Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 05.11.2021

UG 20-Arbeit Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 20‑Arbeit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 20-Arbeit Budget 2022 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9,12 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies eine Reduktion um 32,8 %. Die budgetierten Einzahlungen sind mit 8,04 Mrd. EUR um 5,7 % höher als im BVA 2021. Bei den Einzahlungen aus Arbeitslosen­ver­sicherungs­beiträgen wird im Vergleich zum BVA 2021 ein Anstieg um 6,0 % auf 7,76 Mrd. EUR veranschlagt. Dabei ist zu beachten, dass der BVA 2021 im Früh­jahr 2021 auf Basis der damals pessimistischeren Konjunktur­prognose angepasst wurde. Die bessere Wirtschafts­entwicklung im Jahr 2021 führt im Budget­vollzug zu niedrigeren Auszahlungen und höheren Einzahlungen.

Die im Vergleich zum BVA 2021 um 4,45 Mrd. EUR niedriger budgetierten Auszahlungen resultieren vor allem aus einem Rückgang der Kurz­arbeits­beihilfen (‑3,47 Mrd. EUR). Die sinkende Arbeitslosigkeit reduziert auch die Auszahlungen für Arbeitslosen­geld, Notstands­hilfe und die SV‑Beiträge für diese und weitere Leistungen nach dem Arbeitslosen­versicherungs­gesetz. Die budgetierten Auszahlungen im DB 20.01.02‑"Aktive Arbeitsmarkt­politik" steigen hingegen um 86,8 Mio. EUR. Darin sind Auszahlungen für das neue Programm Sprung­brett für Langzeit­beschäftigungs­lose sowie die weiter bestehende Corona‑Joboffensive enthalten.

Im Vergleich zum BFRG 2021‑2024 werden die Auszahlungs­ober­grenzen im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) in den Jahren 2022 bis 2024 gesenkt, vor allem weil die bessere Konjunktur­prognose zu geringer erwarteten variablen Aus­zahlungen (v. a. Arbeitslosen­geld, Notstands­hilfe und SV‑Beiträge für Leistungsempfänger­Innen) führt. Die fixen Auszahlungen (v. a. Förder­budget, Personal- und Sach­aufwand des AMS) für das Jahr 2022 sollen gegenüber dem BFRG 2021‑2024 um 161,5 Mio. EUR bzw. 7,1 % angehoben werden. Die Auszahlungs­ober­grenzen für die Jahre 2023 und 2024 sinken und sind deutlich geringer als im Jahr 2022.

Die Aufteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend führte dazu, dass das Personal und der Sach­aufwand für die Zentral­stelle des neuen Bundes­ministeriums für Arbeit seit Februar 2021 in der UG 20‑Arbeit verrechnet werden. Dadurch stieg die Anzahl der Plan­stellen um 235 an. Ab dem Jahr 2022 sind im Personal­plan zusätzliche 10 Plan­stellen vorge­sehen. Die übrigen 390 Plan­stellen bleiben konstant und betreffen zur Gänze die Arbeitsinspektion.

Das BMA hat im BVA‑E 2022 für die UG 20‑Arbeit insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt. Die Wirkungs­ziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammen­hang mit dem SDG 8 – Menschen­würdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum. Beim vierten Wirkungs­ziel wurde nun explizit die Reduktion der Langzeit­beschäftigungs­losigkeit aufgenommen, welche ein Ziel des Programm Sprung­brett ist. Die Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeits­indikatoren waren im Jahr 2020 negativ von der COVID‑19-Krise betroffen. Für die kommenden Jahre werden auf Basis der aktuellen Wirtschafts­prognosen Verbesserungen erwartet. Mit dem BVA‑E 2022 wurden drei neue Kennzahlen aufgenommen. Diese betreffen die Zahl der Langzeit­beschäftigungs­losen und die Arbeitslosen­quoten der Jugendlichen bzw. älteren Arbeit­nehmer:innen jeweils im Vergleich zur Gesamt­arbeitslosen­quote.