Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 14‑Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,02 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies einen Anstieg um 21,0 %. Der Anteil der UG 14 an den Gesamtauszahlungen des Bundes liegt bei 3,3 % und soll bis 2027 auf 3,9 % steigen. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt, sondern durch Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
Die budgetierten Auszahlungen 2024 steigen um 697,1 Mio. EUR (+21,0 %). Die Steigerungen schaffen die Basis, die Investitionen deutlich um 474,9 Mio. EUR bzw. 66,7 % zu erhöhen. Auch der Sachaufwand wird um 8,8 % angehoben, die sich vor allem bei Munition (+30 Mio. EUR), Bekleidung und Ausrüstung (+19,4 Mio. EUR), Werkleistungen (+23,1 Mio. EUR) sowie Energie (+16,2 Mio. EUR) niederschlagen. Der Personalaufwand steigt um 8,4 %, die aus Bezugserhöhungen und dem Struktureffekt resultieren, da keine zusätzlichen Planstellen vorgesehen sind.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in allen Jahren entsprechend dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV‑FinG) an und werden in Hinblick auf die Teuerung angepasst. Die Auszahlungsobergrenze steigt von 4,2 Mrd. EUR im Jahr 2024 (inkl. Ermächtigung für 185 Mio. EUR) auf 4,3 Mrd. EUR im Jahr 2025, 4,8 Mrd. EUR im Jahr 2026 und 5,0 Mrd. EUR im Jahr 2027. Die Steigerungsrate zum jeweiligen Vorjahr beträgt 2,4 % für 2025 und 10,8 % für 2026.
Das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV‑FinG) soll die mittel- und langfristige Finanzierung der Landesverteidigung rechtlich absichern, um damit "schrittweise die militärischen Fähigkeiten" zu verbessern und sieht eine Erhöhung des Budgets für die Landesverteidigung vor. Entsprechend dem BVA‑E 2024 betragen die Ausgaben in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten im Jahr 2024 unter Einbeziehung der Pensionsauszahlungen für Heeresangehörige 0,95 % des prognostizierten BIP 2024 und steigen für 2027 auf 1,02 % des erwarteten BIP 2027. Unter Heranziehung des zuletzt festgestellten BIP 2022 für sämtliche Jahre (Berechnungsweise im Landesverteidigungsbericht) erhöht sich der Anteil auf 1,07 % des BIP für 2024 und auf 1,31 % des BIP für 2027.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 14‑Militärische Angelegenheiten 21.849 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen fallen gegenüber dem BVA 2023 nur unwesentlich um 5 Planstellen aufgrund von technischen Änderungen. Für das Jahr 2023 ist für das Ressort laut Ministerratsvortrag vom 18. Oktober 2023 ein VBÄ-Zielwert von 21.451 vorgesehen. Im BFRG‑E 2024‑2027 sind ab 2024 keine Änderungen geplant. Im BMLV waren zum Stichtag 1. Juni 2023 20.256 Mitarbeiter:innen (VBÄ) beschäftigt, das entspricht einem Anteil von 92,7 % der Planstellen im Personalplan.
Das BMLV hat im BVA‑E 2024 für die UG 14‑Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Das WZ 1 wurde im Lichte des beabsichtigten Beschlusses des LV‑FinG und der einhergehenden Erhöhung des Budgets der UG 14 bereits im BVA 2023 angepasst und beibehalten. Auch die Indikatoren wurden im BVA 2023 umfassend geändert, um auf die geänderte Sicherheitslage und die veränderten strategischen Rahmenbedingungen einzugehen. Sechs Kennzahlen, wie etwa zur Versorgungssicherheit, zur Luftraumüberwachung oder zur Fähigkeit der Panzertruppe, wurden im BVA 2023 neu aufgenommen und im BVA‑E 2024 beibehalten. Die neuen Indikatoren haben einen wesentlichen Bezug zu den genehmigten Budgeterhöhungen.