Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz steigen laut Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) gegenüber dem BVA 2023 um 14,9 % bzw. 310,9 Mio. EUR auf 2.397,9 Mio. EUR an. Dies ist die fünfte Anhebung des Budgets seit dem BVA 2020 und bedeutet, dass mittlerweile sämtliche Auszahlungsbereiche in der UG 13 entsprechend dem Bedarf budgetiert sind.
Ab 2025 fallen die Obergrenzen des BFRG‑E 2024‑2027, da die Inflation bzw. Gehaltssteigerungen ab 2025 sowie einige neue Initiativen ab 2025, wie die Kostenübernahme für die Verteidigung (2024: 70 Mio. EUR) oder die Mehrkosten für die Homosexuellenentschädigung (2024: 10 Mio. EUR), nicht berücksichtigt sind. In Folgejahren könnten somit Erhöhungen der Obergrenzen oder entsprechende Einsparungen erforderlich werden. Für den BVA‑E 2024 wurden gemäß den Vorgaben des BMF die geplanten Einzahlungen in der UG 13 auf 1,52 Mrd. EUR gesenkt, was vor allem mit gefallenen Grundbuchsgebühren aufgrund geringerer Transaktionen bzw. niedrigeren Verkaufspreisen begründet wird.
Die Steigerungen gegenüber dem BVA 2023 verteilen sich auf unterschiedliche Budgetpositionen, wobei die Justiz kein Schwerpunktkapitel im Strategiebericht ist, sondern Schwerpunkte aus Vorjahren und ausreichende budgetäre Ausstattung der einzelnen Teilbereiche der Justiz der letzten Jahre fortgesetzt werden. Der Personalaufwand steigt um 100,3 Mio. EUR für den Gehaltsabschluss und Personalaufstockungen. Aus Rücklagen werden insbesondere die Sanierung und Ausweitung der Justizanstalt Göllersdorf iHv 15,0 Mio. EUR im Jahr 2024 sowie 5 Mio. EUR für die Digitalisierung bedeckt.
Der finanzierungswirksame betriebliche Sachaufwand wird deutlich um 208,4 Mio. EUR erhöht. Dieser verteilt sich neben Inflationsanpassungen im Wesentlichen auf Beiträge zu den Kosten der Verteidigung im Strafverfahren (+67,2 Mio. EUR), die Justizanstalten (+39 Mio. EUR) bzw. die Anhebung der Gebühren für Sachverständige (+26,5 Mio. EUR). Im Strafvollzug werden insbesondere für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), medizinische Leistungen, die forensische Nachbetreuung und erforderliches Personal in der Justizbetreuungsagentur (einschließlich für die Erweiterung der Justizanstalt Asten) höhere Mittel zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 13‑Justiz sowie im Ministerratsvortrag vom 18. Oktober 2023 12.516 Planstellen bzw. Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 135. Die Steigerungen beziehen sich insbesondere auf unterschiedliche Bereiche der Zentralstelle (+28), auf Gerichte und Staatsanwaltschaften (+97) und den Strafvollzug (+10). Im BFRG‑E 2024-2027 sind keine weiteren Steigerungen bis 2026 vorgesehen. Zum Stichtag 1. Juni 2023 waren 97 % der Planstellen besetzt.
Das BMJ hat vier relevante Wirkungsziele, die mit jeweils drei bis fünf aussagekräftigen Indikatoren gemessen werden. Im BVA 2020 wurden die Wirkungsziele für die UG 13‑Justiz grundlegend überarbeitet und seither großteils beibehalten, jedoch wurden zwei aussagekräftige Kennzahlen im BVA‑E 2024 neu aufgenommen. Dies betrifft die Anzahl der innerhalb von sechs Monaten erledigten Verfahren im Bundesverwaltungsgericht sowie die Wiederkehrerquote in den Strafvollzug. Während bei mehr als der Hälfte der Kennzahlen der Zielwert 2022 überschritten wurde, wurden einzelne Zielwerte der Indikatoren aus unterschiedlichen Gründen verfehlt. Bei den Zielwerten der Kennzahlen ab 2024 erfolgten neben gleichbleibenden und erhöhten Zielwerten auch einige Reduktionen nach Zielverfehlungen in Vorjahren.