Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2023

UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget‑untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 348,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies eine Erhöhung um 10,6 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Die höheren Auszahlungen gehen im Wesentlichen auf den neu eingeführten Energie­kosten­zuschuss für Non‑Profit-Organisationen (EKZ‑NPO) iHv 60 Mio. EUR und unter­schiedliche Sport­infra­struktur­projekte (insbesondere die Alpine Ski-WM Saalbach 2025, den Neubau des ÖFB-Trainingszentrums und die Sanierung des Eiskanals Innsbruck-Igls) zurück. Auszahlungs­mindernd wirken im Jahr 2024 die wegfallenden Mittel für den NPO-Unterstützungs­­fonds iHv 30,5 Mio. EUR.

Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 werden die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 nach oben angepasst. In den Jahren 2024 und 2025 betrifft dies vor allem den neuen EKZ-NPO sowie verschiedene Sport­infra­struktur­projekte. Für den EKZ-NPO ist im BFG‑E 2024 zusätzlich noch eine Ermächtigung iHv 50,0 Mio. EUR enthalten. Im weiteren Verlauf des Finanz­rahmens fallen diese wieder weg, was zu einem Absinken der Mittel auf 247,0 Mio. EUR im Jahr 2026 bzw. 248,0 Mio. EUR im Jahr 2027 führt.

Für das Jahr 2024 sind in Personal­plan der UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport 324 Plan­stellen vorgesehen, sie steigen damit gegen­über dem BVA 2023 um 5 Stellen. Zudem werden im Personal­plan 2024 bis zu 40 Plan­stellen als Überschreitungs­ermächtigung angegeben, die bereits in früheren BFG auf­genommen waren und vorübergehende Personal­aufnahmen ermöglichen sollen. Im BFRG‑E 2024‑2027 sind jährlich 364 Plan­stellen (inklusive Ermächtigung) vorgesehen.

Das BMKÖS hat im BVA‑E 2024 für die UG 17‑Öffentlicher Dienst und Sport insgesamt fünf Wirkungs­ziele fest­gelegt, von denen zwei den öffentlichen Dienst und drei den Sport betreffen. Der Fokus des Wirkungs­ziels 2 ("Das Bundes­ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schafft Rahmen­bedingungen für eine innovative und zukunfts­fitte öffentliche Verwaltung") wurde deutlich verändert und damit als neu eingestuft. Neu aufgenommen wird für dieses Wirkungs­ziel eine aus Sicht des Budget­dienstes wesentliche Kenn­zahl zur Übernahme­quote von Lehrlingen in den Bundes­dienst. Bei den Skills der Bundes­bediensteten wird auf den zukunfts­notwendigen Bereich der Digitalisierung fokussiert. Die Wirkungs­ziele und Kennzahlen zum Bereich Sport bleiben im Wesentlichen gleich.