Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 18‑Fremdenwesen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 314,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 eine Reduktion um 16,9 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Dies ist vor allem auf die erwartete geringere Anzahl an zu versorgenden AsylwerberInnen zurückzuführen. Die Auszahlungen bleiben im Verlauf des BFRG‑E 2021-2024 weitgehend konstant. Für 2021 sind 2 Mio. EUR zusätzlich für die Krisenbewältigung budgetiert.
Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 18‑Fremdenwesen 1.642 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 140, was insbesondere auf die Übertragung von Bundesbediensteten in die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH) zurückzuführen ist. Im BFRG‑E 2021-2024 ist für 2022 eine weitere Reduktion iHv 50 Planstellen vorgesehen, ab 2023 bleiben diese konstant.
Das BMI hat für die UG 18‑Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020 gleich geblieben sind. Auch die Kennzahlen wurden weitgehend beibehalten, nur bei der Qualitätskennzahl „Bescheide 1. Instanz vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde die Berechnungsmethode geändert. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem SDG‑Ziel Nr. 10 "Weniger Ungleichheiten" zugeordnet. Die Wirkungsziele und die entsprechenden Indikatoren könnten durch die COVID‑19-Krise betroffen sein, wobei das BMI eine abschließende Beurteilung erst im Rahmen der Evaluierung der Wirkungsziele abgeben kann. Von der COVID‑19-Krise jedenfalls betroffen wird die Kennzahl zur Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen, deren Umsetzung teilweise eingeschränkt ist.