Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2023

UG 18-Fremdenwesen Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 18‑Fremden­wesen vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 18-Fremdenwesen Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 18‑Fremden­wesen im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 788,1 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023, der in Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die steigenden Asyl­werber:innen bereits auf 1.054,8 Mio. EUR erhöht wurde, bedeutet dies für 2024 einen Rückgang um 266,7 Mio. EUR oder 25,3 %. Der Rückgang ist vor allem auf die geringer als erwarteten Auszahlungen für Vertriebene aus der Ukraine und eine erwartete rückläufige Zahl an Grund­versorgten zurückzuführen. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Die budgetierten Auszahlungen 2024 sinken gegenüber dem BVA 2023 um 266,7 Mio. EUR (‑25,3 %) auf 788,1 Mio. EUR. Die wesentlichen Gründe für die Reduktion betreffen die geringeren Transfers an die Länder für die Grund­versorgung sowie die Transfers an die Bundes­agentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU-GmbH) für die Bundes­betreuung. Als Grund­lage für die Budgetierung 2024 wurde laut BMI von einem Rückgang auf 3.200 Versorgte in Bundes­betreuung (Durchschnitt 2023: 3.900) und 76.000 Länder­betreute, davon 43.000 Ukraine­vertriebene (Durch­schnitt 3. Quartal 2023: 77.411, davon 41.500 Ukraine­vertriebene zum Stichtag 30. Oktober 2023) ausgegangen. Budget­steigerungen betreffen die Rechts­beratung, Rückkehr­hilfen sowie Transport­leistungen und sind zu einem wesentlichen Teil auf die Forcierung der freiwilligen Rückkehr zurückzuführen.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 sinken die Auszahlungs­obergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027. Für das Jahr 2024 erfolgte eine Reduktion um 165,5 Mio. EUR bzw. 18,8 % auf 716,2 Mio. EUR, insbesondere da die Zusatz­aufwendungen für die Vertriebenen aus der Ukraine geringer ausfielen als erwartet. Mit dem BFRG‑E 2024-2027 werden die Auszahlungs­obergrenzen auf 583,0 Mio. EUR im Jahr 2025, auf 551,7 Mio. EUR im Jahr 2026 bzw. auf 547,8 Mio. EUR im Jahr 2027 reduziert.

Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 18‑Fremden­wesen wie bereits im Vorjahr 1.620 Plan­stellen vorgesehen, die über den Zeit­raum des BFRG‑E 2024-2027 konstant bleiben. Gegenüber dem BVA 2022 stiegen die Plan­stellen um insgesamt 39, die überwiegend aus der UG 11‑Inneres aufgrund einer Geschäfts­einteilungs­änderung transferiert wurden. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2023 beträgt für die Unter­gliederung 1.256 Voll­beschäftigungs­äquivalente (VBÄ) und entspricht damit einem Anteil von 77,5 % der Plan­stellen des Finanz­jahres 2023.

Das BMI hat für die UG 18‑Fremden­wesen insgesamt zwei Wirkungs­ziele festgelegt, die gegen­über dem BVA 2023 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem SDG 10 — Weniger Ungleich­heiten zugeordnet. Nachdem 2022 nach Ende der COVID‑19-Auswirkungen die Ziel­werte der Indikatoren bereits erreicht werden konnten, werden bei diesen für 2024 einige Verbesserungen angestrebt. Bei den meisten Kenn­zahlen werden vom BMI für die Jahre 2024 und 2025 dieselben Ziel­werte angesetzt, da es sich um eine mittelfristige Planung handelt.