Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9.270,6 Mio. EUR vor, das sind 8,1 % der Gesamtauszahlungen des Bundeshaushalts. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 eine Reduktion um 628,3 Mio. EUR bzw. 6,3 %. Die budgetierten Einzahlungen steigen hingegen um 442,6 Mio. EUR bzw. 5,4 % an, sodass der Nettofinanzierungssaldo der UG 20 im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 einen deutlich geringeren Abgang aufweist. Bei den Aufwendungen bzw. Erträgen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die Reduktion der Auszahlungen begründet sich insbesondere durch geringere Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen im Rahmen der COVID‑19-Krisenbewältigung. Auch bei den für aktive Arbeitsmarktpolitik budgetierten Mitteln kommt es zu Rückgängen. Auszahlungen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung steigen nominell hingegen wegen der etwas höher erwarteten Arbeitslosigkeit und steigenden Bemessungsgrundlagen an. Im Jahresdurchschnitt werden im Jahr 2023 mit rd. 282.000 arbeitslosen Personen um 15.000 Personen mehr als im Jahr 2022 erwartet.
Die budgetierten Einzahlungen bestehen primär aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, welche um 8,2 % höher budgetiert sind. Neben einem erwarteten Beschäftigungsanstieg liegt dies hauptsächlich an höheren nominellen Löhnen pro beschäftigter Person. Die Nominallohnsumme soll gemäß aktueller Konjunkturprognose um 7,5 % gegenüber dem Jahr 2022 steigen.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in den Jahren 2023 bis 2025 um durchschnittlich 10,2 % an. Dabei sind sowohl die variablen Auszahlungen (vor allem Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und SV-Beiträge für Leistungsempfänger:innen) als auch die fixen Auszahlungen (vor allem Förderbudget, Personal- und Sachaufwand des AMS) im BFRG‑E 2023‑2026 höher. Bei den variablen Auszahlungen erfolgte eine Anpassung der nominellen Auszahlungsobergrenzen an die aktuellen Konjunkturprognosen. Die fixen Auszahlungen sind hingegen im Jahr 2024 auch nominell niedriger als im Jahr 2023. Bei einer in etwa konstanten Arbeitslosigkeit und steigenden Preisen würden damit die fixen Auszahlungen pro arbeitsloser Person inflationsbereinigt sinken.
Die Planstellen im Personalplan 2023 steigen gegenüber 2022 um 6 Planstellen in der Zentralstelle an. Neben diesen nunmehr 251 Planstellen in der Zentralstelle sind unverändert 390 Planstellen für die Arbeitsinspektion vorgesehen.
Das BMAW hat im BVA‑E 2023 für die UG 20‑Arbeit insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Wirkungsziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammenhang mit dem SDG 8 — Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Mit dem BVA‑E 2023 wurden die Kennzahlen weitgehend beibehalten, neu aufgenommen wurde eine Kennzahl zum Unterschied der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern. Die positive Erholung des Arbeitsmarkts im Jahr 2021 führte zur Erreichung der definierten Zielzustände bei den meisten Indikatoren. Auch im Jahr 2022 ist die Entwicklung bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bisher positiv. Zielwerte für die Zukunft wurden teilweise auf Basis der aktuellen Konjunkturprognose angepasst. Im Allgemeinen werden dabei die Zielwerte für Beschäftigungsquoten angehoben und jene für die Arbeitslosenquoten gesenkt.