Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 15‑Finanzverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 2,02 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 17,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um 16,6 % auf 2,03 Mrd. EUR.
Der im BVA‑E 2024 veranschlagte Auszahlungsanstieg iHv 298,6 Mio. EUR resultiert vor allem aus deutlich höher veranschlagten Auszahlungen für den Breitbandausbau (+171,4 Mio. EUR) sowie aus einem höheren Personalaufwand (+92,2 Mio. EUR) bzw. betrieblichen Sachaufwand (+19,6 Mio. EUR). Weitere Erhöhungen betreffen Projekte im Bereich der Sicherheitsforschung (+13,3 Mio. EUR) und Projekte zum Technologietransfer und zu regionalen Innovationssystemen sowie Projekte im Bereich Bergbau wie z. B. eine Explorationsoffensive Rohstoffe (+10,6 Mio. EUR). Die Mittel für Projekte im Bereich Digitalisierung werden hingegen niedriger veranschlagt als im Vorjahr (‑15,0 Mio. EUR).
Die budgetierten Einzahlungen steigen um 7,4 % auf 322,7 Mio. EUR an. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höher veranschlagte Einzahlungen aus Einhebungsvergütungen im Zollbereich zurückzuführen, bei denen ein Anstieg um 19,9 Mio. EUR auf 98,3 Mio. EUR budgetiert wird. Die Einzahlungen aus öffentlichen Erträgen (Förderzins, Bergbau) sind im BVA‑E 2024 mit 149,1 Mio. EUR gleich hoch budgetiert wie im Vorjahr.
Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 in der (überschneidenden) Planungsperiode 2024 bis 2026 um insgesamt 278 Mio. EUR bzw. 5,4 %. Die höheren Auszahlungsobergrenzen sind im Wesentlichen auf die Anpassung der Auszahlungen für Personal und betrieblichen Sachaufwand infolge der nun höher erwarteten Inflation und auf zusätzliche Mittel für Sicherheitsforschung und Bergbau (Explorationsoffensive) zurückzuführen.
Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind mit 7,3 Mio. EUR im Jahr 2024 vergleichsweise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungswirksame Dotierung von Personalrückstellungen sowie Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im Ergebnishaushalt zurückzuführen. Demgegenüber stehen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen und Periodenabgrenzungen beim Personal- und Transferaufwand.
Der Rücklagenstand beträgt per 30. September 2023 895,5 Mio. EUR. Im BVA‑E 2024 sind Rücklagenentnahmen iHv 259,2 Mio. EUR insbesondere für den Breitbandausbau budgetiert. Daraus ergibt sich ein Rücklagenrest von 636,4 Mio. EUR.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 15‑Finanzverwaltung 12.385 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 136. Die zusätzlichen Planstellen betreffen zu einem großen Teil die Steuer- und Zollverwaltung (+80) und die Zentralleitung (+36). Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ‑Zielwerte. Für das Jahr 2024 wird dem gesamten Ressort ein VBÄ-Zielwert von 11.601 vorgegeben. Das entspricht im Jahr 2024 einem Anteil von 93,7 % der Planstellen im Personalplan.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im BVA‑E 2024 für die UG 15‑Finanzverwaltung insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Wirkungsziele wurden gegenüber dem BVA 2023 weitgehend beibehalten, nur das WZ 5 wurde textuell angepasst. Bei der Kennzahl 15.1.3 zur Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer wurde die Berechnungsmethode geändert. Darüber hinaus wurden bei einigen Kennzahl die Zielwerte für 2024 leicht angepasst. Die Maßnahmen zu den Wirkungszielen bleiben weitgehend gleich, nur zum WZ 5, das die Digitalisierungsagenden und den Breitbandausbau betrifft, wurde die Umsetzung der Digitalen Kompetenzoffensive als Maßnahme hinzugefügt und die Maßnahme zur Umsetzung digitaler Leuchtturmprojekte um die elektronische Ausweisplattform mit der ersten Ausprägung des digitalen Führerscheins erweitert.