IT und Bauwesen) zurück­zuführen. Der starke Rück­gang trotz der anhaltenden allgemeinen Teuerung wäre nur durch Einsparungs­maßnahmen im Bereich der steuerbaren Leistungen, bei denen keine vertraglichen Verpflichtungen vorliegen, einhaltbar. Das BMEIA erwartet allerdings eine den Erfordernissen entsprechende Anpassung der Obergrenzen in den genannten Bereichen (Auslands­katastrophen­fonds und Sicherheits­investitions­maßnahmen), so wie dies auch in den vergangenen Jahren praktiziert wurde. Eine solche mittelfristige Finanz­planung entspricht nur eingeschränkt dem Prinzip der Planungs­sicherheit.

Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 12‑Äußeres 1.259 Plan­stellen vorgesehen, dies entspricht einer Erhöhung um 10 Plan­stellen gegenüber dem Vorjahr. Im weiteren Verlauf des BFRG‑E 2024-2027 bleiben die Plan­stellen konstant. Für das Jahr 2024 ist für das Ressort laut Ministerrats­vortrag vom 18. Oktober 2023 ein VBÄ-Zielwert von 1.148 vorgegeben, das bedeutet einen Anstieg um 21 VBÄ gegen­über 2023. Der Ziel­wert entspricht einem Anteil von 91,2 % der Plan­stellen im Personal­plan. Zum Stichtag 1. Juni 2023 sind 1.127 Stellen (VBÄ) besetzt, die sich jeweils etwa zur Hälfte auf die Zentral­stelle und zur anderen Hälfte auf die Vertretungs­behörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten Plan­stellen dient als Personal- und beim BMEIA speziell auch als Rotations­reserve.

Das BMEIA hat im BVA‑E 2024 für die UG 12‑Äußeres vier Wirkungs­ziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungs­ziele definiert sind. Gegen­über dem BVA 2023 wurden die Wirkungs­ziele auf Grund ihrer hohen Relevanz inhaltlich weit­gehend unverändert beibehalten und sind allen SDGs zugeordnet. Das WZ 2 zur Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschafts­politischen Interessen Österreichs wurde gegenüber dem BVA 2023 textuell um die Stärkung des internationalen Menschenrechts­schutzes aktualisiert. Die Indikatoren wurden ebenfalls beibehalten, die Ziel­werte wurden jedoch bei mehreren Kenn­zahlen ambitionierter fest­gelegt, als das noch im BVA 2023 geplant war. In den Erläuterungen wurde ein umfassender Kontext über die Kennzahlen­entwicklungen angegeben.