Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2022

UG 15-Finanzverwaltung Budget 2023

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 15‑Finanz­verwaltung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 15-Finanzverwaltung Budget 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 15‑Finanz­ver­waltung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv 1,72 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 13,4 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um 13,0 % auf 1,74 Mrd. EUR.

Durch die BMG-Novelle 2022 kam es beim Budget der UG 15-Finanzverwaltung zu einer wesentlichen Aufgaben­erweiterung mit einer deutlichen Erhöhung des Budgets. Dabei wurden die Bereiche "Digitalisierung", "Telekommunikation, Breitband, Sicherheitsforschung" und "Bergbau" in die UG 15 transferiert. Da die budgetäre Umschichtung im Jahr 2022 unterjährig per 1. Juli erfolgte, enthält der BVA 2022 für diese Bereiche keine Jahres­beträge. Daher ist der Vergleich der im BVA‑E 2023 veranschlagten Aus- und Einzahlungen mit dem BVA 2022 verzerrt.

Der im BVA‑E 2023 veranschlagte Auszahlungsanstieg iHv 204,1 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der ganz­jährigen Berücksichtigung der umgeschichteten Bereiche, aus höheren Personalauszahlungen sowie aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln für die Digi­talisierungs­offensive in der Finanzverwaltung und den weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen (z. B. im Bereich der Plattform "oesterreich.gv.at" und dem Unternehmens­service­portal "usp.gv.at").

Die budgetierten Einzahlungen steigen um 127,9 % auf 300,4 Mio. EUR an. Der Anstieg ist überwiegend darauf zurück­zuführen, dass für die Einzahlungen aus öffentlichen Erträgen (Förderzins, Bergbau) im BVA 2022 infolge der BMG-Novelle nur ein geringer Betrag umgeschichtet wurde, diese im BVA‑E 2023 aber in voller Höhe (149,1 Mio. EUR) veran­schlagt werden. Bei den Einzahlungen aus Einhebungs­vergütungen im Zoll­bereich wird ein Anstieg um 6,1 Mio. EUR auf 78,4 Mio. EUR budgetiert.

Im BFRG‑E 2023-2026 steigen die Auszahlungen im Planungs­zeitraum um durchschnittlich 4,1 % pro Jahr auf 1,75 Mrd. EUR im Jahr 2026 an. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in der (über­schneidenden) Planungs­periode 2023 bis 2025 um insgesamt 232,5 Mio. EUR bzw. 4,9 %. Dies ist in erster Linie auf zusätzliche Mittel für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung (z. B. Ausbau der Plattform "oesterreich.gv.at" und des Unternehmens­service­­portals "usp.gv.at") und für die Zoll­abwicklung aufgrund der Entwicklungen im eCommerce Bereich zurückzuführen. Die höher erwarteten Inflations­raten dürften zu höheren Personal­aus­zahlungen führen. Die Auszahlungs­ober­grenze für 2023 liegt aufgrund einer budgetierten Rücklagen­entnahme unter dem BVA‑E 2023.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind mit 17,5 Mio. EUR im Jahr 2023 ver­gleichsweise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungs­wirksame Dotier­ung von Personalrückstellungen sowie Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im Ergebnishaushalt zurückzuführen. Demgegenüber stehen im Finanzie­rungs­haushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen.

Der Rücklagenstand erhöhte sich im Jahr 2022 per 30. September 2022 um 525,2 Mio. EUR und betrug damit zu diesem Zeitpunkt 881,7 Mio. EUR. Dieser Anstieg resultiert im Wesentli­chen aus einer Übertragung von Rücklagen aus anderen Untergliederungen im Zuge der BMG-Novelle 2022 iHv rd. 555 Mio. EUR abzüglich eines Rücklagenverzichts des BMF zu­gunsten des BKA iHv rd. 30 Mio. EUR. Im BVA‑E 2023 sind Rücklagenentnahmen iHv 169,2 Mio. EUR budgetiert. Diese betreffen insbesondere den Breitbandausbau mit 100,5 Mio. EUR.

Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 15‑‑Finanz­verwaltung 12.249 Planstellen vor­gesehen. Im Zuge der BMG-Novelle 2022 wurden der Bereich "Digitalisierung" mit 99 Plan­stellen sowie die Bereiche "Telekom, Breitband, Sicherheits­forschung" und "Bergbau" mit ins­gesamt 236 Planstellen in die UG 15 transferiert. Diese Planstellen sind im (novellierten) BFG 2022 bereits enthalten. Für 2023 ist nun ein weiterer Anstieg um 10 Planstellen vorgese­hen. Im BFRG‑E 2023-2026 ist dann ein gleichbleibender Stand bis 2026 geplant. Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Plan­stellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr 2023 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ‑Zielwert von 11.428 vorgegeben. Das entspricht im Jahr 2023 einem Anteil von 93,3 % der Plan­stellen im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ‑Zielwert 2022 sieht der Ministerrat bis 2026 eine VBÄ-Zielerhöhung um 59 VBÄ vor. Diese betreffen überwiegend weitere personelle Schwer­punkt­setzungen in den Bereichen Emissionshandel, Zoll und dem "Predictive Analytics Competence Center".

Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 15‑Finanz­verwaltung insgesamt fünf Wirkungsziele (bisher vier) und 19 Kennzahlen (bisher 15) festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurde das Wirkungsziel 5 aufgrund der Kompetenz­verschiebungen im Zuge der BMG‑Novelle 2022 neu aufgenommen. Es betrifft die "Steigerung des Digitalisierungs­grades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sicherstellung einer flächendeckenden Verfüg­barkeit mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030". Der erste Teil des Wirkungs­ziels zur Steigerung des Digitalisierungsgrads war bisher in der UG 40‑Wirtschaft angesiedelt. Es wurde um den ebenfalls hinzu­gekommenen Bereich des Breitbandausbaus erweitert. Die übrigen Wirkungsinformationen blieben gegenüber dem BVA 2022 weitgehend unverändert. Bei einzelnen Kennzahlen wurden die Zielwerte teilweise an aktuelle Entwicklungen ange­passt, bei den Maßnahmen wurden nur wenige Anpassungen vorgenommen.