Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 14.11.2023

UG 14-Militärische Angelegenheiten Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 14‑Militärische Angelegen­heiten vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024-2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 14-Militärische Angelegenheiten Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 14‑Militärische Angelegenheiten im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,02 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies einen Anstieg um 21,0 %. Der Anteil der UG 14 an den Gesamt­auszahlungen des Bundes liegt bei 3,3 % und soll bis 2027 auf 3,9 % steigen. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen im Ergebnis­haushalt nicht berücksichtigt, sondern durch Abschreibungen auf die Nutzungs­dauer verteilt werden.

Die budgetierten Auszahlungen 2024 steigen um 697,1 Mio. EUR (+21,0 %). Die Steigerungen schaffen die Basis, die Investitionen deutlich um 474,9 Mio. EUR bzw. 66,7 % zu erhöhen. Auch der Sach­aufwand wird um 8,8 % angehoben, die sich vor allem bei Munition (+30 Mio. EUR), Bekleidung und Ausrüstung (+19,4 Mio. EUR), Werkleistungen (+23,1 Mio. EUR) sowie Energie (+16,2 Mio. EUR) niederschlagen. Der Personal­aufwand steigt um 8,4 %, die aus Bezugs­erhöhungen und dem Struktur­effekt resultieren, da keine zusätzlichen Planstellen vorgesehen sind.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in allen Jahren entsprechend dem Landes­verteidigungs-Finanzierungs­gesetz (LV‑FinG) an und werden in Hinblick auf die Teuerung angepasst. Die Auszahlungs­ober­grenze steigt von 4,2 Mrd. EUR im Jahr 2024 (inkl. Ermächtigung für 185 Mio. EUR) auf 4,3 Mrd. EUR im Jahr 2025, 4,8 Mrd. EUR im Jahr 2026 und 5,0 Mrd. EUR im Jahr 2027. Die Steigerungs­rate zum jeweiligen Vorjahr beträgt 2,4 % für 2025 und 10,8 % für 2026.

Das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV‑FinG) soll die mittel- und langfristige Finanzierung der Landes­verteidigung rechtlich absichern, um damit "schrittweise die militärischen Fähigkeiten" zu verbessern und sieht eine Erhöhung des Budgets für die Landes­verteidigung vor. Entsprechend dem BVA‑E 2024 betragen die Ausgaben in der UG 14‑Militärische Angelegen­heiten im Jahr 2024 unter Einbeziehung der Pensions­auszahlungen für Heeres­angehörige 0,95 % des prognostizierten BIP 2024 und steigen für 2027 auf 1,02 % des erwarteten BIP 2027. Unter Heranziehung des zuletzt festgestellten BIP 2022 für sämtliche Jahre (Berechnungs­weise im Landes­verteidigungs­bericht) erhöht sich der Anteil auf 1,07 % des BIP für 2024 und auf 1,31 % des BIP für 2027.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 14‑Militärische Angelegenheiten 21.849 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen fallen gegen­über dem BVA 2023 nur unwesentlich um 5 Plan­stellen aufgrund von technischen Änderungen. Für das Jahr 2023 ist für das Ressort laut Ministerrats­vortrag vom 18. Oktober 2023 ein VBÄ-Zielwert von 21.451 vorgesehen. Im BFRG‑E 2024‑2027 sind ab 2024 keine Änderungen geplant. Im BMLV waren zum Stich­tag 1. Juni 2023 20.256 Mit­arbeiter:innen (VBÄ) beschäftigt, das entspricht einem Anteil von 92,7 % der Planstellen im Personal­plan.

Das BMLV hat im BVA‑E 2024 für die UG 14‑Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungs­ziele festgelegt. Das WZ 1 wurde im Lichte des beabsichtigten Beschlusses des LV‑FinG und der einhergehenden Erhöhung des Budgets der UG 14 bereits im BVA 2023 angepasst und beibehalten. Auch die Indikatoren wurden im BVA 2023 umfassend geändert, um auf die geänderte Sicherheits­lage und die veränderten strategischen Rahmen­bedingungen einzugehen. Sechs Kenn­zahlen, wie etwa zur Versorgungs­sicherheit, zur Luftraum­überwachung oder zur Fähigkeit der Panzer­truppe, wurden im BVA 2023 neu aufgenommen und im BVA‑E 2024 beibehalten. Die neuen Indikatoren haben einen wesentlichen Bezug zu den genehmigten Budget­erhöhungen.