Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 04.11.2022

UG 20-Arbeit Budget 2023

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 20‑Arbeit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 20-Arbeit Budget 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9.270,6 Mio. EUR vor, das sind 8,1 % der Gesamt­auszahlungen des Bundes­haushalts. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 eine Reduktion um 628,3 Mio. EUR bzw. 6,3 %. Die budgetierten Einzahlungen steigen hingegen um 442,6 Mio. EUR bzw. 5,4 % an, sodass der Netto­finanzierungs­saldo der UG 20 im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 einen deutlich geringeren Abgang aufweist. Bei den Aufwendungen bzw. Erträgen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Ent­wicklung.

Die Reduktion der Auszahlungen begründet sich insbesondere durch geringere Aus­zahlun­gen für Kurz­arbeits­beihilfen im Rahmen der COVID‑19-Krisenbewältigung. Auch bei den für aktive Arbeitsmarktpolitik budgetierten Mitteln kommt es zu Rück­gängen. Auszahlungen für Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung steigen nominell hingegen wegen der etwas höher erwarteten Arbeits­losigkeit und steigenden Bemessungs­grundlagen an. Im Jahres­­durchschnitt werden im Jahr 2023 mit rd. 282.000 arbeitslosen Personen um 15.000 Personen mehr als im Jahr 2022 erwartet.

Die budgetierten Einzahlungen bestehen primär aus Arbeitslosen­versicherungs­beiträgen, welche um 8,2 % höher budgetiert sind. Neben einem erwarteten Beschäftigungs­anstieg liegt dies hauptsächlich an höheren nominellen Löhnen pro beschäftigter Person. Die Nominal­­lohn­­summe soll gemäß aktueller Konjunktur­prognose um 7,5 % gegenüber dem Jahr 2022 steigen.

Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungs­obergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in den Jahren 2023 bis 2025 um durchschnittlich 10,2 % an. Dabei sind sowohl die variablen Auszahlungen (vor allem Arbeitslosen­geld, Notstands­hilfe und SV-Beiträge für Leistungs­empfänger:innen) als auch die fixen Auszahlungen (vor allem Förderbudget, Personal- und Sachaufwand des AMS) im BFRG‑E 2023‑2026 höher. Bei den variablen Aus­zahlungen erfolgte eine Anpassung der nominellen Auszahlungs­obergrenzen an die aktuellen Konjunktur­prognosen. Die fixen Auszahlungen sind hingegen im Jahr 2024 auch nominell niedriger als im Jahr 2023. Bei einer in etwa konstanten Arbeits­losigkeit und steigenden Preisen würden damit die fixen Auszahlungen pro arbeitsloser Person inflationsbereinigt sinken.

Die Planstellen im Personalplan 2023 steigen gegenüber 2022 um 6 Planstellen in der Zentralstelle an. Neben diesen nunmehr 251 Planstellen in der Zentralstelle sind unverändert 390 Planstellen für die Arbeits­inspektion vorgesehen.

Das BMAW hat im BVA‑E 2023 für die UG 20‑Arbeit insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Wirkungsziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammenhang mit dem SDG 8 — Menschen­würdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum. Mit dem BVA‑E 2023 wurden die Kenn­zahlen weitgehend beibehalten, neu aufgenommen wurde eine Kennzahl zum Unterschied der Beschäftigungs­quoten von Frauen und Männern. Die positive Erholung des Arbeits­markts im Jahr 2021 führte zur Erreichung der definierten Ziel­zustände bei den meisten Indikatoren. Auch im Jahr 2022 ist die Entwicklung bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bisher positiv. Zielwerte für die Zukunft wurden teilweise auf Basis der aktuellen Konjunktur­prognose ange­passt. Im Allgemeinen werden dabei die Zielwerte für Beschäftigungs­quoten angehoben und jene für die Arbeitslosen­quoten gesenkt.