Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.11.2021

UG 22-Pensionsversicherung Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 22‑Pensions­versicherung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 22-Pensionsversicherung Budget 2022 / PDF, 903 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 22‑Pensions­versicherung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 12,47 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Reduktion um 232,8 Mio. EUR bzw. ‑1,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich die exakt gleiche Entwicklung.

Der Rückgang der veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen im Jahr 2022 geht im Wesentlichen auf steigende Beitrags­einnahmen der Pensions­versicherungs­träger aufgrund der sich rasch erholenden Konjunktur zurück. Im BVA 2021 war das BMSGPK noch von weitaus schlechteren Rahmen­bedingungen bei der Beschäftigung ausgegangen. Aufgrund der früher als angenommenen Erholung der Konjunktur wird der BVA 2021 deutlich unterschritten werden. Daher werden die im BVA‑E 2022 veranschlagten Auszahlungen voraussichtlich unter dem Erfolg 2021 liegen.

Die Einzahlungen der Untergliederung betreffen den Nacht­schwer­arbeits­beitrag. Für 2022 werden Einzahlungen iHv 59,9 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem BVA 2021 um 15,7 Mio. EUR. Die Steigerung ist auf die Bestimmungen zur Beitrags­satz­anpassung gemäß Nacht­schwer­arbeits­gesetz (NSchG), die einen Erhöhung des Nacht­schwer­arbeits­beitrag erforderlich machen, und auf eine höhere durchschnittliche Beitrags­grundlage zurückzuführen.

Die Gebarung der UG 22‑Pensions­versicherung wird besonders stark durch die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Aufgrund des starken Konjunktur­einbruchs infolge der COVID‑19‑Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung (Lock­down), gingen die Beschäftigung und damit auch die Beiträge zur Pensions­versicherung zurück, was zu einer höheren Ausfall­haftung des Bundes führte. Die starke Inanspruch­nahme von Kurz­arbeit wirkte allerdings stabilisierend auf die Beitrags­entwicklung und verhinderte einen noch stärkeren Anstieg der Ausfall­haftung. Das WIFO prognostiziert für 2021 und 2022 eine rasche Erholung der Konjunktur, was wiederum nicht nur die Situation am Arbeits­markt positiv beeinflussen, sondern auch die Beitrags­lage deutlich verbessern würde. Auf die Pensions­aufwendungen hatte die Krise keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Pensionen stellten während der Krise ein gesichertes Einkommen für die Pensions­bezieher:innen dar, wodurch der konjunkturelle Abschwung gedämpft wurde.

In den Jahren bis 2025 steigt die Auszahlungs­ober­grenze im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) deutlich auf 15,15 Mrd. EUR an. Der Anteil an den Gesamt­auszahlungen des Bundes steigt von 12,6 % im Jahr 2022 auf 15,6 % im Jahr 2025. Diese Dynamik erklärt sich überwiegend aus dem demografie­bedingten Anstieg des Pensions­aufwands und aus den Pensions­beschlüssen der voran­gegangenen Jahre. Die Beitrags­entwicklung sollte sich der WIFO-Prognose zufolge jedoch weiter erholen.

In der UG 22‑Pensionsversicherung werden in der Regel Auszahlungen und Aufwendungen in gleicher Höhe veranschlagt, weil in der Planung davon ausgegangen wird, dass die Zahlungen an die Pensions­versicherungs­träger deren tatsächlichen Bedarf entsprechen. Im Vollzug kommt es aufgrund von Abrechnungs­resten für Vorjahre, die im Ergebnis­haushalt perioden­gerecht zugeordnet werden, zu Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungs­haushalt. Im Jahr 2020 lagen die Auszahlungen um 673,3 Mio. EUR und per Ende September 2021 um 34,5 Mio. EUR unter den Aufwendungen. Bei der Differenz im Jahr 2021 handelt es sich um die Abrechnungs­reste für das Jahr 2020, die 2021 zu Minder­auszahlungen führten.

Das BMSGPK hat im BVA‑E 2022 für die UG 22‑Pensionsversicherung zwei Wirkungs­ziele festgelegt, deren Ziel­erreichung mit jeweils einer Kenn­zahl gemessen wird. In der UG 22 ist das Wirkungs­ziel mit der Einführung der darin genannten Maßnahmen entfallen. Aufgrund des eingeführten Pensions­bonus bei Vorliegen von 30 bzw. 40 Beitrags­jahren war die gewählte Formulierung nicht mehr aktuell. Auch die im Wirkungsziel ausgewiesenen Werte für die Pensions­höhe bei Vorliegen von 30 bzw. 40 Beitrags­jahren waren überholt. Mit dem vollständigen Wegfall kommt jedoch auch die Bekämpfung der Armut (bei Pensionist:innen) in der Wirkungs­orientierung nicht mehr vor. Österreich hat sich aber im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDGs) dazu verpflichtet, "Armut in all seinen Erscheinungs­formen bis 2030 zu beenden", dem­entsprechend sollte nach Ansicht des Budget­dienstes ein Ziel zur Armut in der Wirkungs­orientierung enthalten sein.

Die verbleibenden beiden Kennzahlen der Unter­gliederung sind im Wesentlichen unverändert, nur der Zielwert der Kenn­zahl 22.1.1‑"Durchschnittliches Pensions­antrittsalter" wurde für das Jahr 2022 von 60,3 auf 60,5 Jahre angehoben. Bei der Kenn­zahl 22.2.1‑"Anteil der Frauen, die eine Eigen­pension bekommen" wurde mit dem letzt­jährigen BVA ein mittelfristiger Zeithorizont (75 % im Jahr 2030) aufgenommen. Dies ist für den Pensions­bereich zu begrüßen und sollte auch für die zweite Kenn­zahl der Unter­gliederung angedacht werden.