Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2023

UG 20-Arbeit Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 20‑Arbeit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 20-Arbeit Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 20‑Arbeit im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9.470 Mio. EUR vor, das sind 7,7 % der Gesamt­auszahlungen des Bundes‑haushalts. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 199 Mio. EUR bzw. 2,1 %. Die budgetierten Ein­zahlungen steigen stärker um 764 Mio. EUR bzw. 8,9 % an, sodass der Abgang der UG 20 beim Netto­finanzierungs­saldo im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 weiter zurückgeht. In der zweck­gebundenen Gebarung (v. a. Ein­zahlungen aus Arbeitslosen­versicherungs­beiträgen abzüglich Leistungen für Arbeitslose, aktive Arbeitsmarktpolitik sowie Personal- und Sachaufwand des Arbeitsmarkt­service (AMS)) wird sogar ein leichter Überschuss iHv 66 Mio. EUR erwartet. Bei den Aufwendungen bzw. Erträgen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Auszahlungs­anstiege im Vergleich zum BVA 2023 betreffen das Arbeitslosen­geld und die Notstands­hilfe (+201 Mio. EUR) sowie SV‑Beiträge für Leistungen nach dem Arbeitslosen­versicherungs­gesetz (+164 Mio. EUR). Für Kurzarbeit sind im BVA‑E 2024 mit 20 Mio. EUR um 200 Mio. EUR weniger budgetiert, wobei im Jahr 2023 bis September nur 3 Mio. EUR benötigt wurden. Die veranschlagten Auszahlungen für die Bildungs­karenz (Weiter­bildungs­geld, Bildungs­teil­zeit) steigen weiter um 50 Mio. EUR. Die im DB 20.01.02-"Aktive Arbeitsmarktpolitik" budgetierten Auszahlungen sinken um 65 Mio. EUR, wobei eine höhere (nicht budgetierte) Auflösung der Arbeitsmarkt­rücklage geplant ist. Damit sollen die Auszahlungen für aktive Arbeitsmarkt­politik im Budget­vollzug nominell leicht ansteigen.

Einzahlungen aus Arbeitslosen­versicherungs­beiträgen sind im BVA‑E 2024 um 782 Mio. EUR bzw. 9,2 % höher budgetiert, wobei der Voranschlags­wert im Jahr 2023 überschritten werden wird. Der Anstieg der Lohn- und Gehalts­summe steigert die Einnahmen, während die Reduktion des Beitrags­satzes um 0,1 %-Punkte den Anstieg dämpft.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 im Jahr 2024 wegen der im Vergleich zur Vorjahres­planung höheren fixen Auszahlungen für aktive Arbeitsmarktpolitik. Ab dem Jahr 2025 sind sowohl die fixen als auch die variablen Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 niedriger als im alten Finanz­rahmen. Bei den variablen Auszahlungen steht dies in Zusammenhang mit der nunmehr etwas niedriger erwarteten Arbeitslosig­keit. Bei den fixen Zahlungen ist die Veränderung zum BFRG 2023‑2026 primär durch eine Änderung bei der Verwendung von Überschüssen in der zweck­gebundenen Gebarung erklärbar. Gemäß Budget­begleit­gesetz 2024 sollen diese nicht mehr an das AMS für die Arbeitsmarkt­rücklage ausbezahlt werden, sondern es soll eine haushalts­rechtliche Rücklage gebildet werden. Die Auszahlung findet dann erst bei der Verwendung für arbeitsmarkt­politische Maßnahmen und Förderungen statt.

Die Planstellen im Personal­plan 2024 steigen gegen­über 2023 um 28 Plan­stellen in der Zentral­stelle an. Neben diesen nunmehr 279 Plan­stellen in der Zentral­stelle sind unverändert 390 Plan­stellen für die Arbeits­inspektion vorgesehen.

Das BMAW hat im BVA‑E 2024 für die UG 20‑Arbeit insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt. Die Unter­gliederung trägt allgemein zum SDG 8 — Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum bei. Wegen der positiven Entwicklung am Arbeits­markt im Jahr 2022 wurden die Wirkungs­ziele überplan­mäßig erreicht. Die Kenn­zahlen wurden bei­behalten, jedoch wurden die Ziel­zustände für die Folge­jahre auf Basis der aktuellen Konjunktur­prognose teilweise leicht angepasst.