Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2023

UG 13-Justiz Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 13‑Justiz vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 13-Justiz Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz steigen laut Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) gegen­über dem BVA 2023 um 14,9 % bzw. 310,9 Mio. EUR auf 2.397,9 Mio. EUR an. Dies ist die fünfte Anhebung des Budgets seit dem BVA 2020 und bedeutet, dass mittler­weile sämtliche Auszahlungs­bereiche in der UG 13 entsprechend dem Bedarf budgetiert sind.

Ab 2025 fallen die Ober­grenzen des BFRG‑E 2024‑2027, da die Inflation bzw. Gehalts­steigerungen ab 2025 sowie einige neue Initiativen ab 2025, wie die Kosten­übernahme für die Verteidigung (2024: 70 Mio. EUR) oder die Mehr­kosten für die Homosexuellen­entschädigung (2024: 10 Mio. EUR), nicht berücksichtigt sind. In Folge­jahren könnten somit Erhöhungen der Ober­grenzen oder entsprechende Einsparungen erforderlich werden. Für den BVA‑E 2024 wurden gemäß den Vorgaben des BMF die geplanten Einzahlungen in der UG 13 auf 1,52 Mrd. EUR gesenkt, was vor allem mit gefallenen Grundbuchs­gebühren aufgrund geringerer Transaktionen bzw. niedrigeren Verkaufs­preisen begründet wird.

Die Steigerungen gegenüber dem BVA 2023 verteilen sich auf unterschiedliche Budget­positionen, wobei die Justiz kein Schwerpunkt­kapitel im Strategie­bericht ist, sondern Schwer­punkte aus Vorjahren und ausreichende budgetäre Ausstattung der einzelnen Teil­bereiche der Justiz der letzten Jahre fort­gesetzt werden. Der Personal­aufwand steigt um 100,3 Mio. EUR für den Gehalts­abschluss und Personal­aufstockungen. Aus Rücklagen werden insbesondere die Sanierung und Ausweitung der Justizanstalt Göllersdorf iHv 15,0 Mio. EUR im Jahr 2024 sowie 5 Mio. EUR für die Digitalisierung bedeckt.

Der finanzierungs­wirksame betriebliche Sach­aufwand wird deutlich um 208,4 Mio. EUR erhöht. Dieser verteilt sich neben Inflationsanpassungen im Wesentlichen auf Beiträge zu den Kosten der Verteidigung im Straf­verfahren (+67,2 Mio. EUR), die Justiz­anstalten (+39 Mio. EUR) bzw. die Anhebung der Gebühren für Sach­verständige (+26,5 Mio. EUR). Im Straf­vollzug werden insbesondere für die Unter­bringung gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetz­buch (StGB), medizinische Leistungen, die forensische Nach­betreuung und erforderliches Personal in der Justiz­betreuungs­agentur (einschließlich für die Erweiterung der Justiz­anstalt Asten) höhere Mittel zur Verfügung gestellt.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 13‑Justiz sowie im Ministerrats­vortrag vom 18. Oktober 2023 12.516 Plan­stellen bzw. Vollbeschäftigungs­äquivalente (VBÄ) vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 135. Die Steigerungen beziehen sich insbesondere auf unterschiedliche Bereiche der Zentral­stelle (+28), auf Gerichte und Staats­anwaltschaften (+97) und den Straf­vollzug (+10). Im BFRG‑E 2024-2027 sind keine weiteren Steigerungen bis 2026 vorgesehen. Zum Stichtag 1. Juni 2023 waren 97 % der Plan­stellen besetzt.

Das BMJ hat vier relevante Wirkungs­ziele, die mit jeweils drei bis fünf aussage­kräftigen Indikatoren gemessen werden. Im BVA 2020 wurden die Wirkungs­ziele für die UG 13‑Justiz grundlegend überarbeitet und seither großteils beibehalten, jedoch wurden zwei aussage­kräftige Kennzahlen im BVA‑E 2024 neu aufgenommen. Dies betrifft die Anzahl der innerhalb von sechs Monaten erledigten Verfahren im Bundes­verwaltungs­gericht sowie die Wiederkehrer­quote in den Straf­vollzug. Während bei mehr als der Hälfte der Kennzahlen der Zielwert 2022 überschritten wurde, wurden einzelne Zielwerte der Indikatoren aus unterschiedlichen Gründen verfehlt. Bei den Zielwerten der Kennzahlen ab 2024 erfolgten neben gleichbleibenden und erhöhten Zielwerten auch einige Reduktionen nach Ziel­verfehlungen in Vorjahren.