Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 16‑Öffentliche Abgaben im Finanzierungshaushalt Einzahlungen iHv insgesamt 51,32 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Rückgang um 7,4 %. Allerdings sind die Auswirkungen der COVID‑19‑Krise im BVA 2020 weitgehend unberücksichtigt, sodass dieser deutlich unterschritten werden wird. Per Ende September sind die Einzahlungen aus den Öffentlichen Nettoabgaben um 7,0 Mrd. EUR niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es ist daher davon auszugehen, dass es im Vergleich zum Erfolg 2020 zu einem Einzahlungsanstieg kommen wird.
Der Rückgang gegenüber dem BVA 2020 ist im Wesentlichen eine Folge der stark eingebrochenen Wirtschaftsleistung und der neuen diskretionären Maßnahmen zur Konjunkturbelebung (z. B. Senkung Einkommensteuer, Verlustrücktrag, temporäre Umsatzsteuersenkung). Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich aus den erwarteten Rückflüssen aus gestundeten Abgaben. Die im BVA‑E 2021 veranschlagten Bruttoabgaben sinken im Vergleich zum BVA 2020 um insgesamt 7,65 Mrd. EUR auf 84,55 Mrd. EUR. Zu den größten Rückgängen kommt es bei der Körperschaftsteuer (3,4 Mrd. EUR), bei der Veranlagten Einkommensteuer (1,6 Mrd. EUR) und bei der Umsatzsteuer (1,25 Mrd. EUR). Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden gehen entsprechend um insgesamt 3,84 Mrd. EUR zurück. Der EU‑Beitrag steigt hingegen um 0,4 Mrd. EUR auf 3,7 Mrd. EUR, der Anstieg ist eine Folge der Grundsatzeinigung auf den neuen mehrjährigen EU‑Finanzrahmen 2021‑2027.
Seit der Budgetvorlage am 14. Oktober haben sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen infolge der stark steigenden Infektionszahlen und des dadurch erforderlichen zweiten Lockdowns erneut verschlechtert. Das WIFO legte in diesem Zusammenhang am 5. November 2020 eine aktualisierte Prognose vor. Aus diesem Grund wurde im Budgetausschuss ein Abänderungsantrag zum BFG‑E 2021 eingebracht, der unter anderem eine Korrektur der veranschlagten Bruttoabgaben und der Ab‑Überweisungen vorsieht. Die veranschlagten Einzahlungen der UG 16‑Öffentliche Abgaben sinken dadurch um 997,23 Mio. EUR auf 50,32 Mrd. EUR. Bei den Bruttoabgaben sieht der Abänderungsantrag eine Reduktion um 1,5 Mrd. EUR auf 83,05 Mrd. EUR vor.
Im Ergebnishaushalt der UG 16‑Öffentliche Abgaben werden Einzahlungen und Erträge in selber Höhe veranschlagt, obwohl aufgrund des hohen Volumen an derzeit gestundeten Abgaben von einer deutlichen Abweichung im Budgetvollzug auszugehen ist. Im BVA‑E 2021 sind nicht finanzierungswirksame Aufwendungen iHv 0,95 Mrd. EUR für Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen budgetiert, dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum BVA 2020 um 0,2 Mrd. EUR. Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der derzeit ausgesetzten Abgabenforderungen im nächsten Jahr abgeschrieben werden muss.
Die COVID‑19‑Krise hat sowohl aufgrund der Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen als auch durch die starke Inanspruchnahme der Steuererleichterungen (Stundungen, Raten) massive Auswirkungen auf die UG 16‑Öffentliche Abgaben. Per 15. Oktober 2020 beträgt das Volumen an ausgesetzten Abgabenforderungen rd. 2,61 Mrd. EUR, wobei das BMF davon ausgeht, dass ein erheblicher Teil davon 2021 zurück in den Bundeshaushalt fließt. Durch den deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 sinkt bei den meisten Abgaben die Bemessungsgrundlage. Für 2021 ist zwar eine leichte Erholung der Konjunktur zu erwarten, aufgrund der geringeren Ausgangsbasis wirkt dieser Effekt allerdings noch nach. Die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung führen 2021 zu einem Rückgang der Bruttoabgaben von ungefähr 5,9 Mrd. EUR.
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 enthält eine mittelfristige Prognose zur Einzahlungsentwicklung. In der Periode 2021 bis 2024 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Einzahlungen von 5 % ausgegangen. Dieser starke Anstieg resultiert im Wesentlichen aus nur temporär wirkenden Maßnahmen (z. B. temporäre Umsatzsteuersenkung, Verlustrücktrag) und der erwarteten Wirtschaftserholung. Eine mit dem Regierungsprogramm 2020‑2024 geplante zweite Etappe der Einkommensteuerreform bzw. weitere steuerliche Maßnahmen sind in dieser Planung nicht berücksichtigt.
Das BMF hat im BVA‑E 2021 für die UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 blieben die Ziele unverändert. Die Entwicklung der insgesamt sechs Kennzahlen ist zum Teil an die Wirtschafts- und Beschäftigungslage gekoppelt, sodass die Zielwerte entsprechend angepasst wurden. Die Maßnahmen blieben unverändert. Wie in den Vorjahren enthält die Wirkungsinformation keine Wirkungsziele, die sich auf ökologische Aspekte bzw. auf Verteilungsaspekte beziehen. Allerdings wurde zum Wirkungsziel 1 mit dem BVA 2020 eine Kennzahl mit einem ökologischen Schwerpunkt (Kennzahl 16.1.3‑"Anteil alternativer Antriebe an PKW‑Neuzulassungen") aufgenommen, die auch im BVA‑E 2021 beibehalten wird. Die COVID‑19‑Krise hat insbesondere auf die Zielerreichung des Wirkungsziel 2 zum Abbau negativer Erwerbsanreize im Abgabensystem eine Auswirkung, weil die gewählten Kennzahlen (z. B. Bruttolohnsumme) stark an die Konjunkturentwicklung gekoppelt sind. Die Wirkungsziele selbst sind davon nicht betroffen, weil es sich um strukturelle Ziele zur Abgabenstruktur handelt.