Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,88 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 846 Mio. EUR oder 16,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg der Auszahlungen ist vor allem auf die Aufstockung des Pflegefonds im Rahmen der Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich, auf die mit dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) beschlossenen Maßnahmen (v. a. Anti-Teuerungspaket für Familien, Wohnschirm) und auf die Valorisierung des Pflegegelds zurückzuführen. Zu Mehrauszahlungen kommt es außerdem bei der 24‑Stunden-Betreuung und inflationsbedingt beim betrieblichen Sachaufwand und beim Personalaufwand der Untergliederung. Auch die Budgetmittel für den Bereich Konsumentenschutz wurden deutlich aufgestockt. Zu Minderauszahlungen kommt es insbesondere beim Entgelterhöhungs- bzw. beim Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, wobei die davon umfassten Maßnahmen nun aus dem Pflegefonds bedeckt werden sollen. Nähere Details dazu liegen allerdings noch nicht vor.
Für das Jahr 2024 werden Einzahlungen iHv 1,31 Mrd. EUR veranschlagt, das entspricht einem Anstieg gegenüber dem BVA 2023 um 644 Mio. EUR. Diese korrespondieren überwiegend mit der Dotierung des Pflegefonds, die zu einer Auszahlung in gleicher Höhe führt. Die Entwicklung der Erträge entspricht weitgehend jener der Einzahlungen.
Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungsobergrenzen im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 deutlich an. In der überschneidenden Periode 2024 bis 2026 sind die Auszahlungen nun um insgesamt 3,45 Mrd. EUR höher als in der vorangegangenen Periode. Dies ist vor allem auf die Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich zurückzuführen, die eine deutliche Aufstockung der Auszahlungen für den Pflegefonds und im Bereich der 24‑Stunden-Betreuung höhere Fördersätze vorsieht. Darüber hinaus kommt es aufgrund der höheren Inflationserwartungen zu einem höheren Bedarf für das Pflegegeld. Die in der vorangegangenen Finanzrahmenperiode noch nicht berücksichtigten Entlastungsmaßnahmen im Rahmen des LWA‑G führen insbesondere 2024 zu höheren Auszahlungen.
Die Planstellen im Personalplan 2024 steigen gegenüber 2023 um 44 auf 1.374. Die Aufstockung der Planstellen wird mit neuen zusätzlichen Aufgaben des Ressorts begründet. Diese betreffen etwa die Umsetzung des LWA‑G, die beiden Pflegereformen, die Maßnahmen zu E‑Health, die Begleitung der im Zuge des neuen Finanzausgleichs vereinbarten Gesundheitsreform oder die Bereiche Barrierefreiheit und "Kinder-Reha". Im BFRG‑E 2024‑2027 bleibt die Anzahl der Planstellen dann bis 2027 gleich.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat im BVA‑E 2024 für die UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Im Vergleich zum BVA 2023 blieben die Wirkungsziele unverändert, die Zielwerte wurden jedoch bei zwei Kennzahlen angepasst. Einige Anpassungen wurden auch bei den Maßnahmen vorgenommen. Neue Maßnahmen betreffen etwa die zielgerichtete finanzielle Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, den verbesserten Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen und die Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewaltprävention. Die im BVA 2023 noch enthaltenen Maßnahmen zur Einrichtung einer Bund-Länder-Zielsteuerungskommission für den Pflegebereich sowie die Sicherstellung einer längerfristigen Finanzierung des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) sind hingegen entfallen. Die Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich ist ebenso wie die im Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) enthaltenen Maßnahmen (z. B. Anti-Teuerungspaket für Familien) nicht in der Wirkungsinformation abgebildet.