Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 21-Soziales und Konsumentenschutz Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanzgesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 21-Soziales und Konsumentenschutz Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,88 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 846 Mio. EUR oder 16,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Anstieg der Auszahlungen ist vor allem auf die Aufstockung des Pflege­fonds im Rahmen der Grundsatz­einigung zum Finanz­ausgleich, auf die mit dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) beschlossenen Maßnahmen (v. a. Anti-Teuerungspaket für Familien, Wohnschirm) und auf die Valorisierung des Pflege­gelds zurück­zuführen. Zu Mehr­aus­zahlungen kommt es außerdem bei der 24‑Stunden-Betreuung und inflations­bedingt beim betrieblichen Sach­aufwand und beim Personal­aufwand der Untergliederung. Auch die Budget­mittel für den Bereich Konsumenten­schutz wurden deutlich aufgestockt. Zu Minder­auszahlungen kommt es insbesondere beim Entgelt­erhöhungs- bzw. beim Pflege­ausbildungs-Zweckzuschuss­gesetz, wobei die davon umfassten Maßnahmen nun aus dem Pflege­fonds bedeckt werden sollen. Nähere Details dazu liegen allerdings noch nicht vor.

Für das Jahr 2024 werden Einzahlungen iHv 1,31 Mrd. EUR veranschlagt, das entspricht einem Anstieg gegenüber dem BVA 2023 um 644 Mio. EUR. Diese korrespondieren überwiegend mit der Dotierung des Pflege­fonds, die zu einer Auszahlung in gleicher Höhe führt. Die Entwicklung der Erträge entspricht weitgehend jener der Einzahlungen.

Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 deutlich an. In der überschneidenden Periode 2024 bis 2026 sind die Auszahlungen nun um insgesamt 3,45 Mrd. EUR höher als in der voran­gegangenen Periode. Dies ist vor allem auf die Grundsatz­einigung zum Finanz­ausgleich zurück­zuführen, die eine deutliche Aufstockung der Auszahlungen für den Pflege­fonds und im Bereich der 24‑Stunden-Betreuung höhere Förder­sätze vorsieht. Darüber hinaus kommt es aufgrund der höheren Inflations­erwartungen zu einem höheren Bedarf für das Pflege­geld. Die in der voran­gegangenen Finanz­rahmen­periode noch nicht berücksichtigten Entlastungs­maßnahmen im Rahmen des LWA‑G führen insbesondere 2024 zu höheren Auszahlungen.

Die Planstellen im Personal­plan 2024 steigen gegenüber 2023 um 44 auf 1.374. Die Aufstockung der Plan­stellen wird mit neuen zusätzlichen Aufgaben des Ressorts begründet. Diese betreffen etwa die Umsetzung des LWA‑G, die beiden Pflege­reformen, die Maßnahmen zu E‑Health, die Begleitung der im Zuge des neuen Finanz­ausgleichs vereinbarten Gesundheits­reform oder die Bereiche Barriere­freiheit und "Kinder-Reha". Im BFRG‑E 2024‑2027 bleibt die Anzahl der Plan­stellen dann bis 2027 gleich.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz (BMSGPK) hat im BVA‑E 2024 für die UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt. Im Vergleich zum BVA 2023 blieben die Wirkungs­ziele unverändert, die Ziel­werte wurden jedoch bei zwei Kenn­zahlen angepasst. Einige Anpassungen wurden auch bei den Maßnahmen vorgenommen. Neue Maßnahmen betreffen etwa die zielgerichtete finanzielle Entschädigung für Opfer von Gewalt­taten, den verbesserten Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen und die Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewalt­prävention. Die im BVA 2023 noch enthaltenen Maßnahmen zur Einrichtung einer Bund-Länder-Zielsteuerungs­kommission für den Pflege­bereich sowie die Sicher­stellung einer längerfristigen Finanzierung des Vereins für Konsumenten­schutz (VKI) sind hingegen entfallen. Die Grundsatz­einigung zum Finanz­ausgleich ist ebenso wie die im Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA‑G) enthaltenen Maßnahmen (z. B. Anti-Teuerungspaket für Familien) nicht in der Wirkungs­information abgebildet.