Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 8,4 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 1,6 %. Dieser Anstieg ist auf höhere variable Auszahlungen insbesondere für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) zurückzuführen. Die veranschlagten Einzahlungen fallen im Vergleich zum Vorjahreserfolg und zum BVA 2019 leicht, wobei die Schätzung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge noch auf der WIFO‑Prognose vom Dezember 2019 beruht und eine etwaige Auflösung der Arbeitsmarktrücklage nicht budgetiert wird.
Die konjunkturellen Rahmenbedingungen haben sich seit der Vorlage des BVA‑E 2020 durch das Fortschreiten der COVID‑19-Pandemie massiv verschlechtert, wodurch es zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen ist. Ende April 2020 waren 571.477 Personen arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg um rd. 210.000 Personen im Vergleich zum April 2019. Bis zum 15. März entsprach die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen in etwa dem Vergleichswert des Vorjahres Das WIFO erwartet derzeit in der Hauptvariante seiner Prognose vom April im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 8,7 % (2019: 7,4 %), das entspricht fast 355.000Arbeitslosen (2019: 301.328). In einem pessimistischen Szenario wird sogar ein Anstieg auf 9,1 % angenommen.
Die COVID‑19‑Pandemie hat aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit massive Auswirkungen auf die Gebarung der UG 20‑Arbeit im Finanzjahr 2020. Zu einer Voranschlagsüberschreitung wird es insbesondere aufgrund der stark in Anspruch genommenen Kurzarbeit (aktueller Rahmen am 8. Mai 2020: 10 Mrd. EUR) und dem höheren Bedarf für passive Leistungen (z. B. Arbeitslosen geld) kommen. Auch im Bereich der fixen Auszahlungen ist mit einer Voranschlagsüberschreitung zu rechnen, die Bedeckung könnte über die Arbeitsmarktrücklage und den COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erfolgen. Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen den BVA‑E 2020 verfehlen.
In den Jahren bis 2023 liegt die jährliche Steigerungsrate der Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) zwischen 1,9 % (2021) und 3,0 % (2023). Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundesbudgets bleibt im Planungszeitraum weitgehend konstant bei knapp über 10 %. Aufgrund der COVID‑19‑Pandemie ist auch in den nächsten Jahren mit höheren Auszahlungen zu rechnen.
Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der UG 20‑Arbeit sind gering und insbesondere auf Abschreibungen von sonstigen Forderungen im Bereich der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und aus der Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie auf nicht konsumierte Urlaube zurückzuführen.
Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 20‑Arbeit 390 Planstellen vorgesehen (2019: 401), im BFRG‑E 2020‑2023 bleibt die Zahl der Planstellen bis 2023 unverändert. Die Planstellen der UG 20 betreffen zur Gänze die Arbeitsinspektion. Die Umschichtungen im Zusammenhang mit dem geänderten Bundesministeriengesetz, im Rahmen derer die Arbeitsmarktagenden in das neu geschaffen Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) transferiert wurden, haben keine Auswirkungen auf den Personalplan der UG 20.
Die UG 20‑Arbeit umfasst fünf Wirkungsziele, welche direkt mit dem SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum zusammenhängen. Gegenüber dem BVA 2019 wurden dabei zwei Kennzahlen hinzugefügt (Beschäftigungsquote älterer Frauen und Dauer der registrierten Arbeitslosigkeit). Bei elf Kennzahlen wurden die Zielzustände in Richtung der erreichten Istzustände des Jahres 2019 angepasst. Durch die COVID‑19‑Pandemie sind vor allem die Wirkungsziele 2 bis 5, die auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit abzielen, negativ betroffen. Die jeweiligen Ziele werden im Jahr 2020 nicht erreicht werden können.