Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.05.2020

UG 20-Arbeit Budget 2020

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 20‑Arbeit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2020 (BFG‑E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 20-Arbeit Budget 2020 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlags­beträgen und den Angaben zur Wirkungs­orientierung die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 8,4 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 1,6 %. Dieser Anstieg ist auf höhere variable Aus­zahlungen insbesondere für Leistungen nach dem Arbeitslosen­versicherungs­gesetz (AlVG) zurück­zuführen. Die veranschlagten Einzahlungen fallen im Vergleich zum Vorjahreserfolg und zum BVA 2019 leicht, wobei die Schätzung der Arbeitslosen­versicherungs­beiträge noch auf der WIFO‑Prognose vom Dezember 2019 beruht und eine etwaige Auflösung der Arbeits­markt­rücklage nicht budgetiert wird.

Die konjunkturellen Rahmen­bedingungen haben sich seit der Vorlage des BVA‑E 2020 durch das Fort­schreiten der COVID‑19-Pandemie massiv verschlechtert, wodurch es zu einem deutlichen Anstieg der Arbeits­losigkeit gekommen ist. Ende April 2020 waren 571.477 Personen arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg um rd. 210.000 Personen im Vergleich zum April 2019. Bis zum 15. März entsprach die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen in etwa dem Vergleichs­wert des Vor­jahres Das WIFO erwartet derzeit in der Haupt­variante seiner Prognose vom April im Jahres­durchschnitt eine Arbeitslosen­quote von 8,7 % (2019: 7,4 %), das entspricht fast 355.000­Arbeitslosen (2019: 301.328). In einem pessimistischen Szenario wird sogar ein Anstieg auf 9,1 % angenommen.

Die COVID‑19‑Pandemie hat aufgrund der gestiegenen Arbeitslosig­keit massive Aus­wirkungen auf die Gebarung der UG 20‑Arbeit im Finanz­jahr 2020. Zu einer Voranschlags­über­schreitung wird es insbesondere aufgrund der stark in Anspruch genommenen Kurz­arbeit (aktueller Rahmen am 8. Mai 2020: 10 Mrd. EUR) und dem höheren Bedarf für passive Leistungen (z. B. Arbeitslosen geld) kommen. Auch im Bereich der fixen Auszahlungen ist mit einer Voranschlags­über­schreitung zu rechnen, die Bedeckung könnte über die Arbeits­markt­rücklage und den COVID‑19‑Krisenbewältigungs­fonds erfolgen. Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen den BVA‑E 2020 verfehlen. 

In den Jahren bis 2023 liegt die jährliche Steigerungs­rate der Auszahlungs­ober­grenzen im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) zwischen 1,9 % (2021) und 3,0 % (2023). Der Anteil an den Gesamt­auszahlungen des Bundes­budgets bleibt im Planungs­zeitraum weit­gehend konstant bei knapp über 10 %. Aufgrund der COVID‑19‑Pandemie ist auch in den nächsten Jahren mit höheren Aus­zahlungen zu rechnen.

Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes in der UG 20‑Arbeit sind gering und insbesondere auf Abschreibungen von sonstigen Forderungen im Bereich der Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung und aus der Dotierung von Rück­stellungen für Jubiläums­zuwendungen sowie auf nicht konsumierte Urlaube zurück­zuführen.

Für das Jahr 2020 sind im Personal­plan der UG 20‑Arbeit 390 Plan­stellen vor­gesehen (2019: 401), im BFRG‑E 2020‑2023 bleibt die Zahl der Plan­stellen bis 2023 unverändert. Die Plan­stellen der UG 20 betreffen zur Gänze die Arbeits­inspektion. Die Umschichtungen im Zusammenhang mit dem geänderten Bundes­ministerien­gesetz, im Rahmen derer die Arbeits­markt­agenden in das neu geschaffen Bundes­ministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) transferiert wurden, haben keine Aus­wirkungen auf den Personal­plan der UG 20.

Die UG 20‑Arbeit umfasst fünf Wirkungs­ziele, welche direkt mit dem SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum zusammen­hängen. Gegen­über dem BVA 2019 wurden dabei zwei Kenn­zahlen hinzu­gefügt (Beschäftigungs­quote älterer Frauen und Dauer der registrierten Arbeits­losig­keit). Bei elf Kenn­zahlen wurden die Ziel­zustände in Richtung der erreichten Ist­zustände des Jahres 2019 angepasst. Durch die COVID‑19‑Pandemie sind vor allem die Wirkungs­ziele 2 bis 5, die auf Beschäftigung und Arbeits­losig­keit abzielen, negativ betroffen. Die jeweiligen Ziele werden im Jahr 2020 nicht erreicht werden können.