Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 15.11.2023

UG 15-Finanzverwaltung Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 15‑Finanz­verwaltung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 15-Finanzverwaltung Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 15‑Finanz­verwaltung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv 2,02 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 17,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um 16,6 % auf 2,03 Mrd. EUR.

Der im BVA‑E 2024 veranschlagte Auszahlungs­anstieg iHv 298,6 Mio. EUR resultiert vor allem aus deutlich höher veranschlagten Auszahlungen für den Breitband­ausbau (+171,4 Mio. EUR) sowie aus einem höheren Personal­aufwand (+92,2 Mio. EUR) bzw. betrieblichen Sach­aufwand (+19,6 Mio. EUR). Weitere Erhöhungen betreffen Projekte im Bereich der Sicherheits­forschung (+13,3 Mio. EUR) und Projekte zum Technologie­transfer und zu regionalen Innovations­systemen sowie Projekte im Bereich Bergbau wie z. B. eine Explorations­offensive Rohstoffe (+10,6 Mio. EUR). Die Mittel für Projekte im Bereich Digitalisierung werden hingegen niedriger veranschlagt als im Vorjahr (‑15,0 Mio. EUR).

Die budgetierten Einzahlungen steigen um 7,4 % auf 322,7 Mio. EUR an. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höher veranschlagte Einzahlungen aus Einhebungs­vergütungen im Zoll­bereich zurückzuführen, bei denen ein Anstieg um 19,9 Mio. EUR auf 98,3 Mio. EUR budgetiert wird. Die Einzahlungen aus öffentlichen Erträgen (Förderzins, Bergbau) sind im BVA‑E 2024 mit 149,1 Mio. EUR gleich hoch budgetiert wie im Vorjahr.

Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 in der (überschneidenden) Planungs­periode 2024 bis 2026 um insgesamt 278 Mio. EUR bzw. 5,4 %. Die höheren Auszahlungs­ober­grenzen sind im Wesentlichen auf die Anpassung der Auszahlungen für Personal und betrieblichen Sach­aufwand infolge der nun höher erwarteten Inflation und auf zusätzliche Mittel für Sicherheits­forschung und Bergbau (Explorations­offensive) zurückzuführen.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes in der Untergliederung sind mit 7,3 Mio. EUR im Jahr 2024 vergleichs­weise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungs­wirksame Dotierung von Personal­rückstellungen sowie Abschreibungen von Sach­anlagen und immateriellen Vermögens­werten im Ergebnishaushalt zurück­zuführen. Demgegenüber stehen im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen und Perioden­abgrenzungen beim Personal- und Transfer­aufwand.

Der Rücklagen­stand beträgt per 30. September 2023 895,5 Mio. EUR. Im BVA‑E 2024 sind Rücklagen­entnahmen iHv 259,2 Mio. EUR insbesondere für den Breitband­ausbau budgetiert. Daraus ergibt sich ein Rücklagen­rest von 636,4 Mio. EUR.

Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 15‑Finanzverwaltung 12.385 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegen­über dem BVA 2023 um insgesamt 136. Die zusätzlichen Plan­stellen betreffen zu einem großen Teil die Steuer- und Zoll­verwaltung (+80) und die Zentral­leitung (+36). Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Plan­stellen sind die VBÄ‑Zielwerte. Für das Jahr 2024 wird dem gesamten Ressort ein VBÄ-Zielwert von 11.601 vorgegeben. Das entspricht im Jahr 2024 einem Anteil von 93,7 % der Plan­stellen im Personal­plan.

Das Bundesministerium für Finanzen hat im BVA‑E 2024 für die UG 15‑Finanz­verwaltung insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt. Die Wirkungs­ziele wurden gegenüber dem BVA 2023 weitgehend beibehalten, nur das WZ 5 wurde textuell angepasst. Bei der Kennzahl 15.1.3 zur Betrugs­bekämpfung im Bereich der Umsatz­steuer wurde die Berechnungs­methode geändert. Darüber hinaus wurden bei einigen Kennzahl die Zielwerte für 2024 leicht angepasst. Die Maßnahmen zu den Wirkungs­zielen bleiben weitgehend gleich, nur zum WZ 5, das die Digitalisierungs­agenden und den Breitband­ausbau betrifft, wurde die Umsetzung der Digitalen Kompetenz­offensive als Maßnahme hinzugefügt und die Maßnahme zur Umsetzung digitaler Leuchtturm­projekte um die elektronische Ausweis­plattform mit der ersten Ausprägung des digitalen Führerscheins erweitert.