Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 22‑Pensionsversicherung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 12,47 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Reduktion um 232,8 Mio. EUR bzw. ‑1,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich die exakt gleiche Entwicklung.
Der Rückgang der veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen im Jahr 2022 geht im Wesentlichen auf steigende Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger aufgrund der sich rasch erholenden Konjunktur zurück. Im BVA 2021 war das BMSGPK noch von weitaus schlechteren Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung ausgegangen. Aufgrund der früher als angenommenen Erholung der Konjunktur wird der BVA 2021 deutlich unterschritten werden. Daher werden die im BVA‑E 2022 veranschlagten Auszahlungen voraussichtlich unter dem Erfolg 2021 liegen.
Die Einzahlungen der Untergliederung betreffen den Nachtschwerarbeitsbeitrag. Für 2022 werden Einzahlungen iHv 59,9 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem BVA 2021 um 15,7 Mio. EUR. Die Steigerung ist auf die Bestimmungen zur Beitragssatzanpassung gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG), die einen Erhöhung des Nachtschwerarbeitsbeitrag erforderlich machen, und auf eine höhere durchschnittliche Beitragsgrundlage zurückzuführen.
Die Gebarung der UG 22‑Pensionsversicherung wird besonders stark durch die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Aufgrund des starken Konjunktureinbruchs infolge der COVID‑19‑Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung (Lockdown), gingen die Beschäftigung und damit auch die Beiträge zur Pensionsversicherung zurück, was zu einer höheren Ausfallhaftung des Bundes führte. Die starke Inanspruchnahme von Kurzarbeit wirkte allerdings stabilisierend auf die Beitragsentwicklung und verhinderte einen noch stärkeren Anstieg der Ausfallhaftung. Das WIFO prognostiziert für 2021 und 2022 eine rasche Erholung der Konjunktur, was wiederum nicht nur die Situation am Arbeitsmarkt positiv beeinflussen, sondern auch die Beitragslage deutlich verbessern würde. Auf die Pensionsaufwendungen hatte die Krise keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Pensionen stellten während der Krise ein gesichertes Einkommen für die Pensionsbezieher:innen dar, wodurch der konjunkturelle Abschwung gedämpft wurde.
In den Jahren bis 2025 steigt die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) deutlich auf 15,15 Mrd. EUR an. Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes steigt von 12,6 % im Jahr 2022 auf 15,6 % im Jahr 2025. Diese Dynamik erklärt sich überwiegend aus dem demografiebedingten Anstieg des Pensionsaufwands und aus den Pensionsbeschlüssen der vorangegangenen Jahre. Die Beitragsentwicklung sollte sich der WIFO-Prognose zufolge jedoch weiter erholen.
In der UG 22‑Pensionsversicherung werden in der Regel Auszahlungen und Aufwendungen in gleicher Höhe veranschlagt, weil in der Planung davon ausgegangen wird, dass die Zahlungen an die Pensionsversicherungsträger deren tatsächlichen Bedarf entsprechen. Im Vollzug kommt es aufgrund von Abrechnungsresten für Vorjahre, die im Ergebnishaushalt periodengerecht zugeordnet werden, zu Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. Im Jahr 2020 lagen die Auszahlungen um 673,3 Mio. EUR und per Ende September 2021 um 34,5 Mio. EUR unter den Aufwendungen. Bei der Differenz im Jahr 2021 handelt es sich um die Abrechnungsreste für das Jahr 2020, die 2021 zu Minderauszahlungen führten.
Das BMSGPK hat im BVA‑E 2022 für die UG 22‑Pensionsversicherung zwei Wirkungsziele festgelegt, deren Zielerreichung mit jeweils einer Kennzahl gemessen wird. In der UG 22 ist das Wirkungsziel mit der Einführung der darin genannten Maßnahmen entfallen. Aufgrund des eingeführten Pensionsbonus bei Vorliegen von 30 bzw. 40 Beitragsjahren war die gewählte Formulierung nicht mehr aktuell. Auch die im Wirkungsziel ausgewiesenen Werte für die Pensionshöhe bei Vorliegen von 30 bzw. 40 Beitragsjahren waren überholt. Mit dem vollständigen Wegfall kommt jedoch auch die Bekämpfung der Armut (bei Pensionist:innen) in der Wirkungsorientierung nicht mehr vor. Österreich hat sich aber im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDGs) dazu verpflichtet, "Armut in all seinen Erscheinungsformen bis 2030 zu beenden", dementsprechend sollte nach Ansicht des Budgetdienstes ein Ziel zur Armut in der Wirkungsorientierung enthalten sein.
Die verbleibenden beiden Kennzahlen der Untergliederung sind im Wesentlichen unverändert, nur der Zielwert der Kennzahl 22.1.1‑"Durchschnittliches Pensionsantrittsalter" wurde für das Jahr 2022 von 60,3 auf 60,5 Jahre angehoben. Bei der Kennzahl 22.2.1‑"Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen" wurde mit dem letztjährigen BVA ein mittelfristiger Zeithorizont (75 % im Jahr 2030) aufgenommen. Dies ist für den Pensionsbereich zu begrüßen und sollte auch für die zweite Kennzahl der Untergliederung angedacht werden.