Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2020

UG 22-Pensionsversicherung Budget 2021

Überblick

Die Unter­gliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 22‑Pensions­versicherung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2021 (BFG‑E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2021‑2024 (BFRG‑E 2021‑2024) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 22-Pensionsversicherung Budget 2021 / PDF, 852 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 22‑Pensions­versicherung im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 12,36 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies einen Anstieg um 15,7 % bzw. 1,68 Mrd. EUR. Die Auf­wendungen werden im BVA‑E 2021 in gleicher Höhe veranschlagt, gegen­über dem BVA 2020 ist der Anstieg jedoch auf­grund der perioden­gerechten Zuordnung einer Zahlung an die PVA im Dezember 2019 mit 11,5 % jedoch geringer. Der Anstieg der Aus­zahlungen und Auf­wendungen geht im Wesentlichen auf geringere Beitrags­einnahmen der Pensions­versicherungs­träger aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19‑Pandemie und einem steigenden Pensions­aufwand zurück. Dieser ist eine Folge der zunehmenden Pensions­zugänge der geburten­starken Jahr­gänge Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre und der pensions­relevanten Beschlüsse der Vor­jahre.

Seit der Budget­vorlage am 14. Oktober haben sich die konjunkturellen Rahmen­bedingungen infolge der stark steigenden Infektions­zahlen und des dadurch erforderlichen Lock­downs erneut verschlechtert und das WIFO legte in diesem Zusammen­hang am 5. November 2020 eine aktualisierte Prognose vor. Aus diesem Grund wurde im Budget­ausschuss ein Abänderungs­antrag zum BFG‑E 2021 eingebracht, der unter anderem eine Erhöhung der Auszahlungs­ober­grenze für die UG 22‑Pensions­versicherung um 200 Mio. EUR auf 12,56 Mrd. EUR vorsieht.

Die Einzahlungen der Unter­gliederung betreffen den Nacht­schwer­arbeits­beitrag. Für 2021 werden Ein­zahlungen iHv 44,2 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Rück­gang gegen­über dem BVA 2020 um 9,5 Mio. EUR. Die Anpassung des derzeit gültigen Beitrags­satzes von 3,8 % soll mit dem Budget­begleit­gesetz 2021 sistiert werden.

Auf die Gebarung der UG 22‑Pensions­versicherung wirken sich insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19-Pandemie negativ aus. Der konjunkturell bedingte Anstieg der Arbeits­losigkeit und der damit einhergehende Beschäftigungs­rückgang dämpfen die Beitrags­einnahmen und führen dadurch zu einer höheren Ausfall­haftung des Bundes. Das hohe Volumen an gestundeten Beiträgen hat zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf den Bundes­haushalt, erst bei entsprechenden Wert­berichtigungen und Forderungs­abschreibungen würde sich der Bundes­beitrag entsprechend erhöhen. Auf die Pensions­auf­wendungen hat die Krise keine unmittelbaren Aus­wirkungen. Die Pensionen stellen während der Krise für viele Haus­halte ein gesichertes Ein­kommen dar, wodurch der konjunkturelle Abschwung gedämpft wird. 

In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungs­ober­grenze im BFRG‑E 2021‑2024 deutlich um durch­schnittlich 4,9 % pro Jahr an. Der Anteil an den Gesamt­auszahlungen des Bundes steigt von 12,7 % im Jahr 2021 auf 15,6 % im Jahr 2024 an. Die Dynamik erklärt sich über­wiegend aus dem demografie­bedingten Anstieg des Pensions­aufwands, die Beitrags­entwicklung sollte sich der WIFO‑Prognose zufolge wieder erholen.

In der UG 22‑Pensions­versicherung werden in der Regel Aus­zahlungen und Auf­wendungen in gleicher Höhe veranschlagt, weil in der Planung davon aus­gegangen wird, dass die Zahlungen an die PV‑Träger deren tatsächlichen Bedarf entsprechen. Im Vollzug kommt es aufgrund von Abrechnungs­resten für Vor­jahre, die im Ergebnis­haushalt perioden­gerecht zugeordnet werden, zu Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungs­haushalt. Im Jahr 2019 waren die Aus­zahlungen um 328 Mio. EUR höher als die Auf­wendungen, im laufenden Budget­vollzug sind die Auf­wendungen per Ende September um 707,9 Mio. EUR höher als die Aus­zahlungen.

Die Wirkungs­information in der UG 22‑Pensions­versicherung enthält drei Wirkungs­ziele, die mit vier Kenn­zahlen gemessen werden. Gegenüber dem BVA 2020 blieb die Wirkungs­information weit­gehend unverändert. Beim Wirkungs­ziel 1 wurde bei der Kenn­zahl zum Anteil der Frauen, die eine Eigen­pension bekommen, neben dem kurz­fristigen auch ein mittel­fristiger Zeit­horizont (2030) auf­genommen. Dies ist für den Pensions­bereich zu begrüßen und sollte auch bei anderen Kenn­zahlen der Unter­gliederung angedacht werden (z. B. beim Pensions­antritts­alter). Das Wirkungs­ziel 2 zur Bekämpfung der Armut mittels Veränderungen bei den Ausgleichs­zulagen sollte an die aktuelle Gesetzes­lage angepasst werden.