Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 15‑Finanzverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 1,72 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 13,4 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um 13,0 % auf 1,74 Mrd. EUR.
Durch die BMG-Novelle 2022 kam es beim Budget der UG 15-Finanzverwaltung zu einer wesentlichen Aufgabenerweiterung mit einer deutlichen Erhöhung des Budgets. Dabei wurden die Bereiche "Digitalisierung", "Telekommunikation, Breitband, Sicherheitsforschung" und "Bergbau" in die UG 15 transferiert. Da die budgetäre Umschichtung im Jahr 2022 unterjährig per 1. Juli erfolgte, enthält der BVA 2022 für diese Bereiche keine Jahresbeträge. Daher ist der Vergleich der im BVA‑E 2023 veranschlagten Aus- und Einzahlungen mit dem BVA 2022 verzerrt.
Der im BVA‑E 2023 veranschlagte Auszahlungsanstieg iHv 204,1 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der ganzjährigen Berücksichtigung der umgeschichteten Bereiche, aus höheren Personalauszahlungen sowie aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln für die Digitalisierungsoffensive in der Finanzverwaltung und den weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen (z. B. im Bereich der Plattform "oesterreich.gv.at" und dem Unternehmensserviceportal "usp.gv.at").
Die budgetierten Einzahlungen steigen um 127,9 % auf 300,4 Mio. EUR an. Der Anstieg ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass für die Einzahlungen aus öffentlichen Erträgen (Förderzins, Bergbau) im BVA 2022 infolge der BMG-Novelle nur ein geringer Betrag umgeschichtet wurde, diese im BVA‑E 2023 aber in voller Höhe (149,1 Mio. EUR) veranschlagt werden. Bei den Einzahlungen aus Einhebungsvergütungen im Zollbereich wird ein Anstieg um 6,1 Mio. EUR auf 78,4 Mio. EUR budgetiert.
Im BFRG‑E 2023-2026 steigen die Auszahlungen im Planungszeitraum um durchschnittlich 4,1 % pro Jahr auf 1,75 Mrd. EUR im Jahr 2026 an. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in der (überschneidenden) Planungsperiode 2023 bis 2025 um insgesamt 232,5 Mio. EUR bzw. 4,9 %. Dies ist in erster Linie auf zusätzliche Mittel für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung (z. B. Ausbau der Plattform "oesterreich.gv.at" und des Unternehmensserviceportals "usp.gv.at") und für die Zollabwicklung aufgrund der Entwicklungen im eCommerce Bereich zurückzuführen. Die höher erwarteten Inflationsraten dürften zu höheren Personalauszahlungen führen. Die Auszahlungsobergrenze für 2023 liegt aufgrund einer budgetierten Rücklagenentnahme unter dem BVA‑E 2023.
Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind mit 17,5 Mio. EUR im Jahr 2023 vergleichsweise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungswirksame Dotierung von Personalrückstellungen sowie Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im Ergebnishaushalt zurückzuführen. Demgegenüber stehen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen.
Der Rücklagenstand erhöhte sich im Jahr 2022 per 30. September 2022 um 525,2 Mio. EUR und betrug damit zu diesem Zeitpunkt 881,7 Mio. EUR. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Übertragung von Rücklagen aus anderen Untergliederungen im Zuge der BMG-Novelle 2022 iHv rd. 555 Mio. EUR abzüglich eines Rücklagenverzichts des BMF zugunsten des BKA iHv rd. 30 Mio. EUR. Im BVA‑E 2023 sind Rücklagenentnahmen iHv 169,2 Mio. EUR budgetiert. Diese betreffen insbesondere den Breitbandausbau mit 100,5 Mio. EUR.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 15‑‑Finanzverwaltung 12.249 Planstellen vorgesehen. Im Zuge der BMG-Novelle 2022 wurden der Bereich "Digitalisierung" mit 99 Planstellen sowie die Bereiche "Telekom, Breitband, Sicherheitsforschung" und "Bergbau" mit insgesamt 236 Planstellen in die UG 15 transferiert. Diese Planstellen sind im (novellierten) BFG 2022 bereits enthalten. Für 2023 ist nun ein weiterer Anstieg um 10 Planstellen vorgesehen. Im BFRG‑E 2023-2026 ist dann ein gleichbleibender Stand bis 2026 geplant. Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr 2023 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ‑Zielwert von 11.428 vorgegeben. Das entspricht im Jahr 2023 einem Anteil von 93,3 % der Planstellen im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ‑Zielwert 2022 sieht der Ministerrat bis 2026 eine VBÄ-Zielerhöhung um 59 VBÄ vor. Diese betreffen überwiegend weitere personelle Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Emissionshandel, Zoll und dem "Predictive Analytics Competence Center".
Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 15‑Finanzverwaltung insgesamt fünf Wirkungsziele (bisher vier) und 19 Kennzahlen (bisher 15) festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurde das Wirkungsziel 5 aufgrund der Kompetenzverschiebungen im Zuge der BMG‑Novelle 2022 neu aufgenommen. Es betrifft die "Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030". Der erste Teil des Wirkungsziels zur Steigerung des Digitalisierungsgrads war bisher in der UG 40‑Wirtschaft angesiedelt. Es wurde um den ebenfalls hinzugekommenen Bereich des Breitbandausbaus erweitert. Die übrigen Wirkungsinformationen blieben gegenüber dem BVA 2022 weitgehend unverändert. Bei einzelnen Kennzahlen wurden die Zielwerte teilweise an aktuelle Entwicklungen angepasst, bei den Maßnahmen wurden nur wenige Anpassungen vorgenommen.