Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 07.05.2020

UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport Budget 2020

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2020 (BFG‑E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport Budget 2020 / PDF, 886 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlags­beträgen und den Angaben zur Wirkungs­orientierung die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berück­sichtigt, sieht für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 184,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 10,9 % (18,5 Mio. EUR). Die Steigerung ist im Wesentlichen auf einen Anstieg beim Personal­aufwand für eine höhere Anzahl an Stellen aufgrund der Einrichtung der Bundes­disziplinar­behörde, des Staats­sekretariats und der Über­nahme von Plan­stellen aus dem BKA aufgrund der BMG‑Novelle zurück­zuführen. Weitere Erhöhungen betreffen im Sach­aufwand die Bundes­disziplinar­behörde und eine IKT-Konsolidierung mit Hilfe der BRZ GmbH. Im Transfer­aufwand steigen die Aus­zahlungen.

In den Jahren bis 2023 sinkt die Auszahlungs­ober­grenze im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) auf 180,5 Mio. EUR. Rücklagen­entnahmen sind dabei in den Auszahlungs­ober­grenzen des BFRG‑E nicht berück­sichtigt.

Für das Jahr 2020 sind im Personal­plan der UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport 274 Plan­stellen vor­gesehen. Die Plan­stellen steigen um insgesamt 41, die zusätzlichen Plan­stellen ergeben sich durch den Transfer von 10 Plan­stellen aufgrund der BMG-Novelle aus der UG 10‑Bundes­kanzler­amt in die UG 17 für Kunst und Kultur, insbesondere für Förder­abrechnungen des Bereichs. 17 Plan­stellen sind für die neu zu errichtende Bundes­disziplinar­behörde vor­gesehen und 14 Plan­stellen sind für den Mehr­bedarf des Präsidiums für den Bereich Kunst und Kultur auf­grund der BMG‑Novelle erforderlich. Für das Bundes­ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist im Personal­plan für das Jahr 2020 und 2021 eine Über­schreitungs­ermächtigung um bis zu 75 Plan­stellen vorgesehen. Im BFRG‑E 2020‑2023 bleiben die Plan­stellen bis 2022 auf gleichem Niveau (349 Plan­stellen) und sinken 2023 um 3 Plan­stellen auf 346.

Das BMKÖS hat im BVA‑E 2020 für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport insgesamt vier Wirkungs­ziele fest­gelegt, gegen­über dem BVA2019 wurde eine neue Kenn­zahl für das WZ 1 eingefügt (Anzahl der Menschen mit einem Behinderungs­grad von 70 % oder mehr im Bundes­dienst), die die Messung des Wirkungs­ziels im Hinblick auf Diversität ergänzt.