Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 18‑Fremdenwesen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 788,1 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023, der in Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die steigenden Asylwerber:innen bereits auf 1.054,8 Mio. EUR erhöht wurde, bedeutet dies für 2024 einen Rückgang um 266,7 Mio. EUR oder 25,3 %. Der Rückgang ist vor allem auf die geringer als erwarteten Auszahlungen für Vertriebene aus der Ukraine und eine erwartete rückläufige Zahl an Grundversorgten zurückzuführen. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die budgetierten Auszahlungen 2024 sinken gegenüber dem BVA 2023 um 266,7 Mio. EUR (‑25,3 %) auf 788,1 Mio. EUR. Die wesentlichen Gründe für die Reduktion betreffen die geringeren Transfers an die Länder für die Grundversorgung sowie die Transfers an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU-GmbH) für die Bundesbetreuung. Als Grundlage für die Budgetierung 2024 wurde laut BMI von einem Rückgang auf 3.200 Versorgte in Bundesbetreuung (Durchschnitt 2023: 3.900) und 76.000 Länderbetreute, davon 43.000 Ukrainevertriebene (Durchschnitt 3. Quartal 2023: 77.411, davon 41.500 Ukrainevertriebene zum Stichtag 30. Oktober 2023) ausgegangen. Budgetsteigerungen betreffen die Rechtsberatung, Rückkehrhilfen sowie Transportleistungen und sind zu einem wesentlichen Teil auf die Forcierung der freiwilligen Rückkehr zurückzuführen.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 sinken die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027. Für das Jahr 2024 erfolgte eine Reduktion um 165,5 Mio. EUR bzw. 18,8 % auf 716,2 Mio. EUR, insbesondere da die Zusatzaufwendungen für die Vertriebenen aus der Ukraine geringer ausfielen als erwartet. Mit dem BFRG‑E 2024-2027 werden die Auszahlungsobergrenzen auf 583,0 Mio. EUR im Jahr 2025, auf 551,7 Mio. EUR im Jahr 2026 bzw. auf 547,8 Mio. EUR im Jahr 2027 reduziert.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 18‑Fremdenwesen wie bereits im Vorjahr 1.620 Planstellen vorgesehen, die über den Zeitraum des BFRG‑E 2024-2027 konstant bleiben. Gegenüber dem BVA 2022 stiegen die Planstellen um insgesamt 39, die überwiegend aus der UG 11‑Inneres aufgrund einer Geschäftseinteilungsänderung transferiert wurden. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2023 beträgt für die Untergliederung 1.256 Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) und entspricht damit einem Anteil von 77,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2023.
Das BMI hat für die UG 18‑Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2023 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem SDG 10 — Weniger Ungleichheiten zugeordnet. Nachdem 2022 nach Ende der COVID‑19-Auswirkungen die Zielwerte der Indikatoren bereits erreicht werden konnten, werden bei diesen für 2024 einige Verbesserungen angestrebt. Bei den meisten Kennzahlen werden vom BMI für die Jahre 2024 und 2025 dieselben Zielwerte angesetzt, da es sich um eine mittelfristige Planung handelt.