Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 184,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 10,9 % (18,5 Mio. EUR). Die Steigerung ist im Wesentlichen auf einen Anstieg beim Personalaufwand für eine höhere Anzahl an Stellen aufgrund der Einrichtung der Bundesdisziplinarbehörde, des Staatssekretariats und der Übernahme von Planstellen aus dem BKA aufgrund der BMG‑Novelle zurückzuführen. Weitere Erhöhungen betreffen im Sachaufwand die Bundesdisziplinarbehörde und eine IKT-Konsolidierung mit Hilfe der BRZ GmbH. Im Transferaufwand steigen die Auszahlungen.
In den Jahren bis 2023 sinkt die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) auf 180,5 Mio. EUR. Rücklagenentnahmen sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG‑E nicht berücksichtigt.
Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport 274 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen um insgesamt 41, die zusätzlichen Planstellen ergeben sich durch den Transfer von 10 Planstellen aufgrund der BMG-Novelle aus der UG 10‑Bundeskanzleramt in die UG 17 für Kunst und Kultur, insbesondere für Förderabrechnungen des Bereichs. 17 Planstellen sind für die neu zu errichtende Bundesdisziplinarbehörde vorgesehen und 14 Planstellen sind für den Mehrbedarf des Präsidiums für den Bereich Kunst und Kultur aufgrund der BMG‑Novelle erforderlich. Für das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist im Personalplan für das Jahr 2020 und 2021 eine Überschreitungsermächtigung um bis zu 75 Planstellen vorgesehen. Im BFRG‑E 2020‑2023 bleiben die Planstellen bis 2022 auf gleichem Niveau (349 Planstellen) und sinken 2023 um 3 Planstellen auf 346.
Das BMKÖS hat im BVA‑E 2020 für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA2019 wurde eine neue Kennzahl für das WZ 1 eingefügt (Anzahl der Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr im Bundesdienst), die die Messung des Wirkungsziels im Hinblick auf Diversität ergänzt.