Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 06.11.2020

UG 18-Fremdenwesen Budget 2021

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 18‑Fremden­wesen vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2021 (BFG‑E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2021‑2024 (BFRG‑E 2021‑2024) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 18-Fremdenwesen Budget 2021 / PDF, 896 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 18‑Fremden­wesen im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv ins­gesamt 314,8 Mio. EUR vor. Im Ver­gleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 eine Reduktion um 16,9 %. Bei den Aufwen­dungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Dies ist vor allem auf die erwartete geringere Anzahl an zu versorg­enden Asyl­werberInnen zurückzuführen. Die Auszah­lungen bleiben im Verlauf des BFRG‑E 2021-2024 weit­gehend konstant. Für 2021 sind 2 Mio. EUR zusätzlich für die Krisen­bewältigung budgetiert.

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 18‑Fremdenwesen 1.642 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken gegen­über dem BVA 2020 um insgesamt 140, was insbesondere auf die Über­tragung von Bundes­bediensteten in die Bundes­agentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leistungen Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH) zurückzuführen ist. Im BFRG‑E 2021-2024 ist für 2022 eine weitere Reduktion iHv 50 Plan­stellen vorgesehen, ab 2023 bleiben diese konstant.

Das BMI hat für die UG 18‑Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020 gleich geblieben sind. Auch die Kenn­zahlen wurden weitgehend beibehalten, nur bei der Qualitäts­kennzahl „Bescheide 1. Instanz vor dem Bundes­amt für Fremden­wesen und Asyl (BFA)“ wurde die Berechnungs­methode geändert. Die Wirkungs­ziele der UG 18 sind dem SDG‑Ziel Nr. 10 "Weniger Ungleichheiten" zugeordnet. Die Wirkungs­ziele und die entsprech­enden Indika­toren könnten durch die COVID‑19-Krise betroffen sein, wobei das BMI eine abschließende Beurtei­lung erst im Rahmen der Evaluierung der Wirkungs­ziele abgeben kann. Von der COVID‑19-Krise jedenfalls betroffen wird die Kenn­zahl zur Anzahl der gesamten Außer­landes­bringungen, deren Umsetzung teilweise eingeschränkt ist.