Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 16‑Öffentliche Abgaben im Finanzierungshaushalt Einzahlungen iHv insgesamt 65,92 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 8,98 Mrd. EUR oder 15,8 %. Allerdings wird der BVA 2022 im Budgetvollzug deutlich überschritten werden, sodass der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2022 geringer ausfallen wird. Per Ende September sind die Einzahlungen aus den Öffentlichen Nettoabgaben um 8,3 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, während der BVA 2022 für das Gesamtjahr einen Rückgang gegenüber dem Erfolg 2021 von 3,3 % vorsieht. Die Erträge sind gleich hoch budgetiert wie die Einzahlungen, weshalb sich im Ergebnishaushalt dieselbe Entwicklung wie im Finanzierungshaushalt ergibt.
Die Öffentlichen Bruttoabgaben werden im BVA‑E 2023 mit 109,1 Mrd. EUR veranschlagt, wobei es gegenüber dem BVA 2022, der deutlich überschritten werden wird, insbesondere bei der Körperschaftsteuer (+3,5 Mrd. EUR), der Umsatzsteuer (+3,2 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+1,9 Mrd. EUR) zu Einzahlungsanstiegen kommt. Für die nationale CO2‑Bepreisung werden Einzahlungen iHv 1,0 Mrd. EUR veranschlagt. Hohe inflationsbedingte Anstiege bei den für das Abgabenaufkommen wesentlichen nominellen volkswirtschaftlichen Kennzahlen (z. B. Lohnsumme, Privatkonsum) führen zu einem kräftigen Aufkommenswachstum, das durch die im Rahmen der Teuerungs-Entlastungspakete und der Ökosozialen Steuerreform (ÖSSR) beschlossenen Maßnahmen gedämpft wird.
Auch die Ab‑Überweisungen steigen aufgrund der prognostizierten Abgabenentwicklung gegenüber dem BVA 2022 deutlich an. Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden steigen um 5,3 % bzw. 5,2 % auf 19,7 Mrd. EUR bzw. 13,5 Mrd. EUR. Damit fällt der Anstieg etwas moderater aus als jener der Bruttoabgaben, was vor allem auf den Finanzausgleichsrhythmus zurückzuführen ist. Darüber hinaus fließen die Einzahlungen aus der CO2‑Bepreisung, die zum Anstieg der Bruttosteuern beitragen, zur Gänze an den Bund. Der EU-Beitrag wird im BVA‑E 2023 mit 3,6 Mrd. EUR gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2022. Für eine Ab‑Überweisung an Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung der CO2‑Bepreisung werden 90 Mio. EUR budgetiert.
Im Ergebnishaushalt der UG 16‑Öffentliche Abgaben werden Einzahlungen und Erträge in selber Höhe veranschlagt, sodass aus der Veranschlagung keine Rückschlüsse auf die Annahmen des BMF hinsichtlich der Rückzahlung von gestundeten Abgaben oder eines möglichen Abbaus der hohen Abgabenguthaben möglich sind. Im BVA‑E 2023 sind jedoch nicht finanzierungswirksame Aufwendungen iHv 0,65 Mrd. EUR für Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen budgetiert, diese sind damit um 0,3 Mrd. EUR geringer veranschlagt als im BVA 2022. Die niedrigere Budgetierung könnte darauf zurückzuführen sein, dass mittlerweile ein erheblicher Teil der im Zuge der COVID‑19‑Krise gestundeten Abgaben rückgeführt wurde und nun von geringeren Zahlungsausfällen ausgegangen wird.
Die Abgabenentwicklung wird in der Planungsperiode beträchtlich durch die zuletzt beschlossenen diskretionären Maßnahmen beeinflusst. Zu Beginn des Planungszeitraums dämpfen die temporären Maßnahmen zur Teuerungsentlastung das Aufkommen, diese führen 2023 zu Mindereinnahmen bei den Bruttoabgaben von rd. 2,25 Mrd. EUR. Die Abgeltung der kalten Progression dämpft hingegen vor allem mittel- und langfristig das Abgabenwachstum. Auch die mit der ÖSSR beschlossenen Maßnahmen, die in der Planungsperiode weiter schrittweise in Kraft treten, beeinflussen die Abgabenentwicklung.
Der Strategiebericht 2023 bis 2026 enthält eine mittelfristige Prognose zur Einzahlungsentwicklung. In der Periode 2023 bis 2026 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Einzahlungen aus den Öffentlichen Nettoabgaben von 5,1 % ausgegangen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den erwarteten nominelle Zuwächsen bei den für die Abgabenentwicklung relevanten volkswirtschaftlichen Indikatoren, dem Auslaufen temporärer Maßnahmen und den steigenden Einnahmen aus der CO2‑Bepreisung. Die Abgeltung der kalten Progression und die mit der ÖSSR beschlossenen Maßnahmen dämpfen diesen Effekt allerdings.
Trotz neuer Maßnahmen mit beträchtlichen Mindereinnahmen und der ungünstigeren (realen) Konjunkturaussichten steigen die erwarteten Steuereinnahmen im Vergleich zur bisherigen Budgetplanung infolge der höheren nominellen Wirtschaftsleistung beträchtlich an. Im BVA‑E 2023 werden nunmehr mit 109,1 Mrd. EUR um fast 5 Mrd. EUR höhere Einnahmen aus den Bruttosteuern erwartet als noch im Frühjahr für 2023. Zu Zuwächsen gegenüber der Planung vom Frühjahr kommt es insbesondere bei der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und den Kapitalertragsteuern. In den Folgejahren steigen die Unterschiede zur bisherigen Planung weiter an.
Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt. Die Zielerreichung von Wirkungsziel 1 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Mit dem BVA‑E 2023 wurde die Kennzahl 16.1.5 zur CO2‑Reduktion infolge des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems neu aufgenommen. Als Zielwert wird für 2023 eine Reduktion gegenüber dem Basisjahr 2019 um 0,931 Mio. Tonnen CO2‑‑Äquivalente ausgewiesen. Die Maßnahme zu diesem Wirkungsziel wurde konkretisiert und um den Aspekt des mit der ÖSSR eingeführten nationalen Emissionszertifikatehandels erweitert. Das Wirkungsziel 2 zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote durch die Setzung positiver Erwerbsanreize ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Bei diesem Wirkungsziel kam es zu keinen Änderungen, nur die Zielwerte zu den drei Kennzahlen wurden an die aktuelle Beschäftigungsentwicklung angepasst.