Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9,12 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies eine Reduktion um 32,8 %. Die budgetierten Einzahlungen sind mit 8,04 Mrd. EUR um 5,7 % höher als im BVA 2021. Bei den Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen wird im Vergleich zum BVA 2021 ein Anstieg um 6,0 % auf 7,76 Mrd. EUR veranschlagt. Dabei ist zu beachten, dass der BVA 2021 im Frühjahr 2021 auf Basis der damals pessimistischeren Konjunkturprognose angepasst wurde. Die bessere Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2021 führt im Budgetvollzug zu niedrigeren Auszahlungen und höheren Einzahlungen.
Die im Vergleich zum BVA 2021 um 4,45 Mrd. EUR niedriger budgetierten Auszahlungen resultieren vor allem aus einem Rückgang der Kurzarbeitsbeihilfen (‑3,47 Mrd. EUR). Die sinkende Arbeitslosigkeit reduziert auch die Auszahlungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und die SV‑Beiträge für diese und weitere Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die budgetierten Auszahlungen im DB 20.01.02‑"Aktive Arbeitsmarktpolitik" steigen hingegen um 86,8 Mio. EUR. Darin sind Auszahlungen für das neue Programm Sprungbrett für Langzeitbeschäftigungslose sowie die weiter bestehende Corona‑Joboffensive enthalten.
Im Vergleich zum BFRG 2021‑2024 werden die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) in den Jahren 2022 bis 2024 gesenkt, vor allem weil die bessere Konjunkturprognose zu geringer erwarteten variablen Auszahlungen (v. a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und SV‑Beiträge für LeistungsempfängerInnen) führt. Die fixen Auszahlungen (v. a. Förderbudget, Personal- und Sachaufwand des AMS) für das Jahr 2022 sollen gegenüber dem BFRG 2021‑2024 um 161,5 Mio. EUR bzw. 7,1 % angehoben werden. Die Auszahlungsobergrenzen für die Jahre 2023 und 2024 sinken und sind deutlich geringer als im Jahr 2022.
Die Aufteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend führte dazu, dass das Personal und der Sachaufwand für die Zentralstelle des neuen Bundesministeriums für Arbeit seit Februar 2021 in der UG 20‑Arbeit verrechnet werden. Dadurch stieg die Anzahl der Planstellen um 235 an. Ab dem Jahr 2022 sind im Personalplan zusätzliche 10 Planstellen vorgesehen. Die übrigen 390 Planstellen bleiben konstant und betreffen zur Gänze die Arbeitsinspektion.
Das BMA hat im BVA‑E 2022 für die UG 20‑Arbeit insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Wirkungsziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammenhang mit dem SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Beim vierten Wirkungsziel wurde nun explizit die Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit aufgenommen, welche ein Ziel des Programm Sprungbrett ist. Die Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsindikatoren waren im Jahr 2020 negativ von der COVID‑19-Krise betroffen. Für die kommenden Jahre werden auf Basis der aktuellen Wirtschaftsprognosen Verbesserungen erwartet. Mit dem BVA‑E 2022 wurden drei neue Kennzahlen aufgenommen. Diese betreffen die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen und die Arbeitslosenquoten der Jugendlichen bzw. älteren Arbeitnehmer:innen jeweils im Vergleich zur Gesamtarbeitslosenquote.